A. Ausgangslage
Gem. §§ 81, 82 Schulverwaltungsgesetz NW erfordert der Betrieb einer Förderschule eine Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern, die Fortführung des Schulbetriebes unterhalb dieser Schülerzahl bedarf der Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Wird die Schülerzahl von 72 Schülern unterschritten, ist eine Fortführung gem. der Regelungen der 6. Ausführungsverordnung zum Schulverwaltungsgesetz nicht mehr möglich.
Die städtische Raphael-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, hat eine Ausnahmegenehmigung für den weiteren Betrieb mit weniger als der Regelschülerzahl bis zum Ende des Schuljahres 2013 / 2014. Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung datiert vom 8. April 2010. Mit Verfügung vom 4. Oktober 2011 hat die Bezirksregierung einen Bericht der Stadt Meerbusch angefordert, da die für das kommende Schuljahr erwartete Schülerzahl deutlich unter der im Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom 30. November 2009 genannten Anzahl von 100 Schülerinnen und Schülern lag.
1. Schülerzahlen
Die
Schule hat laut Oktoberstatistik für das Schuljahr 2011 / 2012 insgesamt 85 Schüler.
Jahrg.1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
gesamt |
0 |
0 |
8 |
0 |
12 |
12 |
10 |
13 |
15 |
15 |
85 |
Für
das Schuljahr 2012 / 2013 erwartet
der Schulleiter aufgrund der momentanen Förderortsbestimmung folgende
Schülerzahlen
Jahrg.1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
gesamt |
3 |
2 |
7 |
6 |
1 |
7 |
8 |
8 |
13 |
24 |
79 |
Legt
man zugrunde, dass 50% der Zehntklässler diese Klasse im folgenden Jahr noch
ein weiteres Jahr besuchen werden, kann man für das Schuljahr 2013 / 2014 mit
67 Schülern rechnen, für das Schuljahr 2014 / 2015 mit 55 Schülern. Seit
einigen Jahren sind die Aufnahmen deutlich rückläufig, weil ein immer größer
werdender Anteil von Eltern ihre Kinder an einer Regelschule anmelden. Die
erwarteten schulrechtlichen Novellen zur Wahlfreiheit der Eltern zwischen
Förderschule und allgemeiner Schule als Förderort werden diese Entwicklung
beschleunigen.
Insofern
steht zu befürchten, dass bereits zum nächsten Schuljahr eine Fortführung des
Betriebes auch nicht mehr auf der Basis einer Ausnahmegenehmigung möglich ist.
B. Lösungs- /
Kooperationsmöglichkeiten
Eine Entwicklung wie an der Raphaelschule zeigt sich auch an den anderen 5 Schulstandorten von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Rhein-Kreis Neuss. Deshalb hat die Verwaltung die Problematik schon frühzeitig im Kreise der Schuldezernenten thematisiert, um nach schulorganisatorischen Maßnahmen zu suchen, die eine förderpädagogische Versorgung für Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen auch bei weiter zurückgehenden Schülerzahlen in erreichbarer Entfernung sichert.
Parallel dazu müssen Anstrengungen unternommen werden, an den Grundschulen den gemeinsamen Unterricht und an weiterführenden Schulen die Möglichkeit zur integrativen Beschulung auszubauen. Im Bereich der weiterführenden Schulen gibt es seit dem Schuljahr 2009/2010 an der städt. Maria-Montessori-Gesamtschule eine integrative Gruppe. Bei der Errichtung einer Sekundarschule – der Ratsbeschluss hierzu soll bei entsprechender Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Sport am 22. November 2012 durch den Rat gefasst werden – ist ebenfalls eine Form inklusiven Unterrichts vorgesehen. Diese Formen des Unterrichts kommen aber hauptsächlich für Schüler, deren Förderbedarf neu festgestellt wurde, in Frage.
