Betreff
Sozialräumliches Konzept der sozialen Arbeit an Schulen
Vorlage
FB3/1557/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt die Umsetzung der in der Anlage vorgelegten Konzeption zur sozialräumlichen Jugendsozialarbeit an Grundschulen.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.05.2022 und der Ausschuss für Schule und Sport am 08.06.2022 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur sozialräumlichen Jugendsozialarbeit an Grundschulen durch die drei städtischen Jugendsozialarbeiter zu erstellen und mit dem Rhein-Kreis Neuss die Verteilung der landesseitig geförderten Stellen der Schulsozialarbeit (ehemals BuT, jetzt „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“) neu zu vereinbaren.

 

Diese Vorlage ist gleichlautend auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses (Drucksache: FB2/1548/2022). Über den dort gefällten Beschluss wird in der Sitzung berichtet.

 

Das Konzept zur sozialräumlichen Jugendsozialarbeit an Grundschulen ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Das Konzept stellt die Grundlage der Arbeit da, ist jedoch nicht als statisch anzusehen. Es wird mit seinen konzeptionellen Schwerpunkten zum Schuljahr 2022 / 2023 eingeführt und soll im jährlichen Rhythmus – erstmalig zum Schuljahr 2023 / 2024 – evaluiert werden.

 

Mit der Koordinatorin des TZ Glehn für die Schulsozialarbeit im Rhein-Kreis Neuss wurde in einem Gespräch folgende Verteilung der landesseitig geförderten 1,75 Stellenanteile besprochen:

 

0,5 Stellenanteile für die Realschule Osterath sowie eine Verteilung der verbleibenden 1,25 Stellenanteile auf die Grundschulen des Sozialraums Büderich, wobei 0,5 Stellenanteile für die Städt. Brüder-Grimm-Schule, 0,5 Stellenanteile für die Städt. Adam-Riese-Schule und 0,25 Stellenanteile für die Städt. Mauritius-Schule entfallen sollen.

 

Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass alle Grundschulen von den Angeboten der Schulsozialarbeit bedacht werden und auch der Sozialraum „Büderich“ vollständig abgedeckt wird. Durch den Einsatz der drei städtischen Jugendsozialarbeiter an Schulen, die auf das restliche Stadtgebiet verteilt arbeiten, sind die Grundschulen alle versorgt und alle Kinder bekommen Unterstützungsleistungen.

 

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den städt. Jugendsozialarbeitern an Schulen und den Schulsozialarbeitern des Kreises ist seitens der Stadt Meerbusch gewünscht und wird aktiv unterstützt. Das zuständige Bildungsbüro des Rhein-Kreis Neuss hat der Verteilung der Stellenanteile so zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung der Jugendsozialarbeit an Schulen u.a. über die Fördergelder „Aufholen nach Corona“, die im Produkt 060.363.020 Kinder-u. Jugendsozialarbeit vereinnahmt werden.

 

Die Personalkosten für die städtischen Jugendsozialarbeiter an Schulen werden im Rahmen der internen Leistungsverrechnung im Produkt 060.363.020 Kinder-u. Jugendsozialarbeit berücksichtigt.

 

Eine dritte im Stellenplan nicht enthaltende und aktuell befristet besetzte Vollzeitstelle soll in den Stellenplan 2023 aufgenommen werden und ist Gegenstand der Haushaltsberatungen 2023.

 

Der bisherige, an den RKN zu entrichtende kommunale Eigenanteil im Produkt 54110000; Sonst. Personal u. Versorgungsaufwendungen in Höhe von 36.500 €, soll künftig über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden.

 


Alternativen: