Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zur Anlage einer Freilauffläche für Hunde
Vorlage
SB11/1583/2022
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt, dem Antrag zur Errichtung einer eingezäunten Freilauffläche für Hunde in Meerbusch-Büderich nicht zu folgen.

 


Sachverhalt:

 

In dem als Anlage beigefügten Bürgerantrag wird die Errichtung einer eingezäunten Freilauffläche für Hunde im Stadtteil Büderich beantragt. Als Argumente hierfür werden vorrangig ein gesicherter Freilauf, das Training von Junghunden, Förderung der sozialen Kontakte von Hundebesitzern sowie die Anerkennung der Bedürfnisse der Hundebesitzer als Steuerzahler genannt.

 

Die Frage der Einführung sog. Hundeauslaufflächen wurde im Zuge des Erlasses des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) durch die Verwaltung bereits ausgiebig geprüft. Ausschlaggebend dafür, dass von der Einrichtung solcher Auslaufflächen abgesehen wurde, waren folgende Erwägungen:

Bereits die Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW erkennen an, dass die artgerechte Haltung von Hunden verlangt, dass diese sich auch hin und wieder ohne Leine auslaufen können. Dies sicherzustellen ist jedoch Aufgabe der jeweiligen Hundehalterinnen und Hundehalter. Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Meerbusch vom 10.12.2003 sieht vor, dass Hunde auf Verkehrsflächen und Anlagen an der Leine zu führen sind. Ausgenommen vom Leinenzwang sind, vorbehaltlich der Festsetzungen im Landschaftsplan III des Kreises Neuss zum Naturschutzgebiet "Ilvericher Altrheinschlinge", die vorhandenen Wirtschaftswege und die Rheinuferwiesen zwischen Strom und Winterdeich.

In Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass es nahezu jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter im Stadtteil Büderich möglich ist, ohne großen Aufwand Flächen zu erreichen, auf denen Hunde unangeleint ausgeführt werden dürfen. Zu nennen sind hier insbesondere die Rheinuferwiesen sowie das umfangreiche Wirtschaftswegenetz. Diese Flächen dürften für die Mehrheit der Hundehalter auch schneller und einfacher zu erreichen sein, als eine in Büderich an einer Stelle eingerichtete Auslauffläche.


Halterinnen und Haltern von gefährlichen Hunden, die einer konstanten Leinenpflicht unterliegen, kann zugemutet werden, z.B. durch den Eintritt in einen Hundesportverein oder einer ähnlichen Einrichtung ihren Hunden vergleichbare Möglichkeiten des Auslaufs ohne Leine zu verschaffen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zwei ähnlich lautende Anträge aus den Jahren 2013 und 2014 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie im Bau- und Umweltausschuss beraten und einstimmig abgelehnt wurden. Die ausschlaggebenden Kriterien, die zu der Ablehnung geführt haben, sind aus Sicht der Verwaltung immer noch aktuell.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Durch den vorgeschlagenen Beschluss entstehen keine Kosten. Bzgl. des alternativen Beschlussvorschlages wären in den Haushalt 2023 zusätzliche investive Mittel einzustellen.

 


Alternativen:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag zur Errichtung eines Hundefreilaufplatzes in Meerbusch-Büderich zu folgen und auf der von der Antragstellerin vorgeschlagenen Fläche ………. (vom Ausschuss zu benennen) einen eingezäunten Bereich für diese Nutzung anzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Kosten zu ermitteln und zu den Haushaltsberatungen 2023 im Rahmen der Veränderungsliste einzubringen.