Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt, von der baulichen Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich auf dem Kamperweg abzusehen, sondern stattdessen nach einer Geschwindigkeitsmessung Piktogramme „Tempo 30“ je nach erforderlichen Bedarf am Anfang der Straße und in Höhe der Stichstraße aufzubringen.
Sachverhalt:
Im Bürgerantrag nach
§ 24 GO vom 31. Juli 2022 wird auf dem Kamperweg in Ganze oder zumindest auf
dem Teil der Stichstraße des Kamperweg ein verkehrsberuhigter Bereich
gewünscht.
Die Beurteilung, ob
einer derartigen Maßnahme zugestimmt werden kann oder nicht, ist insbesondere
auf die funktionelle und verkehrliche Bedeutung der Straße (§ 3 Straßen- und
Wegegesetz NRW) abzustellen.
Der Kamperweg ist
eine reine Anliegerstraße die sich in einer Tempo 30-Zone befindet und im
weiteren Verlauf für den Verkehr gesperrt ist. In dieser Straße findet
ausschließlich Anliegerverkehr, z.B. DHL, UPS usw., bzw. Anwohnerverkehr statt.
Die Straße ist asphaltiert, hat keine Einbauten (Baumscheiben, usw.) und weist
eine Breite von ca. 5,70 m auf. Des Weiteren befindet sich auf dem Kamperweg
ein bauseitiger Gehweg mit einer Breite von ca. 1,50 m. Es wird in dieser
Straße wechselseitig geparkt.
Es ist erforderlich, die in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) enthaltenden Grundsätze streng zu beachten.
Beobachtungen haben ergeben, dass mit dem Aufstellen von dem Verkehrszeichen
325 StVO allein die erwünschte Verkehrsberuhigung, insbesondere eine
Geschwindigkeitsreduzierung, meist nicht zu erreichen ist (siehe auch GDV - Auswirkungen der Gestaltung von
verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen, insbesondere
Seiten 11-19, siehe Anlage 2).
Um die gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind begleitende Maßnahmen
in Bezug auf Gestaltung des Bereiches notwendig. Es muss der Eindruck
entstehen, dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung besitzt.
Das bedeutet, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit hohem
Fußgängerverkehr eingerichtet werden dürfen.
Gewünscht ist ein niveaugleicher Ausbau ohne Gehwege.
Um die Fahrweise des Fahrzeugverkehrs zu beeinflussen, müssen geeignete
Veränderungen im Straßenraum vorgenommen werden. Insbesondere müssen sich
solche Straßen von anderen Straßen deutlich unterscheiden (z.B. Pflasterungen,
Baumscheiben).
Darüber hinaus müssen Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb
gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Durch einen häufigen Seitenwechsel
dieser Markierungen können Fahrgassenversätze und damit eine Reduzierung der
Geschwindigkeiten erreicht werden.
Vor jeder Verwirklichung geplanter verkehrsberuhigter Maßnahmen ist zu prüfen,
ob die erforderlichen Voraussetzungen rechtlicher sowie verkehrs- und
bautechnischer Art gegeben sind.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Bereich mit dem Verkehrszeichen 325
StVO nur dort auszuschildern ist, wenn sehr geringer Fahrzeugverkehr herrscht
und durch bauliche Maßnahmen bewirkt wird, dass 85% (V85) der Kraftfahrer auch
ohne Beschilderung nicht schneller als mit 25 km/h fahren. Anzumerken ist noch,
dass die für verkehrsberuhigte Bereiche vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit
sich nicht durch bauliche Maßnahmen erzwingen lassen.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Kamperweg für die Umsetzung zu einem
verkehrsberuhigten Bereich aufwendig und kostenintensiv baulich umgestaltet
werden müsste. Im jetzigen Zustand ist eine Umsetzung daher nicht möglich.
Bezüglich der asphaltierten Stichstraße mit Wendehammer und Fahrgasse circa
4,50 mit Bordstein und Sicherheitstreifen ist zu sagen, dass zusätzliche
Einbauten und markierte Parkflächen im Wendehammer nicht ausreichen, um den
Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches wieder zu spiegeln. Die Straße,
insbesondere der Belag muss sich deutlich von anderen Straßen abheben, also zum
Beispiel durch eine Pflasterung. Für diesen Teilbereich wäre eine Umsetzung zum
verkehrsberuhigten Raum ebenfalls abzulehnen.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde wird, sofern wieder eine Topo-Box frei ist,
in dem Bereich verdeckte Messungen durchführen, um das Fahrzeugaufkommen sowie
die tatsächliche V85 festzustellen.
Nach Abschluss der
Messungen kann beraten werden, welche Maßnahmen, z.B. Piktogramme 30 km/h
umgesetzt werden kann.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellen
Piktogramme, Die Maßnahme kostet insgesamt unter 1.000,- und wird auslaufenden
Mitteln bezahlt.
Alternative:
keine