Coronabedingte Finanzschäden
Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen
coronabedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den
Haushalt 2022 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die
Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2022 einbezogen sowie andererseits
eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2022.
Als
signifikante Veränderung im Vergleich zur Schadensprognose gemäß der
Haushaltsplanung ist der deutlich reduzierte Schaden im Bereich des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer hervorzuheben. Die Reduzierung ergibt
sich aus den aktuellen Erkenntnissen der Mai-Steuerschätzung. Hier wird von
einer weiteren Erholung und damit einhergehenden Steigerung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer ausgegangen. Die Prognosewerte für den Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer entsprechen noch nicht den (fortgerechneten)
Haushaltsansätzen vor der Coronapandemie, aber die Differenz wird stetig
kleiner.
Neben dieser Schadensdarstellung sind zusätzlich Mehraufwendungen in
verschiedenen Bereichen der Verwaltung i.H.v. insgesamt 180.000 € zu benennen,
die im Wege von monatlichen Abfragen seitens des Service Finanzen von den
Bereichen übermittelt wurden.
Finanzbericht
Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird der 3. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2022 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2022 mit Stand 30.09.2022. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen sowie eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 30.09.2022 Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.
|
2022 veranschlagt |
Stand 31.03.2022 |
Stand 31.05.2022 |
Stand 30.09.2022 |
Prognose 31.12.2022 |
1. Kreisumlage |
26.897.000
€ |
7.649.532
€ |
14.203.532
€ |
19.659.595
€ |
26.156.000
€ |
2. Gewerbesteuer |
31.260.000
€ |
38.192.100
€ |
37.810.740
€ |
39.136.840
€ |
39.000.000
€ |
3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
40.333.000
€ |
0
€ |
11.059.344
€ |
22.128.659
€ |
43.170.120
€ |
4. Personalkosten |
44.373.000
€ |
9.666.190
€ |
16.333.252
€ |
28.998.208
€ |
44.373.000 € |
5. Pensionszahlungen an Versorgungskasse |
3.858.000
€ |
3.635.160
€ |
3.631.342
€ |
3.631.342
€ |
3.858.000 € |
6. Grundstücksverkäufe a) Erträge b) Einzahlungen |
1.826.000
€ 2.555.000
€ |
0
€ 0
€ |
0
€ 0
€ |
0 € 0
€ |
108.000
€ 300.000
€ |
7. Baumaßnahmen |
29.734.785
€ |
2.821.005
€ |
5.445.772
€ |
9.170.169
€ |
/ |
8. Staatszuschüsse |
17.616.472
€ |
1.287.414
€ |
2.346.191
€ |
6.225.580 € |
12.699.831
€ |
9. Kreditaufnahme a) Neuaufnahme b) Umschuldungen |
6.311.000
€ 2.981.000
€ |
0
€ 0
€ |
0 € 0
€ |
0 € 0
€ |
0
€ 0
€ |
10. Tilgung a) Kreditmarkt b) Umschuldungen |
4.861.300
€ 2.981.000
€ |
632.934
€ 0
€ |
1.686.514
€ 0
€ |
2.957.228 € 2.271.118
€ |
4.861.300
€ 2.981.000€ |
11. Kredite zur Liquiditätssicherung |
|
0
€ |
0
€ |
0
€ |
0
€ |
12. Sach- und Dienstleistungen |
34.537.500
€ |
9.035.987
€ |
13.965.412
€ |
23.007.181 € |
34.537.500
€ |
13. Gesamtvollstreckungsvolumen |
|
2.790.000
€ |
2.680.000 € |
2.745.000
€ |
|
Erläuterungen zum Finanzbericht
zu Nr. 1:
Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2022 wurde mit einem
Hebesatz von 32,89 % und einer SGB II Beteiligung von 1,62 % vorgenommen. Der
am 30.03.2022 einstimmig beschlossene Haushalt für das Jahr 2022 des Kreises
sieht nunmehr einen Hebesatz von 32,00 % und eine SGB II Beteiligung von 1,59 %
vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um
741.000,00 € auf insgesamt 26.156.000,00 €.
zu Nr. 2:
Die
dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den einschlägigen
Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse
und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung
einbezogen.
Bereits
für das letzte Jahr hatte der Arbeitskreis Steuerschätzung eine deutliche
Erholung des Gewerbesteueraufkommens prognostiziert. Aufgrund von fortwährenden
coronabedingten Beeinträchtigungen der Wirtschaft (Lockdown) in 2021, sah die
Realität jedoch anders aus. Zum Ende des Jahres blieb die Gewerbesteuer daher
weit hinter den Planansätzen zurück.
Dass
die Gewerbesteuer seit Anfang 2022 einen derartigen Anstieg zu verzeichnen hat,
ist sehr erfreulich. Die hohen Zwischenstände der Gewerbesteuer konnten sich im
bisherigen Jahresverlauf stabil halten und weiterhin leicht ansteigen.
Insbesondere
die Ereignisse in der Ukraine stellen in diesem Zusammenhang allerdings einen
großen Unsicherheitsfaktor dar, von dem man derzeit noch überhaupt nicht
abschätzen kann, inwieweit diese Umstände auch auf die lokale Gewerbesteuer
einwirken werden. Sicherlich werden die stark steigenden Energiepreise die
Gewinnprognosen vieler Unternehmen zukünftig deutlich mindern. Fraglich bleibt
allerdings, ob sich diese Auswirkungen bereits signifikant für die
Gewerbesteuer 2022 auswirken werden. Bisher ist dies nicht erkennbar.
Eine valide Prognose zur Entwicklung der Gewerbesteuer ist aus diesen
Gründen schwer zu fassen. Dennoch wird nach derzeitigem Stand davon
ausgegangen, dass der vorliegende Stand der Gewerbesteuer auch zum Jahresende
erreicht werden kann.
zu Nr. 3:
Die dargestellten Planansätze der Einkommensteuer gründen auf den
einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen
Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen
Entwicklung einbezogen.
Die aufgezeigte Prognose zum 31.12.2022 geht gegenüber dem Planansatz
von einer Steigerung i.H.v. rund 2,8 Mio. € aus. Grundlage der Prognose sind
die aktuellen Erkenntnisse aus der vorliegenden Mai-Steuerschätzung. Hierin
wird von einer moderaten Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
für das Jahr 2022 und auch für die Folgejahre ausgegangen.
zu Nr.4:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der
Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.
zu Nr.5:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der
Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.
zu Nr.6:
Im Bereich der Bodenordnung sowie dem allgemeinen Grundstücksverkehr kann nicht mehr mit dem Erreichen der geplanten Haushaltsansätze gerechnet werden. Die geplanten Verkäufe können nicht realisiert werden, da hierfür die notwendigen Planungsgrundlagen fehlen. Eine Neuveranschlagung der Verkäufe ist für den kommenden Haushalt vorgesehen.
Innerhalb der Verkäufe von Gewerbegrundstücken werden zwei Grundstücke widererwartend dieses Jahr nicht veräußert werden können. Bei einem weiteren Grundstück werden Erträge i.H.v. 108.000 € erwartet und Einzahlungen i.H.v. 300.000 €
Die aktualisierten Prognosen zum 31.12.2022 beziehen diese Sachverhalte mit ein.
zu Nr. 7:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich.
Jedoch wird bereits zu diesem Stichtag deutlich, dass mit großer
Wahrscheinlichkeit ein überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden
Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen wird.
zu Nr. 8:
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2022 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen Zuschüsse eingeplant. Daneben sind weitere Zuwendungspauschalen und Einzelzuwendungen eingeplant worden. Die beigefügte Anlage enthält hierzu eine kurze Aufstellung nebst einer Prognose zum 31.12.2022.
Die Differenz zwischen den veranschlagten Ansätzen und den nunmehr prognostizierten Beträgen ist primär in den Zuschüssen für die Kita-Neubauprojekte in Büderich, Osterath und Nierst begründet. Da sich die Maßnahmenumsetzung für diese Projekte verzögert, kann hier nicht mehr mit einer Zuschusszahlung in diesem Haushaltsjahr gerechnet werden.
zu Nr. 9a und b:
Für
das Haushaltsjahr 2022 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite
i.H.v. 6.311.000 €.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigung im
Laufe des Jahres nicht mehr in Anspruch genommen werden muss. Abhängig ist dies
insbesondere von dem tatsächlichen Abfluss aus den veranschlagten Baumaßnahmen.
Es zeigt sich aufgrund der guten Gewerbesteuerentwicklung, dass zum
vorliegenden Stichtag die Investitionsmaßnahmen aus dem Liquiditätsüberschuss
der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden können und daher keine
Investitionskredite notwendig werden.
Im Verlauf des Jahres steht ein Gesamtbetrag von 2.981.000 € zur
Umschuldung an, welcher sich aus zwei Altkrediten zusammensetzt. Aufgrund der
guten Liquiditätslage konnte ein Altkredit i.H.v. 2.271.118 € im
Rahmen einer außerordentlichen Tilgung zurückgezahlt werden. Dies ist für den
zweiten Altkredit ebenfalls vorgesehen.
zu Nr. 10a und b:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass
der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.
zu Nr.11:
Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Unterjährig wird mit
vereinzelten kurzfristigen Liquiditätskredite gerechnet. Zum Jahresende
bestehen aller Voraussicht nach keine Kassenkredite, dies insbesondere vor dem
Hintergrund der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuer und dem daraus resultierenden
Zugewinn an Liquidität.
zu Nr. 12:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass
der Ansatz der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. nicht überschritten wird.
zu Nr. 13:
Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,745 Mio. €. Damit ist das Vollstreckungsvolumen im Vergleich zum letzten Finanzbericht weitestgehend konstant geblieben. Zieht man die Vorjahre in die Vergleichsbetrachtung ebenfalls mit ein, ist zu konstatieren, dass derzeit weiterhin ein leicht erhöhtes Vollstreckungsvolumen vorliegt.
gez.
Christian Bommers
Bürgermeister