Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Dr. Philip Jansen, Azaleenweg 28 in 40670 Meerbusch zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen.
Sachverhalt:
Gem. § 67 des
Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPVG) wird für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie
besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin
oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Für die derzeit
laufende Wahlperiode hat sich auf Anfrage der Direktor des Krefelder
Arbeitsgerichtes, Herr David Hagen erneut bereit erklärt, den Vorsitz der
Einigungsstelle zu übernehmen. Seine Bestellung erfolgte im Anschluss an den
Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2021.
Da sein bisheriger Stellvertreter aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stand, bemühten sich sowohl die Verwaltung als auch Herr Hagen darum, einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin aus den Reihen des Arbeitsgerichtes zu gewinnen, was jedoch zunächst nicht gelang.
Auf Vermittlung des stellvertretenden Vorsitzenden des Personalrates hat sich nunmehr Dr. Philip Jansen bereit erklärt, für diese Funktion zur Verfügung zu stehen. Herr Dr. Jansen ist ebenfalls als Richter am Arbeitsgericht Krefeld tätig.
Die Übertragung dieser ehrenamtlichen Funktionen (Vorsitz und stellvertretender Vorsitz der Einigungsstelle) obliegt dem Rat als oberster Dienstbehörde für den Bereich der Stadtverwaltung Meerbusch. Die Bestellung der 6 Beisitzer*innen erfolgt für das konkrete Einigungsstellenverfahren. Die Beisitzer*innen setzen sich jeweils aus drei Vertreter*innen des Arbeitgebers und des Personalrates zusammen.
In den letzten Wahlperioden fanden derartige Verfahren nicht statt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: keine
Alternativen:
keine