Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine
eingereisten Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen wurde von der
Landesregierung eine neue Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation
erlassen. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten und tritt am
31.12.2022 wieder außer Kraft.
Im Zuge dieser neuen
Rechtsverordnung wird in § 6 ein einschlägiges Berichtswesen über Erträge und
Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für
Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der
Schutzsuchenden vorgeschrieben. Zu den vorgenannten Aspekten finden Sie anbei
eine kurze Darstellung.
Nachfolgend sind die angefallenen Aufwendungen tabellarisch je
Fachbereich angeführt, die zum Stichtag 30.09.2022 in den betroffenen Bereichen
vorgelegen haben.
Fachbereich 2 |
|
31.05.2022 |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Anteil UK |
6.000,00 € |
6.000,00 € |
6.000,00 € |
|
Leistungen für Lebensunterhalt - Anteil UK |
665.000,00 € |
665.000,00 € |
722.500,00 € |
|
Leistungen für Unterkunft - Anteil UK |
91.000,00 € |
91.000,00 € |
102.000,00 € |
|
Krankenhilfe - Anteil UK |
noch nicht bekannt |
noch nicht bekannt |
noch nicht bekannt |
|
Ausstattung Unterkünfte UK-Flüchtlinge |
6.654,12 € |
7.751,65 |
8.166,25 € |
|
bewegl. Vermögen ab 410 € - Ausstattung |
9.949,59 € |
9.949,59 |
12.723,96 € |
|
bewegl. Vermögen bis 410 € - Ausstattung |
39.283,31 € |
62.077,76 |
62.077,76 € |
|
Ukraine - HzE ambulant |
1.808,34 € |
4.132,26 |
10.350,37 € |
|
Beratung Flüchtlingsfamilien UK |
476,48 € |
5.372,25 |
7.474,02 € |
|
Gesamtkosten Fachbereich 2 |
820.171,84 € |
851.283,51 € |
931.292,36 € |
Kostenerstattung durch das
Jobcenter |
31.05.2022 |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
|
Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten |
|
/ |
/ |
224.000,00 € |
Fachbereich 3 |
Schulverwaltung |
31.05.2022 |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
Lehrmaterial |
|
4.547,08
€ |
4.547,08
€ |
4.547,08
€ |
Fahrkosten (Abrechnung März) |
937,00
€ |
937,00
€ |
937,00
€ |
|
Ipads |
|
3.689,60
€ |
3.689,60
€ |
3.689,60
€ |
Gesamtkosten Fachbereich 3 |
9.173,68
€ |
9.173,68
€ |
9.173,68
€ |
Service Immobilien |
31.05.2022 |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden |
211.956,75
€ |
254.341,76
€ |
300.098,01
€ |
Reinigungskosten |
2.338,87
€ |
4.447,57
€ |
8.736,84
€ |
Mieten und Pachten |
5.793,64
€ |
19.814,50
€ |
34.629,09
€ |
Gesamtkosten Service Immobilien |
220.089,26
€ |
278.603,83
€ |
343.463,94
€ |
Service Finanzen |
31.05.2022 |
30.06.2022 |
30.09.2022 |
Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln |
699.426,40 € |
1.011.696,96 € |
1.011.696,96 € |
Kredite zur Liquiditätssicherung
oder für Investitionen wurden nicht aufgenommen.
Lagebericht:
Seit dem 24. Februar 2022 führt
Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies hat zur Folge, dass im
weiteren Verlauf des Krieges eine Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD,
ausgelöst wurde. Aufgrund ihrer Freizügigkeit gelangten die ukrainischen
Flüchtlinge unkontrolliert nach Deutschland und eine gleichmäßige Verteilung
auf die einzelnen Kommunen war nicht möglich. In Meerbusch befanden sich
zwischenzeitlich bis zu 600 Flüchtlinge, die zumeist in Privathaushalten eine
Unterbringung fanden.
Der Rat der Europäischen Union hat
mit Beschluss vom 04.03.2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie ausgelöst,
sodass den ukrainischen Flüchtlingen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG
erteilt werden kann. Der Lebensunterhalt wurde bis zum 01.06.2022 aus
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Im Mai 2022
haben Bundestag und Bundesrat den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen
Flüchtlinge in die Regelsysteme beschlossen, der zum 01.06.2022 in Kraft trat.
Dies führt grundsätzlich zu einer großen finanziellen Entlastung der Kommunen.
Jedoch vertritt die Bezirksregierung Arnsberg die Ansicht, dass durch diesen
Rechtskreiswechsel auch eine Anrechnung der ukrainischen Flüchtlinge auf die
FLüAG –Quote nicht mehr möglich ist. Dies führt dazu, das besonders Kommunen,
die überproportional viele ukrainische Flüchtlinge im Gemeindegebiet
aufgenommen haben, nach Wegfall der Anrechnung, erneut Zuweisungen erhalten
haben. So auch Meerbusch.
Zwischenzeitlich ist diese
rechtliche Ansichtsweise jedoch ausgesetzt worden und es wird nach einer neuen
Einigung mit den Kommunen gesucht. Perspektivisch kann derzeit noch nicht
abgesehen werden, wie lange der Krieg in der Ukraine noch andauert und ob
dadurch noch einmal eine Flüchtlingswelle ausgelöst wird. Zwar sind die
Kommunen dann nicht mehr für die Regelleistungen verantwortlich, jedoch für die
Unterbringung. Zudem ist noch nicht abzusehen, wie viele der noch in privaten
Haushalten untergebrachten Flüchtlinge eine eigene Privatwohnung in Meerbusch
finden werden bzw. in Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden müssen. Zumal
diese Flüchtlinge mit Erteilung des Aufenthaltstitels eine Wohnsitzauflage über
3 Jahre für Meerbusch erhalten.
gez.
Christian Bommers
Bürgermeister