Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 GO Ausweisung verkehrsberuhigter Bereich Kamperweg
Vorlage
FB5/1584/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt, von der baulichen Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich auf dem Kamperweg abzusehen, sondern stattdessen nach einer Geschwindigkeitsmessung Piktogramme „Tempo 30“ je nach erforderlichen Bedarf am Anfang der Straße und in Höhe der Stichstraße aufzubringen.

 


Sachverhalt:

 

Im Bürgerantrag nach § 24 GO vom 31. Juli 2022 wird auf dem Kamperweg in Ganze oder zumindest auf dem Teil der Stichstraße des Kamperweg ein verkehrsberuhigter Bereich gewünscht.

 

Die Beurteilung, ob einer derartigen Maßnahme zugestimmt werden kann oder nicht, ist insbesondere auf die funktionelle und verkehrliche Bedeutung der Straße (§ 3 Straßen- und Wegegesetz NRW) abzustellen.

 

Der Kamperweg ist eine reine Anliegerstraße die sich in einer Tempo 30-Zone befindet und im weiteren Verlauf für den Verkehr gesperrt ist. In dieser Straße findet ausschließlich Anliegerverkehr, z.B. DHL, UPS usw., bzw. Anwohnerverkehr statt.

Die Straße ist asphaltiert, hat keine Einbauten (Baumscheiben, usw.) und weist eine Breite von ca. 5,70 m auf. Des Weiteren befindet sich auf dem Kamperweg ein bauseitiger Gehweg mit einer Breite von ca. 1,50 m. Es wird in dieser Straße wechselseitig geparkt.


Es ist erforderlich, die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) enthaltenden Grundsätze streng zu beachten. Beobachtungen haben ergeben, dass mit dem Aufstellen von dem Verkehrszeichen 325 StVO allein die erwünschte Verkehrsberuhigung, insbesondere eine Geschwindigkeitsreduzierung, meist nicht zu erreichen ist (siehe auch GDV - Auswirkungen der Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen, insbesondere Seiten 11-19, siehe Anlage 2).


Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind begleitende Maßnahmen in Bezug auf Gestaltung des Bereiches notwendig. Es muss der Eindruck entstehen, dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung besitzt. Das bedeutet, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit hohem Fußgängerverkehr eingerichtet werden dürfen.  Gewünscht ist ein niveaugleicher Ausbau ohne Gehwege.


Um die Fahrweise des Fahrzeugverkehrs zu beeinflussen, müssen geeignete Veränderungen im Straßenraum vorgenommen werden. Insbesondere müssen sich solche Straßen von anderen Straßen deutlich unterscheiden (z.B. Pflasterungen, Baumscheiben).
Darüber hinaus müssen Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Durch einen häufigen Seitenwechsel dieser Markierungen können Fahrgassenversätze und damit eine Reduzierung der Geschwindigkeiten erreicht werden.


Vor jeder Verwirklichung geplanter verkehrsberuhigter Maßnahmen ist zu prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen rechtlicher sowie verkehrs- und bautechnischer Art gegeben sind.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Bereich mit dem Verkehrszeichen 325 StVO nur dort auszuschildern ist, wenn sehr geringer Fahrzeugverkehr herrscht und durch bauliche Maßnahmen bewirkt wird, dass 85% (V85) der Kraftfahrer auch ohne Beschilderung nicht schneller als mit 25 km/h fahren. Anzumerken ist noch, dass die für verkehrsberuhigte Bereiche vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit sich nicht durch bauliche Maßnahmen erzwingen lassen.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Kamperweg für die Umsetzung zu einem verkehrsberuhigten Bereich aufwendig und kostenintensiv baulich umgestaltet werden müsste. Im jetzigen Zustand ist eine Umsetzung daher nicht möglich.


Bezüglich der asphaltierten Stichstraße mit Wendehammer und Fahrgasse circa 4,50 mit Bordstein und Sicherheitstreifen ist zu sagen, dass zusätzliche Einbauten und markierte Parkflächen im Wendehammer nicht ausreichen, um den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches wieder zu spiegeln. Die Straße, insbesondere der Belag muss sich deutlich von anderen Straßen abheben, also zum Beispiel durch eine Pflasterung. Für diesen Teilbereich wäre eine Umsetzung zum verkehrsberuhigten Raum ebenfalls abzulehnen.


Die örtliche Straßenverkehrsbehörde wird, sofern wieder eine Topo-Box frei ist, in dem Bereich verdeckte Messungen durchführen, um das Fahrzeugaufkommen sowie die tatsächliche V85 festzustellen.

Nach Abschluss der Messungen kann beraten werden, welche Maßnahmen, z.B. Piktogramme 30 km/h umgesetzt werden kann.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellen Piktogramme, Die Maßnahme kostet insgesamt unter 1.000,- und wird auslaufenden Mitteln bezahlt.

 


Alternative:

 

keine