Betreff
Bürgerantrag gemäß §24 GO Verkehrsberuhigung Langster Straße
Vorlage
FB5/1565/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beauftragt die Verwaltung, entsprechend dem Antrag gemäß § 24 GO NRW „Verkehrsberuhigung Langster Straße“ in Langst-Kierst den Kreis anzufragen, um eine Zustimmung für eine geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme (Temposchwelle) zu erhalten und umzusetzen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Bürgerantrag nach §24 GO vom 16.5.2022 wird auf der Langster Straße am Ortseingang Langst-Kierst eine geschwindigkeitsreduzierende bauliche Maßnahme (Temposchwelle) gewünscht.

 

Die Langster Straße (K1) ist eine Kreisstraße und liegt somit nicht in der Verwaltung der Stadt Meerbusch. Das heißt, das für jede bauliche Maßnahme, auch Aufwölbungen, die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, Rhein-Kreis-Neuss, erforderlich ist.

 

Da die Verwaltung der Stadt Meerbusch dem Bürgerantrag generell positiv gegenübersteht, wurde bereits mit dem Rhein-Kreis-Neuss Kontakt aufgenommen um den Standpunkt des Straßenbaulastträgers zum Bürgerwunsch zu erfahren.

 

Der Kreis teilte am 12.07.22 mit:

Die Beurteilung, ob einer derartigen Maßnahme zugestimmt werden kann oder nicht, ist insbesondere auf die funktionelle und verkehrliche Bedeutung der Straße (§ 3 Straßen- und Wegegesetz NRW) abzustellen. Grundsätzlich gehören derartige Maßnahmen in Tempo 30-Zonen, nicht aber auf die Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen.

Im Einzelfall können Aufwölbungen auch auf den Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen als ein adäquates Mittel zur Verlangsamung des Verkehrs herangezogen werden, wenn die häufige und deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachgewiesen wird und die Verkehrssicherheit unter der unangemessenen Geschwindigkeit leidet.

Um dies zu beurteilen, werden die aktuellen Unfallzahlen und Geschwindigkeitsdaten für den in Rede stehende Bereich benötigt.

 

Die zu beteiligende Polizei teilte am 19.08.22 mit das auf der Lankster Straße keine Unfälle in der Ortslage Langst-Kierst bekannt sind. Aufgrund der bereits aufgebrachten Piktogramme VZ 136 (Kinder) wird von der Polizei zurzeit auch kein Grund für weitere verkehrsberuhigenden Maßnahmen gesehen.

 

Eine Messung der Geschwindigkeitsdaten konnte noch nicht erfolgen.

 

Wenn der Kreis aufgrund entsprechender Messwerte einer Maßnahme zur Verkehrsberuhigung zustimmen sollte, spricht sich die Verwaltung für eine bereits erprobte (z.B. Ilverich K9, Lank K16) Schwelle aus. Die hierfür erforderlichen Mittel von rund 15.000€ sind dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2023 vorzusehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die konsumtiven Mittel von rund 15.000€ müssen in Rahmen den Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2023, Produkt 1.100.120.541.010, Sachkonto 52160000 zur Verfügung gestellt werden.

 


Alternativen:

Keine Änderung der Verkehrssituation