Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt, die Umwidmung auf der Kanzlei 1 bis 9 a in Meerbusch-Bereich als verkehrsberuhigten Bereich mit wechselseitigem Parken umzusetzen.
Sachverhalt:
Im Bürgerantrag nach
§ 24 GO wird auf der Kanzlei 1 bis 9a in Meerbusch-Büderich im Bereich des
neuen Mühlenhofs von der Eigentümergemeinschaft ein verkehrsberuhigter Bereich
gewünscht.
Die Beurteilung, ob
einer derartigen Maßnahme zugestimmt werden kann oder nicht, ist insbesondere
auf die funktionelle und verkehrliche Bedeutung der Straße (§ 3 Straßen- und
Wegegesetz NRW) abzustellen.
Die Straße ist gepflastert, hat keine Einbauten (Baumscheiben, usw.) und weist
eine Breite von ca. 5,50 m auf. Es wird in dieser Straße zurzeit einseitig
gegenüber der Häuserzeile geparkt. Der Ausbau ist bereits niveaugleich ohne
separate Gehwege ausgebaut. Die Zufahrt zur Tiefgarage der
Eigentümergemeinschaft wird auch als Geh- und Radweg genutzt und am Ende der
Zufahrt befinden sich Poller, so dass hier kein Durchgangsverkehr für PKW
Verkehr entstehen kann.
Es ist erforderlich, die in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) enthaltenden Grundsätze streng zu beachten.
Beobachtungen haben ergeben, dass mit dem Aufstellen von dem Verkehrszeichen
325 StVO allein die erwünschte Verkehrsberuhigung, insbesondere eine
Geschwindigkeitsreduzierung, meist nicht zu erreichen ist (siehe auch GDV - Auswirkungen der Gestaltung von
verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen, insbesondere
Seiten 11-19, siehe Anlage 2).
Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind begleitende Maßnahmen
in Bezug auf Gestaltung des Bereiches notwendig. Es muss der Eindruck
entstehen, dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung besitzt.
Das bedeutet, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit hohem
Fußgängerverkehr eingerichtet werden dürfen. Gewünscht ist ein niveaugleicher
Ausbau ohne Gehwege.
Um die Fahrweise des Fahrzeugverkehrs zu beeinflussen, müssen geeignete
Veränderungen im Straßenraum vorgenommen werden. Insbesondere müssen sich solche
Straßen von anderen Straßen deutlich unterscheiden (z.B. Pflasterungen,
Baumscheiben).
Darüber hinaus müssen Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb
gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Durch einen häufigen Seitenwechsel
dieser Markierungen können Fahrgassenversätze und damit eine Reduzierung der
Geschwindigkeiten erreicht werden.
Vor jeder Verwirklichung geplanter verkehrsberuhigter Maßnahmen ist zu prüfen,
ob die erforderlichen Voraussetzungen rechtlicher sowie verkehrs- und bautechnischer
Art gegeben sind.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Bereich mit dem Verkehrszeichen 325
StVO nur dort auszuschildern ist, wenn sehr geringer Fahrzeugverkehr herrscht
und durch bauliche Maßnahmen bewirkt wird, dass 85% (V85) der Kraftfahrer auch
ohne Beschilderung nicht schneller als mit 25 km/h fahren. Anzumerken ist noch,
dass die für verkehrsberuhigte Bereiche vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit
sich nicht durch bauliche Maßnahmen erzwingen lassen.
Der Abschnitt von
der Kanzlei, Zufahrt zu den Häusern hinter der jetzigen Jet-Tankstelle, ist
bereits annähernd so ausgebaut, wie ein verkehrsberuhigter Bereich. In dieser
Straße findet ausschließlich Rad- und Fußgängerverkehr, Anliegerverkehr, z.B.
DHL, UPS usw., bzw. Anwohnerverkehr statt.
Der für den PKW-Verkehr als Sackgasse ausgebildete Straßenquerschnitt ist
aufgeteilt als Fahrgasse mit angrenzender Pflasterrinne und einer Pflasterung , die zurzeit als Längsparkstreifen genutzt wird.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bereich der Kanzlei 1 bis 9a für die
Umsetzung zu einem verkehrsberuhigten Bereich mit entsprechender Widmung
baulich nicht umgestaltet werden müsste. Im jetzigen Zustand ist eine Umsetzung
daher möglich. Lediglich das Aufbringen von Markierungen für das verkehrsberuhigende
wechselseitige Parken unter Berücksichtigung der Hauseingänge müsste umgesetzt
werden. Somit ist das einseitige ausschließlich gewünschte Längsparken auf der
Verkehrsfläche gegenüber der Häuserzeile nicht mehr möglich.
Bisher wird der Fahrbahnrand
frei beparkt. Durch das vorgeschriebene Markieren der Parkflächen wird
potentielle Parkfläche entfallen. Nach derzeitigem Sach- und Rechtsstand werden
6 Parkplätze markiert.
Auf die gewünschte Bremsschwelle sollte verzichtet werden, da insbesondere
für die angrenzenden betroffenen Anwohner eine nicht unerhebliche
Lärmbelästigung entsteht.
Ein zusätzliches Piktogramm als Fahrbahnmarkierung kann erst nach einer Topo-Box Geschwindigkeitsmessung aufgebracht werden beziehungsweise wenn der gewünschte Erfolg auf Geschwindigkeitsreduzierung und stärkere Rücksichtnahme nach Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereichs ausbleibt.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Nur
geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellen Piktogramme, Die Maßnahme
kostet insgesamt unter 1.000,- und wird auslaufenden Mitteln bezahlt.
Alternativen:
Beibehaltung der heutigen Situation