Bei dieser Statistik finden die ukrainischen Flüchtlinge nur im Rahmen der offiziellen Zuweisungen und der sonstigen Zugänge (Rückkehrer aus einer privaten Unterbringung) Berücksichtigung.
34 ukrainische Flüchtlinge wurden aufgrund einer Zuweisung im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zugewiesen. Innerhalb der sonstigen Zugänge haben 48 ukrainische Flüchtlinge vor der Unterbringung in einer städtischen Unterkunft in einer ehrenamtlichen Unterbringung (Privatwohnung) gewohnt.
II. Aktuelle Belegung
der Unterkünfte; Stand 18.10.2022
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Unterkunft |
Soll |
Ist |
Freie Plätze*1 |
Tatsächlich freie Plätze*1 |
Lank-Latum |
120 |
81 |
31 |
23*2 |
Büderich Am Sonnengarten 2 *3 |
53 |
39 |
14 |
4 |
Büderich |
90 |
67 |
23 |
23 |
Osterath Fröbelstr. 4 |
144 |
81 |
21 |
15*4 |
Büderich Hülsenbuschweg
1-7 |
186 |
148 |
19 |
14*5 |
Gesamt |
593 |
416 |
108 |
79 |
Privatwohnungen |
84 |
84 |
- |
- |
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*1 Die freien Plätze können nicht
uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen
(Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen! *2 mind. 3 renovierungsbedürftige Räume mit je 4 Plätzen *3 aktuell nur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen *4 Große Familien belegen z.T. 2 große Räume. *4 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird. |
III. Untergebrachte
Personen nach Leistungsberechtigung
Von den 187 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG haben 31 Personen eine gute Bleibeperspektive.
Insgesamt ist der Anteil der bereits anerkannten untergebrachten Flüchtlinge stark angestiegen. Ursachen hierfür sind die vermehrten Zuweisungen von afghanischen Ortskräften und ukrainischen Flüchtlingen, sowie die Zunahme der Familiennachzüge.
IV. Herkunftsländer der Bewohner städt. Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 18.10.2022
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Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Herkunftsland |
Personen |
Gesamt |
Afghanistan |
79 |
Guinea |
26 |
Russland |
4 |
500 |
Ägypten |
8 |
Indien |
1 |
Serbien* |
12 |
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Albanien |
0 |
Irak |
38 |
Somalia |
8 |
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Algerien |
6 |
Iran |
19 |
Sri Lanka |
4 |
|
Angola |
5 |
Kosovo* |
3 |
Sudan |
1 |
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Armenien |
10 |
Libanon |
11 |
Syrien |
48 |
|
Aserbaidschan |
6 |
Mali |
1 |
Tadschikistan |
14 |
|
Bangladesch |
4 |
Marokko |
4 |
Türkei |
23 |
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Bosnien* |
1 |
Montenegro* |
0 |
Ukraine |
82*1 |
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China |
5 |
Nigeria |
25 |
Deutschland |
10 |
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Eritrea |
11 |
Nordmazedonien* |
9 |
ungeklärt |
1 |
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Georgien |
12 |
Pakistan |
3 |
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Ghana* |
6 |
Rumänien* |
0 |
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*Personen aus sicheren Herkunftsländern
insgesamt: 31 *1 Bei den 82 ukrainischen
Flüchtlingen handelt es sich lediglich um die Flüchtlinge, die in einer
städtischen Unterkunft untergebracht sind. |
V. Ukrainische
Flüchtlinge
Rund 520 ukrainische Flüchtlinge sind derzeit noch in privaten Unterkünften untergebracht. Glücklicherweise ist bisher die Unterbringung in einer der städt. Unterkünfte seltener bzw. noch nicht erforderlich.
VI. Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge (UmF)
Auch die Zahl der UmF steigt seit etwa 2 Monaten kontinuierlich. Aktuell liegt die Quote für Meerbusch bei ca. 20 Personen. Damit sind es noch nicht so viele Minderjährige wie 2015/2016 (ca. 40) , allerdings stellt uns insbesondere der Fachkräftemangel vor enorme Herausforderungen. Da die Betreuung vornehmlich von sozialpäd. Fachkräften zu leisten ist und die Regeleinrichtung insgesamt voll belegt sind, müssen neue Brückenlösungen (Provisorien) geschaffen werden. Die Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss stehen hier im engen Kontakt mit den freien Trägern und suchen gemeinsam nach Lösungen. Für Meerbusch werden wir ebenfalls eine solche Brückenlösung einrichten müssen und suchen derzeit noch nach geeigneten Räumlichkeiten.
Als gute Lösung kommt für diese jungen Menschen auch eine private Unterbringung in einer Pflegefamilie in Frage. Hier hoffen wir noch entsprechende Familien finden zu können.
VII. Ausblick
Die Zahl der Menschen, die weltweit vor Krieg, Konflikten
und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute. So sind zum Ende
des Jahres 2022 auch die Zuweisung von Flüchtlingen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz deutlich gestiegen. Bis zum 30.09.2022 waren es
bereits über 168 Zugänge. Dieser Zwischenwert liegt deutlich über den
Jahresabschlusszahlen von 2021(104 Personen) und 2020 (74 Personen). Weitere 26 Zuweisungen bis Anfang November
sind noch nicht in der Statistik berücksichtigt.
Aber auch die Unwägbarkeiten des Krieges in der Ukraine
könnten im Jahr 2023 zu einer weiteren Aufnahme von Flüchtlingen führen. Hinzu
kommen die Zuweisungen der afghanischen Ortskräfte und geplante
Familienzusammenführungen.
Alle diese Menschen benötigen eine Unterbringung in
Wohnraum, die kurzfristig auf dem Wohnungsmarkt nicht zu realisieren ist. Daher
ist die Schaffung von weiteren Unterbringungsmöglichkeiten die größte
Herausforderung im Rahmen der Flüchtlingsversorgung des nächsten Jahres.
In diesem Zusammenhang ist auch die Belegung der Sporthalle Stettiner
Str. zum 01.01.2023 geplant.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter