Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschluss und der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau nehmen die vorgestellte Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Sachverhalt:
Für die bisher nicht verausgabten Mittel in Höhe von 20.000 € im Produkt 100.521.010 des FB 4 / Abt. Bauaufsicht / Untere Denkmalbehörde erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2023 eine Bewirtschaftung mit Unterstützung des SB 11. Nachfolgend wird der Sachstand und das beabsichtigte weitere Vorgehen erläutert.
Sicherung denkmalgeschützter
und erhaltenswerter Grabmale
Die Inventarisierung der Grabmale soll fortgesetzt werden. Bisher konnte sich die Verwaltung noch keinen Überblick über die Anzahl oder den Zustand der bisher noch nicht erfassten erhaltenswerten oder denkmalwerten Grabsteine machen. Voraussetzung für weitere Maßnahmen ist an dieser Stelle die Zuarbeit von Prof. Dr. Schöndeling und Herrn Kunze, die in einem gemeinsamen Termin im Dezember 2021 zugesagt hatten, der Verwaltung eine Liste mit Fotos und Texten zur Verfügung zu stellen, die erhaltenswerte/ denkmalwerte Grabmale erfasst.
Die Anfrage bezüglich der Restaurierung und Wiederaufstellung der Grabsteine ‚Kürfgen‘ und ‚Stappen‘ ist seitens der Verwaltung an eine Diplom- Restauratorin M.A. in Bonn weitergeleitet worden, um ein aktuelles Angebot einzuholen und die Arbeiten zeitnah in Auftrag geben zu können.
Einführung von
Grabmalpatenschaften
Auf den Meerbuscher Friedhöfen gibt es erhaltenswerte
Grabmale, von denen einige wenige bereits in die Denkmalliste der Stadt
eigetragen sind. Ein Teil dieser Grabmale steht auf alten Grabstätten, die
nicht mehr belegt werden, da Nutzungsrechte nach Ablauf an die Stadt
zurückgegeben wurden oder Nutzungsberechtigte verstorben sind. Die Stadt Meerbusch ist bestrebt, diese Grabmale
zu erhalten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger könnten dies in Form einer
Patenschaft unterstützen. Vergleichbar mit bestehenden Patenschaftsmodellen in
anderen Städten würde die Übernahme einer Patenschaft in diesem Fall zwischen
den Beteiligten (‚Stadt‘ und ‚Pate‘) vertraglich geregelt. Die Patin/ der Pate
verpflichtet sich, das Grabmal zu erhalten, bzw. zu pflegen. Bei Bedarf kann
der Patin/ dem Paten ein Nutzungsrecht verliehen werden. Unabhängig von der
Größe der Gesamtgrabstätte, -müsste die Nutzungsgebühr nur für die jeweils
genutzte einzelne Grabstelle entrichtet werden. Die Stadt wäre im Gegenzug
berechtigt, der Patin/ dem Paten Auflagen zu machen in welcher Weise die
(denkmalwerte) Substanz erhalten werden muss.
Interessierte Patinnen und Paten könnten sich mittels ‚Steckbriefen‘, die von
der Unteren Denkmalbehörde angefertigt werden, darüber informieren, welche
Grabmale ausgewählt werden können, bzw. welche Maßnahmen zulässig/
erlaubnisfähig sind.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Mittel in Höhe von 20.000 € stehen im Produkt 100.521.010 des FB 4 / Abt. Bauaufsicht / Untere Denkmalbehörde ab dem Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.
Die Bewirtschaftung erfolgt mit Unterstützung des SB 11.
Alternativen: