Betreff
Vergütung der Mitglieder des Umlegungsausschusses
Vorlage
FB6/406/2012
Aktenzeichen
06.62-80.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Ab dem 1.1.2013 wird die monatliche Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und dessen Stellvertreter, für Monate, in denen mindestens eine Sitzung stattgefunden hat, pauschal auf 200,00 € , festgesetzt.

2.      Ab dem 1.1.2013 wird die monatliche Aufwandsentschädigung für die Sachverständigen des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter, für Monate, in denen mindestens eine Sitzung stattgefunden hat, pauschal auf 120,00 €,  festgesetzt.

3.      Das Sitzungsgeld wird weiterhin auf 20,45 €  festgesetzt und jeweils zusätzlich zur Aufwandentschädigung gezahlt.

4.      Ab dem 1.1.2013 erhalten die Stellvertreter die festgesetzten Aufwandentschädigungen bei Teilnahme an den Sitzungen des Umlegungsausschuss auch ohne das der Vertretungsfall eintritt.

5.      Der derzeitige Haushaltsansatz (Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder Umlegungsausschuss) von 4.500 € ist für den Haushalt  2013 auf 6.000 € zu erhöhen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende und die Sachverständigen des Umlegungsausschusses werden derzeit auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 30.09.1982 vergütet. Danach erhält der Vorsitzende 178,95 €, für Monate, in denen mindestens eine Sitzung stattgefunden hat und zusätzlich noch ein Sitzungsgeld von 20,45 € und eine Fahrkostenentschädigung von 0,30 €/Km. Die Sachverständigen erhalten 102,25 €, für Monate, in denen mindestens eine Sitzung stattgefunden hat und zusätzlich noch ein Sitzungsgeld von 20,45 € und eine Fahrkostenentschädigung von 0,30 €/Km. Die Stellvertreter erhalten derzeit nur dann die Aufwandsvergütung, wenn sie die Funktion der Stellvertretung wahrnehmen. Um eine sachliche und fachliche Vertretung zu gewährleisten werden die Stellvertreter grundsätzlich zu jeder Sitzung mit eingeladen. Das wird auch in den benachbarten Umlegungsausschüssen so gehandhabt. Sie erhalten aber im Gegensatz zu den anderen Städten lediglich das Sitzungsgeld von 20,45 € und die Fahrtkostenentschädigung. Ein Vergleich (Anlage)  mit den Städten Dormagen, Korschenbroich, Grevenbroich, Kaarst und Neuss zeigt, dass die Vergütungen der Stadt Meerbusch mit  2.939,75 €/Jahr wesentlich unter den v.g. Städten liegt. Zur Vergleichbarkeit wurden hierbei durchschnittlich 5 Sitzungen pro Jahr unterstellt. In den v.g. Städten werden  somit dann insgesamt jährlich Vergütungen von 5.700,00 € bis 12.066,58 € gezahlt. Die nunmehr 30 jährige Vergütungsregelung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses ist nicht mehr zeitgemäß. Für eine angemessene Vergütung schlägt die Verwaltung daher vor, dass die derzeitige monatl. Pauschale für die 1. Sitzung im Monat für den Vorsitzenden von 178,95 € auf 200,00 €, und für die Sachverständigen von 102,25 € auf 120,00 €  angehoben wird und die Stellvertreter diese Vergütungen bei Sitzungsteilnahme nunmehr auch erhalten. Bei jährlich 5 Sitzungen betragen die Kosten dann 5.422,50 € (ohne Fahrkosten) und liegen dann aber immer noch unter denen der v.g. Städte. In den Städten Dormagen, Korschenbroich, Grevenbroich und Kaarst wird sogar eine sitzungsunabhängige monatl. Pauschale gezahlt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Der derzeitige Haushaltsansatz (Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder Umlegungsausschuss)  von 4.500 € ist für 2013 auf 6.000 € zu erhöhen.