Betreff
Versetzung der Stellplätze auf der Nordstraße zwischen Oststraße und Roßbachstraße
Vorlage
FB5/1588/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beschließt, die Parkflächen der Nordstraße von Oststraße bis Karl-Borromäus-Straße zum Schutz der Kirschblütenbäume unter Wegfall von circa 7 Stellplätzen auf die gegenüberliegende östliche Seite zu verlegen.

 


Sachverhalt:

 

Die Nordstraße von Oststraße bis Roßbachstraße in Mb-Büderich ist als Zone 30 ausgewiesen.

 

Auf diesem Straßenabschnitt befinden sich auf der östlichen Straßenseite Baumstandorte, die seit den 1970er Jahren mit der sogenannten Japanischen Nelkenkirsche (Prunus serrulata „Kanzan“) bepflanzt sind. Der Kronenansatz ist sehr niedrig. Da die Bäume bereits über 65 Jahre alt sind, ist die Krone inzwischen so breit gewachsen, dass vorbeifahrende LKWs mit den Ästen kollidieren. An den Bäumen wurden bereits größere Kronenschäden festgestellt. Hier gab es auch schon eine Beschwerde aus der Bürgerschaft zum Schutz der Bäume.

 

So wurde die Örtlichkeit in Augenschein genommen und unter anderem eine verdeckte Verkehrszählung und –messung im betroffenen Bereich der Nordstraße durchgeführt, um verlässliche Zahlen als Grundlage für etwaige Veränderungen zu erhalten. Die Auswertungen ergaben, dass die hauptsächliche regelmäßige Belastung der Baumkronen durch die Fahrzeuge der Müllabfuhr entstehen. Weiter entstehen gelegentlich Schäden durch LKWs.

 

Das Grünflächenamt wurde einbezogen, um eine fachliche Kontrolle der betroffenen Bäume durchzuführen sowie potenzielle Schritte zu deren dauerhaften Schutz zu erörtern. Durch die Verlegung der Stellplätze auf die Seite der Baumscheiben könnten die Kronen besser geschützt werden, da sich LKWs und Müllfahrzeuge aus Richtung Oststraße dabei in einem ausreichenden Abstand zum Baum durch die Straße bewegen würden. Das Grünflächenamt verwiesen darauf, dass durch weitere Kronenschäden die Vitalität der Bäume stark in Mitleidenschaft gezogen würde und eine Änderung der Parksituation durch den langfristigen Erhalt der Bäume zu rechtfertigen sei.

 

Ein etwaiger Wechsel der Parkflächen der Nordstraße von Oststraße bis Karl-Borromäus-Straße auf die gegenüberliegende Straßenseite der 16 bis 18 Parkplätze im Bestand und Berücksichtigung der bestehenden Grundstückseinfahrten führt allerdings dazu, dass ca. 7 Stellplätze entfallen würden (circa 30 %).

 

Da im Bereich zwischen Karl-Borromäus-Straße bis Roßbachstraße die Nordstraße von beiden Seiten mit niedrigstämmigen Bäumen eingefasst ist, bietet sich dort eine Verlegung der Parkplätze nicht an.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung der Markierungen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 3.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt.

 


Alternative:

 

Beibehaltung der vorhandenen Situation