Die Sicherung der förderpädagogischen Versorgung von Schülern an einer Förderschule könnte im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen. Gemäß § 78 (8) Schulgesetz NRW wäre die Kooperation mit einer benachbarten Gemeinde nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit möglich. In Frage käme der Beitritt zum bereits bestehenden Zweckverband Kaarst / Korschenbroich, der die Martinus-Förderschule betreibt. Die Martinus-Förderschule des Zweckverbandes Kaarst / Korschenbroich erwartet ebenfalls auf Dauer eine Schülerzahl unterhalb der Grenze des ordnungsgemäßen Schulbetriebes.
Als weitere und in der Umsetzung günstigere Möglichkeit wurde in einer gemeinsamen Beratung der Schuldezernenten und Schulverwaltungsamtsleiter der Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch mit dem Schuldezernenten des Rhein-Kreises Neuss am 23. Mai 2012 sowie in der Schuldezernentenkonferenz am 5. Juli 2012 die Möglichkeit der Übernahme der Schulträgerschaft durch den Rhein-Kreis Neuss gem. § 78 (6) i.V.m. (3) Schulgesetz NRW beurteilt.
Die Übernahme der Schulträgerschaft durch den Rhein-Kreis Neuss hat den besonderen Vorteil, dass die Fortführung einer relativ kleinen Schule keine zusätzlichen Gremien und Organisationseinheiten wie beim Zweckverband (Verbandsversammlung, getrennter Haushalt, getrennte Schulverwaltung) notwendig macht. Zudem ist der Rhein-Kreis Neuss bereits Träger von Förderschulen, in deren Schulverwaltung sich die bisher gemeindlichen Schulen integrieren lassen.
Die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss hat als Ergebnis der Vorgespräche mitgeteilt, unter der Voraussetzung, dass die Raphaelschule in Meerbusch sowie der Zweckverband Kaarst / Korschenbroich aufgelöst wird, die Trägerschaft der Martinusschule ab dem 1.08.2013 zu übernehmen.
Hierzu sind im weiteren Verfahren entsprechende Ratsbeschlüsse der Räte der Städte Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie des Kreistages erforderlich, die sich in der Vorbereitung befinden.
Zum Verfahren wurde verabredet, dass nach der obligatorischen Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die am 18.07.2012 stattgefunden hat, die Schulausschüsse der kommunalen Vertretungsorgane über diesen Sachverhalt und die erarbeitete Lösung informiert werden. Die erarbeitete Lösung wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf im Interesse eines Erhaltes einer zukunftsfähigen Förderschullandschaft aus schulfachlicher und rechtlicher Sicht begrüßt.
C.
Entscheidungsnotwendigkeiten
Um die o.g. Lösung zu verwirklichen, sind folgende schulorganisatorischen Entscheidungen zu treffen:
1. Übertragung der Schulträgerschaft der Martinus-Förderschule Kaarst / Korschenbroich auf den Rhein-Kreis Neuss zum 1. August 2013.
2. Auflösung der städtischen Raphael-Schule Meerbusch mit Ablauf des 31. Juli 2013.
3. Aufnahme der Schüler der städtischen Raphael-Schule Meerbusch in die Martinus-Förderschule des Rhein-Kreises Neuss bzw. in den gemeinsamen Unterricht der Primarstufe zum 1. August 2013.
D. Auflösung der städtischen Raphael-Schule Meerbusch
1. Auflösungsbeschluss gemäß § 81 Schulgesetz NRW nach Beteiligung der Schulmitwirkungsgremien.
2. Genehmigung durch die obere Schulaufsicht gemäß § 81 (2) Schulgesetz NRW.
3. städt. Personal
Die Raphael-Schule hat eine in Teilzeit mit 13 h / Woche beschäftigte Sekretärin. Bei einer Auflösung würde ihr eine andere Stelle angeboten werden. Der Hausmeister betreut eine weitere Schule sowie die Musikschule, sodass er in den Diensten der Stadt Meerbusch verbleibt.
