Betreff
Vorläufige Unterschutzstellung des Baudenkmals Hamacher Hof, Claudiusstraße 24 in Meerbusch Lank- Latum
Vorlage
FB4/0601/2022
Art
Informationsvorlage

Die Verwaltung der Stadt Meerbusch hat den Hamacher Hof (Claudiusstraße 24) vorläufig in die Denkmalliste eingetragen.

 

Am 1. Juli 2021 fand eine Ortsbesichtigung mit dem LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland statt. Die wissenschaftliche Referentin kommt in ihrer denkmalfachlichen Einschätzung gemäß § 22 (3) DSchG NRW zu dem Schluss, dass es sich bei der letzten in Lank- Latum erhaltenen Hofanlage um einen Neubau des 19. Jahrhunderts handelt, der keine Vorgängerbauten, also keine weit zurückreichende historische Bedeutung hat. Die Wirtschaftsgebäude zeigen substantielle Veränderungen. Insbesondere der nördliche Wirtschaftsflügel ist in den 60er Jahren nach einem Brandereignis neu errichtet worden.

 

Die einzelnen Teilobjekte der Hofanlage sind unterschiedlich zu bewerten. Dem Wohnhaus kommt in jedem Fall ein historischer Zeugnis- und Aussagewert zu, da unter anderem ein Großteil der bauzeitlichen Ausstattung erhalten geblieben ist. Die Nebengebäude zur Claudiusstraße haben einen geringeren Denkmalwert, die übrigen Nebengebäude einen mittleren Wert. Insgesamt besitzt die geschlossene Hofanlage in ihrer Kubatur einen eigenständigen Erhaltungswert.

 

Insgesamt ist der Zeugniswert der Hofanlage als durchschnittlich einzustufen. Daher hat der LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland von einem Antrag auf Unterschutzstellung abgesehen. Das bedeutet u.a., dass das Gutachten, welches die Grundlage für einen Eintragungstext sein würde, nicht vom Landschaftsverband verfasst wird. In seiner Funktion als Professor für Denkmalpflege, Planen im Bestand und Dokumentation an der TH Köln hat Herr Prof. Dr. Schöndeling eine Studentin für das Thema gewinnen können, die seit einiger Zeit an ihrer Masterthesis (Bauaufnahme, Fotos, Raumbuch, etc.) arbeitet. Diese Arbeit ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, bietet aber, wie oben beschrieben, der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Denkmalpflege, Herrn Prof. Dr. Schöndeling, die Grundlage zur Erarbeitung eines Gutachtens.

 

Die Vorläufige Unterschutzstellung ist gem. § 4 (1) DSchG NRW sechs Monate gültig und bietet ausreichend Zeit, um die Denkmaleigenschaft zu prüfen und ggf. das Unterschutzstellungsverfahren einzuleiten. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann diese Frist um höchstens drei Monate verlängert werden.

 

Der Hamacher Hof soll von dem neuen Eigentümer stark verändert werden. Es liegt ein Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Wohnanlage „Hamacher Höfe“ vor. Der Entwurf des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans greift stark in die bestehende Struktur ein. Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs soll dieser Antrag bis zur endgültigen Entscheidung über die Denkmaleigenschaft ruhend gestellt werden.

 


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister