Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO- Umwidmung Kanzlei 1 bis 9a verkehrsberuhigter Bereich
Vorlage
FB5/1585/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt, die Umwidmung auf der Kanzlei 1 bis 9 a in Meerbusch-Bereich als verkehrsberuhigten Bereich mit wechselseitigem Parken umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Im Bürgerantrag nach § 24 GO wird auf der Kanzlei 1 bis 9a in Meerbusch-Büderich im Bereich des neuen Mühlenhofs von der Eigentümergemeinschaft ein verkehrsberuhigter Bereich gewünscht.

 

Die Beurteilung, ob einer derartigen Maßnahme zugestimmt werden kann oder nicht, ist insbesondere auf die funktionelle und verkehrliche Bedeutung der Straße (§ 3 Straßen- und Wegegesetz NRW) abzustellen.

Die Straße ist gepflastert, hat keine Einbauten (Baumscheiben, usw.) und weist eine Breite von ca. 5,50 m auf. Es wird in dieser Straße zurzeit einseitig gegenüber der Häuserzeile geparkt. Der Ausbau ist bereits niveaugleich ohne separate Gehwege ausgebaut. Die Zufahrt zur Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft wird auch als Geh- und Radweg genutzt und am Ende der Zufahrt befinden sich Poller, so dass hier kein Durchgangsverkehr für PKW Verkehr entstehen kann.


Es ist erforderlich, die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) enthaltenden Grundsätze streng zu beachten. Beobachtungen haben ergeben, dass mit dem Aufstellen von dem Verkehrszeichen 325 StVO allein die erwünschte Verkehrsberuhigung, insbesondere eine Geschwindigkeitsreduzierung, meist nicht zu erreichen ist (siehe auch GDV - Auswirkungen der Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen, insbesondere Seiten 11-19, siehe Anlage 2).


Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind begleitende Maßnahmen in Bezug auf Gestaltung des Bereiches notwendig. Es muss der Eindruck entstehen, dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung besitzt. Das bedeutet, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit hohem Fußgängerverkehr eingerichtet werden dürfen. Gewünscht ist ein niveaugleicher Ausbau ohne Gehwege.


Um die Fahrweise des Fahrzeugverkehrs zu beeinflussen, müssen geeignete Veränderungen im Straßenraum vorgenommen werden. Insbesondere müssen sich solche Straßen von anderen Straßen deutlich unterscheiden (z.B. Pflasterungen, Baumscheiben).
Darüber hinaus müssen Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Durch einen häufigen Seitenwechsel dieser Markierungen können Fahrgassenversätze und damit eine Reduzierung der Geschwindigkeiten erreicht werden.


Vor jeder Verwirklichung geplanter verkehrsberuhigter Maßnahmen ist zu prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen rechtlicher sowie verkehrs- und bautechnischer Art gegeben sind.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Bereich mit dem Verkehrszeichen 325 StVO nur dort auszuschildern ist, wenn sehr geringer Fahrzeugverkehr herrscht und durch bauliche Maßnahmen bewirkt wird, dass 85% (V85) der Kraftfahrer auch ohne Beschilderung nicht schneller als mit 25 km/h fahren. Anzumerken ist noch, dass die für verkehrsberuhigte Bereiche vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit sich nicht durch bauliche Maßnahmen erzwingen lassen.

 

Der Abschnitt von der Kanzlei, Zufahrt zu den Häusern hinter der jetzigen Jet-Tankstelle, ist bereits annähernd so ausgebaut, wie ein verkehrsberuhigter Bereich. In dieser Straße findet ausschließlich Rad- und Fußgängerverkehr, Anliegerverkehr, z.B. DHL, UPS usw., bzw. Anwohnerverkehr statt.
Der für den PKW-Verkehr als Sackgasse ausgebildete Straßenquerschnitt ist aufgeteilt als Fahrgasse mit angrenzender Pflasterrinne und einer  Pflasterung , die zurzeit als  Längsparkstreifen genutzt wird.


Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bereich der Kanzlei 1 bis 9a für die Umsetzung zu einem verkehrsberuhigten Bereich mit entsprechender Widmung baulich nicht umgestaltet werden müsste. Im jetzigen Zustand ist eine Umsetzung daher möglich. Lediglich das Aufbringen von Markierungen für das verkehrsberuhigende wechselseitige Parken unter Berücksichtigung der Hauseingänge müsste umgesetzt werden. Somit ist das einseitige ausschließlich gewünschte Längsparken auf der Verkehrsfläche gegenüber der Häuserzeile nicht mehr möglich.

 

Bisher wird der Fahrbahnrand frei beparkt. Durch das vorgeschriebene Markieren der Parkflächen wird potentielle Parkfläche entfallen. Nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand werden 6 Parkplätze markiert.


Auf die gewünschte Bremsschwelle sollte verzichtet werden, da insbesondere für die angrenzenden betroffenen Anwohner eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung entsteht.

 

Ein zusätzliches Piktogramm als Fahrbahnmarkierung kann erst nach einer Topo-Box Geschwindigkeitsmessung aufgebracht werden beziehungsweise wenn der gewünschte Erfolg auf Geschwindigkeitsreduzierung und stärkere Rücksichtnahme   nach Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereichs ausbleibt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellen Piktogramme, Die Maßnahme kostet insgesamt unter 1.000,- und wird auslaufenden Mitteln bezahlt.

 

 


Alternativen:

 

Beibehaltung der heutigen Situation