4. päd. Personal
Die zuständige Schulrätin beim Rhein-Kreis Neuss hat das Ziel, die Lehrkräfte der Raphaelschule zur neuen Förderschule umzusetzen, damit dieser Teil an Kontinuität erhalten bleibt. Des Weiteren beabsichtigt sie sicherzustellen, dass Förderlehrer zur Stärkung des gemeinsamen Unterrichts an Grundschulen in Meerbusch abgeordnet werden.
5. Übergang Inventar
Inventar, das die Stadt Meerbusch wegen seiner Spezialität nicht an anderen städtischen Schulen einsetzen kann, soll dem Rhein-Kreis Neuss übertragen werden. Einzelheiten sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln.
7. Offene Ganztagsschule
Die Raphael-Schule ist offene Ganztagsschule. Dieses Angebot muss auch an der Schule in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss erhalten bleiben.
E. Zulässigkeit des Schulträgerwechsels
Ein solcher Schulträgerwechsel ist gemäß § 78 (6) Schulgesetz NRW zulässig, wenn ein gebietsübergreifendes Bedürfnis besteht und der geordnete Schulbetrieb gewährleistet ist. Das gebietsübergreifende Bedürfnis ist unter A. und B. dargelegt. Die oben genannten Erklärungen der kreisangehörigen Kommunen in der Schuldezernentenkonferenz belegen das.
Die Zusammenfassung der Schüler beider Schulen liegt über der Mindestzahl für einen geordneten Schulbetrieb von 144. Insofern ist der ordnungsgemäße Schulbetrieb gewährleistet.
In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung / einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist der Trägerwechsel, die Übernahme kommunalen Personals und die Übertragung von Inventar zu regeln. Ebenso zu regeln ist der Eintritt des zukünftigen Schulträgers in die bestehenden Verträge seiner Rechtsvorgänger.
F. Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der Raphaelschule in Meerbusch
in die
Martinusschule bzw. in den
gemeinsamen Unterricht
1.Primarstufe
Angestrebt werden muss die Aufnahme der derzeitigen Primarstufen-Schüler der Raphael-Schule in den gemeinsamen Unterricht der Meerbuscher Grundschulen. Dazu muss die entsprechende Lehrerversorgung durch das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss sichergestellt werden. Im Schuljahr 2013 / 2014 werden nach aktueller Angabe des Schulamtes 12 Primarschüler die Raphael-Schule besuchen. Die zuständige Schulaufsicht ist im Gespräch zur Aufnahme der Schüler in die Grundschulen. Soweit Eltern für ihr Kind keinen gemeinsamen Unterricht wünschen, ist ein Wechsel an die neu zu errichtende Förderschule in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss möglich.
2.Sekundarstufe
Im Schuljahr 2012/2013 werden nach aktueller Angabe des Schulamtes 61 Schüler der Sekundarstufe I die Raphael-Schule besuchen. Dieser Bedarf ist an der neu zu errichtenden Förderschule in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss zu berücksichtigen.
G. Schulentwicklungsplanung der
Förderschule des Rhein-Kreises Neuss für
Lernen
1.Schulentwicklungsplanung
Im
Rahmen des Errichtungsverfahrens muss ein Schulentwicklungsplan für die zu
errichtende Schule in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss erstellt werden.
Im
Schulentwicklungsplan der Stadt Meerbusch 2009/10 bis 2015/16 wird zur Prognose
der Schülerzahlen folgendes ausgeführt (S. 87):
„...Die
Schülerzahlen für die Raphael-Schule (Förderschule Schwerpunkt Lernen) können
wegen des besonderen Verfahrens der Bestimmung des Förderortes durch die
Schulaufsicht nicht geplant werden. Nach den Erfahrungen liegt die Schülerzahl
im Schnitt bei 110 Schülern ...“ .
