Betreff
XXXVII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
DezIII/1604/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXVII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren müssen für das Jahr 2023 erhöht werden. Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

  • 60-Liter                                                               Erhöhung um 6 € auf 111 € pro Jahr
  • 80-Liter                                                              Erhöhung um 7 € auf 143 € pro Jahr,
  • 120-Liter                                                             Erhöhung um 10 € auf 206 € pro Jahr,
  • 240-Liter                                                             Erhöhung um 17 € auf 388 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, 14-tägig                                       Erhöhung um 79 € auf 1.755 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, wöchentlich                              Erhöhung um 157 € auf 3.510 € pro Jahr,

·         1.100-Liter, 2x wöchentlich                         Erhöhung um 314 € auf 7.020 € pro Jahr.

 

In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 sind Gesamtkosten von 6.434.938,00 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind:

- die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 52,3 %

- und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 33,3 %.

 

 

 

Gebührenkalkulation für das Jahr 2023:

Der Vergleich der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 (Anlage B) mit der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zeigt folgende wesentliche Veränderungen die zur Erhöhung der Abfallgebühren führen:

·         Mehrkosten Vergütung Fuhrleistungen:

In der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel sind die Dieselkraftstoffkosten mit einem Anteil von 15 % am Einheitspreis berücksichtigt. Der dafür maßgebende Preisindex stieg innerhalb eines Jahres um 46 %. Zusammen mit den ebenfalls gestiegenen Lohn- und Materialkosten ergibt sich daraus eine Einheitspreiserhöhung um 10,49 % was zu einer Kostensteigerung von +212.923,95 € führt.

·         Erträge aus der Altpapierverwertung -Altpapiercontainer-:

Aufgrund der stark gestiegenen Marktpreise bei der Altpapierverwertung wird damit gerechnet, dass die Dualen Systeme das Verpackungsmaterial (33,5 % der Gesamtmenge) selbst verwerten. Daher wird gegenüber 2022 mit einer Mindereinnahme von -108.176,00 € kalkuliert.

 

 

 

Betriebskostenabrechnung des Jahres 2021:

Die Betriebskostenabrechnung ergab ein positives Betriebsergebnis von +126.214,16 €. Wesentlicher Faktor ist:

·         Erträge aus der Altpapierverwertung -Altpapiercontainer-:

Nach dem Einbruch des Papiermarktes in 2020 wurde für 2021 nur mit geringen Einnahmen von 10.442,00 € gerechnet. Durch die stark gestiegenen Marktpreise kam es zu einer Mehreinnahme von +330.372,98 €.

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

 

 

Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen:

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 181.798,44 € muss also spätestens im Jahr 2023, ausgeglichen werden. Sie dient zum Ausgleich eines Teils der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 in gleicher Höhe. Das übrige Defizit des Jahres 2020 von 130.829,71 € wird im Jahr 2024 ausgeglichen.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 6.434.938,00 €

Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 181.798,44 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 6.434.938,00 €

Zuführung der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 181.798,44 €