Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Ab dem
1.1.2013 wird die monatliche Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden des
Umlegungsausschusses und dessen Stellvertreter, für Monate, in denen mindestens
eine Sitzung stattgefunden hat, pauschal auf 200,00 € , festgesetzt.
2.
Ab dem 1.1.2013
wird die monatliche Aufwandsentschädigung für die Sachverständigen des
Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter, für Monate, in denen mindestens
eine Sitzung stattgefunden hat, pauschal auf 120,00 €, festgesetzt.
3.
Das
Sitzungsgeld wird weiterhin auf 20,45 €
festgesetzt und jeweils zusätzlich zur Aufwandentschädigung gezahlt.
4.
Ab dem
1.1.2013 erhalten die Stellvertreter die festgesetzten Aufwandentschädigungen
bei Teilnahme an den Sitzungen des Umlegungsausschuss auch ohne das der
Vertretungsfall eintritt.
5.
Der
derzeitige Haushaltsansatz (Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder
Umlegungsausschuss) von 4.500 € ist für den Haushalt 2013 auf 6.000 € zu erhöhen.
Sachverhalt:
Der
Vorsitzende und die Sachverständigen des Umlegungsausschusses werden derzeit
auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 30.09.1982 vergütet. Danach erhält
der Vorsitzende 178,95 €, für Monate, in denen mindestens eine Sitzung
stattgefunden hat und zusätzlich noch ein Sitzungsgeld von 20,45 € und eine
Fahrkostenentschädigung von 0,30 €/Km. Die Sachverständigen erhalten 102,25 €,
für Monate, in denen mindestens eine Sitzung stattgefunden hat und zusätzlich
noch ein Sitzungsgeld von 20,45 € und eine Fahrkostenentschädigung von 0,30
€/Km. Die Stellvertreter erhalten derzeit nur dann die Aufwandsvergütung, wenn
sie die Funktion der Stellvertretung wahrnehmen. Um eine sachliche und
fachliche Vertretung zu gewährleisten werden die Stellvertreter grundsätzlich
zu jeder Sitzung mit eingeladen. Das wird auch in den benachbarten
Umlegungsausschüssen so gehandhabt. Sie erhalten aber im Gegensatz zu den
anderen Städten lediglich das Sitzungsgeld von 20,45 € und die
Fahrtkostenentschädigung. Ein Vergleich (Anlage) mit den Städten Dormagen, Korschenbroich,
Grevenbroich, Kaarst und Neuss zeigt, dass die Vergütungen der Stadt Meerbusch
mit 2.939,75 €/Jahr wesentlich unter den
v.g. Städten liegt. Zur Vergleichbarkeit wurden hierbei durchschnittlich 5
Sitzungen pro Jahr unterstellt. In den v.g. Städten werden somit dann insgesamt jährlich Vergütungen von
5.700,00 € bis 12.066,58 € gezahlt. Die nunmehr 30 jährige Vergütungsregelung
für die Mitglieder des Umlegungsausschusses ist nicht mehr zeitgemäß. Für eine
angemessene Vergütung schlägt die Verwaltung daher vor, dass die derzeitige
monatl. Pauschale für die 1. Sitzung im Monat für den Vorsitzenden von 178,95 €
auf 200,00 €, und für die Sachverständigen von 102,25 € auf 120,00 € angehoben wird und die Stellvertreter diese
Vergütungen bei Sitzungsteilnahme nunmehr auch erhalten. Bei jährlich 5
Sitzungen betragen die Kosten dann 5.422,50 € (ohne Fahrkosten) und liegen dann
aber immer noch unter denen der v.g. Städte. In den Städten Dormagen,
Korschenbroich, Grevenbroich und Kaarst wird sogar eine sitzungsunabhängige
monatl. Pauschale gezahlt.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der derzeitige
Haushaltsansatz (Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder
Umlegungsausschuss) von 4.500 € ist für
2013 auf 6.000 € zu erhöhen.