Betreff
Rückbau und ökologische Aufwertung von redundanten Wirtschaftswegen - Zwischenbericht
Vorlage
SB11/0592/2022
Art
Informationsvorlage

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau hatte in der Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, dass die Stadt Meerbusch sukzessive die im öffentlichen Eigentum liegenden Wegraine im Außenbereich für die Ziele der Biodiversität zurückgewinnen möge. Die Verwaltung hat in der Sitzung am 3.02.2022 hierzu ausgeführt, dass eine hohe Artenvielfalt auf den schmalen Wegerainen nicht zu erreichen sei und vorgeschlagen, zunächst prioritär einen Rückbau und eine ökologische Aufwertung von redundanten Wirtschaftswegen vorzunehmen, da auf einer durchschnittlichen Breite von rund 5 Metern ein höheres Potential für eine Anreicherung der biologischen Vielfalt vorliegt. Auf Grundlage des Wirtschaftswegekonzepts der Stadt Meerbusch (2018) werden die als „redundant“ eingestuften Wirtschaftswege (nicht mehr im Gebrauch oder nicht mehr vorhanden) hierbei auf Potenziale für den Natur- und Artenschutz untersucht. Diese Vorgehensweise wurde von der Unteren Naturschutzbehörde ausdrücklich befürwortet.

 

Das Ziel einer Förderung der Biodiversität im landwirtschaftlichen Raum soll einerseits eine Lebensraumgewinnung durch den Rückbau der Wirtschaftswege hin zu artenreichen Blühstreifen und Feldhecken beinhalten, andererseits den Verbund von bestehenden Biotopen durch die neu angelegten Flächen begünstigen.

 

Vorgehensweise:

Die zu untersuchenden Wirtschaftswege werden in sogenannte Betrachtungsräume eingeteilt und unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien bewertet. Hierzu werden die Untersuchungsräume mittels Feldbegehung und Luftbildauswertung analysiert und Potenziale hinsichtlich der nachfolgenden Kriterien abgeleitet:

-       Lage (Ausrichtung/ Anlieger)

-       Ausmaße (Länge/ Breite)

-       vegetatives Entwicklungspotenzial (niedrig/ mittel/ hoch)

-       Verbindungspotenzial von bestehenden Biotopen (niedrig/ mittel/ hoch)

 

Die Ergebnisse werden in Form von Steckbriefen dargestellt.

 

Auswahl der redundanten Wirtschaftswege:

Bei einer ersten Sichtung, der im Wirtschaftswegekonzept (2018) als „redundant“ gekennzeichneten Flächen, wurde mittels Ausschlussverfahren die Zahl der zu betrachtenden Wirtschaftswege reduziert. Flächen, die bei dieser Untersuchung nicht berücksichtigt wurden, wiesen entweder eine Gesamtlänge unter 50 Metern auf oder konnten in der Flurkarte nicht mehr identifiziert werden. Die Zahl der zu betrachtenden Wirtschaftswege wurde somit auf 31 festgelegt.

 

Bisherige Ergebnisse:

Bei der Untersuchung wurde ersichtlich, dass die zu betrachtenden Wirtschaftswege unterschiedliche Ausprägungen besitzen. Knapp die Hälfte der Flächen (14 Wirtschaftswege) sind bereits mit natürlicher Vegetation bedeckt. 6 der insgesamt 31 Flächen sind in die anliegenden Produktionsflächen (Acker/Grünland/Weideland) integriert worden. Ebenfalls bemerkenswert ist, dass 4 Wirtschaftswege offenbar noch eine starke Benutzung durch ansässige Landwirte erfahren und eine hohe Bedeutung für diese Anlieger aufweisen. Zwei der betrachteten Wirtschaftswege besitzen eine Asphaltdecke.

 

Für das weitere Vorgehen sind nähere Untersuchungen und intensive Gespräche mit den betroffenen Landwirten erforderlich. Hierbei werden auch überackerte Wegeraine thematisiert, die in unterschiedlicher Ausprägung vorgefunden wurden. In einem ersten Auftaktgespräch haben die Landwirte ihre Bereitschaft zur Kooperation erklärt. Dies betrifft z.B. auch einen möglichen Flächentausch, sofern sich überackerte städtische Flächen mittig in einem bewirtschafteten Feld befinden.

 

Die Verwaltung hat zunächst drei Flächen ausgewählt, die für eine kurzfristige Umsetzung geeignet sind und ein gutes Potential für eine ökologische Aufwertung besitzen. Dies betrifft die nachfolgend aufgeführten Wirtschaftswege Nr.1 (Büderich), Nr. 19 (Osterath) und Nr. 27 (Bösinghoven), für die auch die in der Anlage beigefügten Steckbriefe erarbeitet wurden. Hierbei handelt es sich um Flächen, auf denen die Verwaltung ohne die Beteiligung von Dritten kurzfristig artenreiche Wiesen und Gehölzstrukturen anlegen könnte.

 

Wirtschaftsweg Nr. 1:

Ausgestaltung zu einem Biotopkorridor

-       3.250 m2 Fläche zu bearbeiten

-       5 m Breite

-       Besonderheit: Kanallinie vorhanden. FB 5 braucht eine befahrbare Spur.

-       Gestaltung:
Kombination aus Feldheckenelementen, Wildblumensaum und Schotterrasen.

-       Kostenschätzung: rd. 7.500,- €

 

Wirtschaftsweg Nr. 19:

Entwicklung zu einer waldrandähnlichen Saumstruktur, Schaffung von Biotopübergängen

-       rd. 400 m2 zu bearbeiten

-       4 m Breite

-       Besonderheit: Waldrandfläche mit Altholzbestand

-       Gestaltung:
Entwicklung zu einem Waldsaumbiotop mit entsprechender Saatgut-Mischung.

-       Kostenschätzung: rd. 1.300,- €

 

Wirtschaftsweg Nr. 27:

Anlage eines Waldsaums 

-       rd. 400 m2 zu bearbeiten

-       4 m Breite

-       Besonderheit: Waldrandfläche mit Altholzbestand

-       Gestaltung:
Entwicklung zu einem Waldsaumbiotop mit entsprechender Saatgut-Mischung.

-       Kostenschätzung: rd. 1.200,- €

Ausblick:

Über eine kurzfristige Umsetzung der drei Maßnahmen muss im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 entschieden werden. Die Verwaltung wird die Bemühungen zur Erhöhung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft fortsetzen und den Ausschuss für Klima, Bau und Umwelt fortlaufend über die weiteren Ergebnisse der Untersuchungen sowie der Gespräche mit den Landwirten in Kenntnis setzen und weitere Vorschläge für eine Fortsetzung der Maßnahmen erarbeiten.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Dezernent

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Steckbrief Wirtschaftsweg 1 (Büderich)

-       Steckbrief Wirtschaftsweg 19 (Osterath)

-       Steckbrief Wirtschaftsweg 27 (Bösinghoven)