Die
Oktoberstatistik weist für das Schuljahr 2011/2012 eine Gesamtschülerzahl von
85 Schülern aus.
Diese
aktuelle Schülerzahl liegt unter dem im SEP genannten Schnitt von 110 Schülern,
der zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung noch anzunehmen war. Anzeichen für
eine zukünftige Umkehrung dieser Schülerzahlentwicklung, die der ursprünglichen
Prognose des SEP entspräche, kann nicht erkannt werden.
2.Einflussfaktoren der Inklusion
Die
Perspektiven der Förderpädagogik insgesamt und damit auch die der
Raphael-Schule werden von der erwarteten Novellierung der entsprechenden
schulrechtlichen Vorschriften (Inklusion) maßgebend bestimmt. Insofern trifft
immer noch die im geltenden SEP der Stadt Meerbusch (S. 89) genannte
Perspektive zu.
H. Finanzielle Überlegungen
Die Schulkosten, die bisher die Stadt Meerbusch trägt, werden nach dem Schulträgerwechsel vom Rhein-Kreis Neuss getragen. Der Kreis beabsichtigt, die Kosten im Rahmen der allgemeinen Kreisumlage umzulegen.
Auszug HPl 2012, Produkt 030.040.010 Förderschule Raphael-Schule: siehe Anlage.
Hinzu kommen:
Schülerbeförderung 40.000 € / Jahr für Schülerspezialverkehr zum und vom Unterricht einschl. oGS sowie Kosten für die Betreuung im Offenen Ganztag von rd. 30.000 € (nach Abzug der Landeszuweisung).
Lernmittel 5.000 €
I. Schulname
Der Schulname wird nach den schulrechtlichen Vorschriften wie folgt lauten:
Rhein-Kreis
Neuss
Martinusschule
Förderschule für Lernen
Halestraße 7, 41564 Kaarst
Entfernung von Büderich ca. 7 km, von Osterath ca. 6 km, von Lank ca. 13 km, von Ilverich ca. 13 km, von Bösinghoven ca. 15 km.
J. Beschlussvorschläge
Folgende Beschlüsse sind im nächsten Schritt zu fassen:
1. Auflösungsbeschluss für die Raphaelschule Meerbusch
2. Beschluss der Stadt
Meerbusch zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
3. Beschluss der Stadt Kaarst zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
4. Beschluss der Stadt
Korschenbroich zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung
5. Beschluss des Rhein-Kreises zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
6. Auflösungsbeschluss für den Schulzweckverband Kaarst / Korschenbroich
K. Zeitplan
- Schulträgerberatung bei der Bez.Reg. Düsseldorf am 18. Juli 2012
- Informationsvorlage Schul- und Sportausschuss Meerbusch am 20.September 2012.
- Beteiligung der Schulkonferenz der Raphael-Schule durch Übersendung der o.g. Informations- vorlage.
- Empfehlungsbeschluss Schul- und Sportausschuss am 8. November 2012
- Ratsbeschluss am 22. November 2012
- Antrag auf Genehmigung gem. § 81 SchG an Bez.Reg > Ende Dezember 2012
- Endgültige Auflösung der Raphael-Schule mit Ablauf des 31. Juli 2013
L Verwendung des Schulgebäudes
Aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz auch der unter dreijährigen Kinder besteht im Ortsteil Strümp dringender Bedarf an einer weiteren Kindertagesstätte. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, um südlich der Sportlerumkleide und dem Fußweg zwischen Fouesnantplatz und städt. Meerbusch-Gymnasium eine 5-gruppige Kindertagesstätte zu errichten.
Ein Neubau wäre entbehrlich, da nach dem Ergebnis einer Voruntersuchung durch die städt. Hochbauverwaltung auch im Schulgebäude der Raphaelschule eine 5-gruppige Kindertagesstätte in Kombination mit Räumen für den offenen Ganztag der Martinusschule untergebracht werden könnte. Die im vergangenen Jahr erstellten Pläne für die Martinusschule und den Pappkarton wurden aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.
In Vertretung
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete