Betreff
2. Bericht über Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
Vorlage
SFI/0594/2022
Art
Informationsvorlage

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchenden) in den Kommunen wurde von der Landesregierung eine neue Rechtsverordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zum haushalterischen Umgang mit dieser Situation erlassen. Die Rechtsverordnung ist am 23.04.2022 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2022 wieder außer Kraft.

 

Im Zuge dieser neuen Rechtsverordnung wird in § 6 ein einschlägiges Berichtswesen über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden vorgeschrieben. Zu den vorgenannten Aspekten finden Sie anbei eine kurze Darstellung.

 

Nachfolgend sind die angefallenen Aufwendungen tabellarisch je Fachbereich angeführt, die zum Stichtag 30.09.2022 in den betroffenen Bereichen vorgelegen haben.

 

 

Fachbereich 2

 

31.05.2022

30.06.2022

30.09.2022

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Anteil UK

6.000,00 €

6.000,00 €

6.000,00 €

Leistungen für Lebensunterhalt - Anteil UK

665.000,00 €

665.000,00 €

722.500,00 €

Leistungen für Unterkunft - Anteil UK

91.000,00 €

91.000,00 €

102.000,00 €

Krankenhilfe - Anteil UK

noch nicht bekannt

noch nicht bekannt

noch nicht bekannt

Ausstattung Unterkünfte UK-Flüchtlinge

6.654,12 €

7.751,65

8.166,25 €

bewegl. Vermögen ab 410 €  - Ausstattung

9.949,59 €

9.949,59

12.723,96 €

bewegl. Vermögen bis 410 € - Ausstattung

39.283,31 €

62.077,76

62.077,76 €

Ukraine - HzE ambulant

1.808,34 €

4.132,26

10.350,37 €

Beratung Flüchtlingsfamilien UK

476,48 €

5.372,25

7.474,02 €

Gesamtkosten Fachbereich 2

820.171,84 €

851.283,51 €

931.292,36 €

 

 

Kostenerstattung durch das Jobcenter

31.05.2022

30.06.2022

30.09.2022

Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten

 

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/

224.000,00 €

 

 

 

Fachbereich 3

Schulverwaltung

31.05.2022

30.06.2022

30.09.2022

Lehrmaterial

 

4.547,08 €

4.547,08 €

4.547,08 €

Fahrkosten (Abrechnung März)

937,00 €

937,00 €

937,00 €

Ipads

 

3.689,60 €

3.689,60 €

3.689,60 €

Gesamtkosten Fachbereich 3

9.173,68 €

9.173,68 €

9.173,68 €

 

 

Service Immobilien

31.05.2022

30.06.2022

30.09.2022

Umbaumaßnahmen an städtischen Gebäuden

211.956,75 €

254.341,76 €

300.098,01 €

Reinigungskosten

2.338,87 €

4.447,57 €

8.736,84 €

Mieten und Pachten

5.793,64 €

19.814,50 €

34.629,09 €

Gesamtkosten Service Immobilien

220.089,26 €

278.603,83 €

343.463,94 €

 

 

 

Service Finanzen

31.05.2022

30.06.2022

30.09.2022

Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln

699.426,40 €

1.011.696,96 €

1.011.696,96 €

 

Kredite zur Liquiditätssicherung oder für Investitionen wurden nicht aufgenommen.

 

 

Lagebericht:

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies hat zur Folge, dass im weiteren Verlauf des Krieges eine Flüchtlingswelle, auch in Richtung BRD, ausgelöst wurde. Aufgrund ihrer Freizügigkeit gelangten die ukrainischen Flüchtlinge unkontrolliert nach Deutschland und eine gleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Kommunen war nicht möglich. In Meerbusch befanden sich zwischenzeitlich bis zu 600 Flüchtlinge, die zumeist in Privathaushalten eine Unterbringung fanden.

 

Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 04.03.2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie ausgelöst, sodass den ukrainischen Flüchtlingen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt werden kann. Der Lebensunterhalt wurde bis zum 01.06.2022 aus Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Im Mai 2022 haben Bundestag und Bundesrat den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Flüchtlinge in die Regelsysteme beschlossen, der zum 01.06.2022 in Kraft trat. Dies führt grundsätzlich zu einer großen finanziellen Entlastung der Kommunen. Jedoch vertritt die Bezirksregierung Arnsberg die Ansicht, dass durch diesen Rechtskreiswechsel auch eine Anrechnung der ukrainischen Flüchtlinge auf die FLüAG –Quote nicht mehr möglich ist. Dies führt dazu, das besonders Kommunen, die überproportional viele ukrainische Flüchtlinge im Gemeindegebiet aufgenommen haben, nach Wegfall der Anrechnung, erneut Zuweisungen erhalten haben. So auch Meerbusch.

 

Zwischenzeitlich ist diese rechtliche Ansichtsweise jedoch ausgesetzt worden und es wird nach einer neuen Einigung mit den Kommunen gesucht. Perspektivisch kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wie lange der Krieg in der Ukraine noch andauert und ob dadurch noch einmal eine Flüchtlingswelle ausgelöst wird. Zwar sind die Kommunen dann nicht mehr für die Regelleistungen verantwortlich, jedoch für die Unterbringung. Zudem ist noch nicht abzusehen, wie viele der noch in privaten Haushalten untergebrachten Flüchtlinge eine eigene Privatwohnung in Meerbusch finden werden bzw. in Flüchtlingsunterkünfte untergebracht werden müssen. Zumal diese Flüchtlinge mit Erteilung des Aufenthaltstitels eine Wohnsitzauflage über 3 Jahre für Meerbusch erhalten.

 


 

 

 

 

gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister