Betreff
Straßenausbau "Vogelsiedlung Bösinghoven" im Zusammenhang mit der durchzuführenden Kanalbaumaßnahme
Vorlage
FB5/1587/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt die Straßen Wachtelweg, Fasanenweg, Rebhuhnweg und Kiebitzweg nach der Kanalsanierung gemäß Anlage 2 wiederherzustellen. Die Straße Im Rott wird mittels eines Splittmastixasphalt-Deckenüberzug saniert.

Die Anliegerbeteiligung wird durch Informationsschreiben an die Eigentümer mit Beschreibung der Maßnahmen und Mitteilung über die Kosten durchgeführt.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Sanierung der Kanäle in der Vogelsiedlung Bösinghoven war zunächst geplant, die Straßen Wachtelweg, Fasanenweg, Rebhuhnweg und Kiebitzweg mit einem Deckenüberzug wiederherzustellen.

Dies hat sich jedoch in den konkreten Planungen als technisch und wirtschaftlich nicht machbar bzw. sinnvoll erwiesen.

Daher sollen diese Straßen nunmehr gemäß der Anlage 2 wiederhergestellt werden. Es wird ein Aufbau gemäß den Richtlinien für den standardisierten Oberbau 2012 für (Wohn-)Straßen mit einer Belastungsklasse 0,3 erfolgen.

 

Die geschätzten Kosten betragen:

Wachtelweg                      ca. 185.000 €

Fasanenweg                     ca. 105.000 €

Rebhuhnweg                    ca.   70.000 €

Kiebitzweg                         ca.   80.000 €

 

Die gesamten Mittel für die Maßnahmen standen bisher als Folgekosten im Produkt 110.538.010 Straßenentwässerung bei der Kanalbaumaßnahme „Sanierung Vogelsiedlung Bösinghoven ABK 1.6.6“ zur Verfügung und werden ab dem Haushalt 2023 im Produkt Straßen, Wege und Plätze veranschlagt.

 

Diese Baumaßnahme ist eine beitragsfähige Erneuerung und somit nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalens beitragspflichtig. Der Anliegeranteil von 70 % der Ausbaukosten wird nach heutigem Sach- und Rechtsstand zu 100 % durch das Land gefördert. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Maßnahmen im Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a aufgeführt sind und die Anlieger im Vorfeld beteiligt werden.

 

Die Maßnahmen sind in der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes als beitragspflichtige Maßnahmen aufgeführt.

Da die Anlieger in der Planung der Kanalbaumaßnahmen bereits ausführlich informiert wurden und der Ausbau auf das technisch erforderliche beschränkt wird, ist die weitere Beteiligung der Anlieger wie folgt vorgesehen:

 

Die Anlieger sollen schriftlich über die Maßnahme und die entstehenden Kosten informiert werden. Interessierte Anlieger können in Terminen mit den zuständigen Bearbeitern weitere Informationen erhalten.

 

Die Straße „Im Rott“, die im Abschnitt zur Fischelner Straße zu einem Wirtschaftsweg wird, soll aufgrund der Randbedingungen (z.B. Baumbestand, Hauptbaustellenzufahrt) mittels eines 4 cm starken Splittmastixasphalt-Deckenüberzug saniert werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im Rahmen der Haushaltsberatung 2023 werden die anteiligen investiven Mittel aus dem Produkt 110.538.010 Straßenentwässerung in das Produkt 120.541.010 –Straßen, Wege und Plätze verschoben – die investiven Auszahlungen werden dort wie folgt veranschlagt: in Höhe von 65.000 € im Jahr 2023, 130.000 € jeweils in den Jahren 2024 und 2025 sowie im Jahr 2026 125.000 € eingestellt. Die Auszahlungen im Produkt 110.538.010 - Straßenentwässerung - werden entsprechend reduziert. Die Einzahlungen in Höhe von 308.000 € werden für spätere Jahre eingestellt.

 

 


Alternativen:

 

Keine