Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB2/0597/2022
Aktenzeichen
FB 2 / 7
Art
Informationsvorlage

 

Bei dieser Statistik finden die ukrainischen Flüchtlinge nur im Rahmen der offiziellen Zuweisungen und der sonstigen Zugänge (Rückkehrer aus einer privaten Unterbringung) Berücksichtigung.

 

34 ukrainische Flüchtlinge wurden aufgrund einer Zuweisung im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zugewiesen. Innerhalb der sonstigen Zugänge haben 48 ukrainische Flüchtlinge vor der Unterbringung in einer städtischen Unterkunft in einer ehrenamtlichen Unterbringung (Privatwohnung) gewohnt.

 

 

 

II. Aktuelle Belegung der Unterkünfte; Stand 18.10.2022

 

 

 

 

 

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*1

Tatsächlich freie Plätze*1

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

81

31

23*2

Büderich

Am Sonnengarten 2 *3

53

39

14

4

Büderich
Cranachstr. 2

90

67

23

23

Osterath

Fröbelstr. 4

144

81

21

  15*4

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

148

19

   14*5

Gesamt

593

416

108

79

Privatwohnungen

84

84

-

-

 

*1 Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen!

*2 mind. 3 renovierungsbedürftige Räume mit je 4 Plätzen

*3 aktuell nur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen

*4 Große Familien belegen z.T. 2 große Räume.

*4 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird.

 

 

 

III. Untergebrachte Personen nach Leistungsberechtigung

 

 

 

Von den 187 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG haben 31 Personen eine gute Bleibeperspektive.

 

Insgesamt ist der Anteil der bereits anerkannten untergebrachten Flüchtlinge stark angestiegen. Ursachen hierfür sind die vermehrten Zuweisungen von afghanischen Ortskräften und ukrainischen Flüchtlingen, sowie die Zunahme der Familiennachzüge.

 

 

 

 

 

IV. Herkunftsländer der Bewohner städt. Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 18.10.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

79

Guinea

26

Russland

4

500

Ägypten

8

Indien

1

Serbien*

12

Albanien

0

Irak

38

Somalia

8

Algerien

6

Iran

19

Sri Lanka

4

Angola

5

Kosovo*

3

Sudan

1

Armenien

10

Libanon

11

Syrien

48

Aserbaidschan

6

Mali

1

Tadschikistan

14

Bangladesch

4

Marokko

4

Türkei

23

Bosnien*

1

Montenegro*

0

Ukraine

82*1

China

5

Nigeria

25

Deutschland

10

Eritrea

11

Nordmazedonien*

9

ungeklärt

1

Georgien

12

Pakistan

3

 

 

Ghana*

6

Rumänien*

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 31

 

*1 Bei den 82 ukrainischen Flüchtlingen handelt es sich lediglich um die Flüchtlinge, die in einer städtischen Unterkunft untergebracht sind.

 

 

V. Ukrainische Flüchtlinge

Rund 520 ukrainische Flüchtlinge sind derzeit noch in privaten Unterkünften untergebracht. Glücklicherweise ist bisher die Unterbringung in einer der städt. Unterkünfte seltener bzw. noch nicht erforderlich.

 

VI. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF)

Auch die Zahl der UmF steigt seit etwa 2 Monaten kontinuierlich. Aktuell liegt die Quote für Meerbusch bei ca. 20 Personen. Damit sind es noch nicht so viele Minderjährige wie 2015/2016 (ca. 40) , allerdings stellt uns insbesondere der Fachkräftemangel vor enorme Herausforderungen. Da die Betreuung vornehmlich von sozialpäd. Fachkräften zu leisten ist und die Regeleinrichtung insgesamt voll belegt sind, müssen neue Brückenlösungen (Provisorien) geschaffen werden. Die Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss stehen hier im engen Kontakt mit den freien Trägern und suchen gemeinsam nach Lösungen. Für Meerbusch werden wir ebenfalls eine solche Brückenlösung einrichten müssen und suchen derzeit noch nach geeigneten Räumlichkeiten.

Als gute Lösung kommt für diese jungen Menschen auch eine private Unterbringung in einer Pflegefamilie in Frage. Hier hoffen wir noch entsprechende Familien finden zu können.

 

VII. Ausblick

Die Zahl der Menschen, die weltweit vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute. So sind zum Ende des Jahres 2022 auch die Zuweisung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz deutlich gestiegen. Bis zum 30.09.2022 waren es bereits über 168 Zugänge. Dieser Zwischenwert liegt deutlich über den Jahresabschlusszahlen von 2021(104 Personen) und 2020 (74 Personen).  Weitere 26 Zuweisungen bis Anfang November sind noch nicht in der Statistik berücksichtigt.

Aber auch die Unwägbarkeiten des Krieges in der Ukraine könnten im Jahr 2023 zu einer weiteren Aufnahme von Flüchtlingen führen. Hinzu kommen die Zuweisungen der afghanischen Ortskräfte und geplante Familienzusammenführungen.

Alle diese Menschen benötigen eine Unterbringung in Wohnraum, die kurzfristig auf dem Wohnungsmarkt nicht zu realisieren ist. Daher ist die Schaffung von weiteren Unterbringungsmöglichkeiten die größte Herausforderung im Rahmen der Flüchtlingsversorgung des nächsten Jahres.

In diesem Zusammenhang ist auch die Belegung der Sporthalle Stettiner Str. zum 01.01.2023 geplant.

 


In Vertretung

 

gez.

Frank Maatz

Erster Beigeordneter