Betreff
Bebauungsplan Nr. 281 Meerbusch - Osterath, Auf dem Kamp/Kreisstrasse K9n/2. Bauabschnitt
- Freigabe der Haushaltsmittel
Vorlage
FB4/1556/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften ermächtigt die Verwaltung, die investiven Haushaltsmittel im Produkt 090.511.010 „Räuml. Planung und Entwicklungsmaßnahmen“ für das Sachkonto 7 09001001 - 7852.0000 in Höhe von 320.000 € zu bewirtschaften und damit die Weiterfürhung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 281 Meerbusch - Osterath, Auf dem Kamp/Kreisstrasse K9n/2. Bauabschnitt zu ermöglichen. Der Kämmerer hebt die Bewirtschaftungssperre auf und gibt die Mittel frei.


Sachverhalt:

 

Rückblick

 

Die letzte Beschlussfassung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 281 Meerbusch – Osterath, Auf dem Kamp/Kreisstraße K9n/2. Bauabschnitt erfolgte am 29.10.2019 (siehe Beschlussvorlage FB4/0984/2019).

 

In der damaligen Ratssitzung wurde der Aufstellungsbeschluss mit den nachfolgenden vorrangigen Planungszielen beschlossen:

  • Entwicklung von Wohnbauflächen
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des 2. Teilabschnitts der Umgehungsstraße K9n

 

Dieser erneute Aufstellungsbeschluss wurde erforderlich, da das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) für den ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 281, der nach rund acht Jahren Verfahrensdauer im Jahr 2011 durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen wurde (Bekanntmachung erfolgte am 20.03.2013), in Folge zweier Normenkontrollanträge aus Februar bzw. März 2014 am 08.10.2015 die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplanes festgestellt hat. Mit dem im Jahr 2019 eingeleiteten Aufstellungsverfahren sollen die Fehler des ursprünglichen Verfahrens behoben werden. Ein Heilungsverfahren schied als Lösung aus.

 

Aufgrund der inhaltlich im Wesentlichen unveränderten Zielsetzung und Planunterlagen gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan wurde auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) verzichtet und in o.g. Sitzungsvorlage die Durchführung der Offenlage beschlossen. Im Zuge der Vorbereitung der Offenlage wurden alle erforderlichen Gutachten neu erstellt, die als Anlage der damaligen Vorlage beigefügt wurden. Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 18.11.2019 bis 6.1.2020.

 

In der Sitzung des APL am 17.6.2020 informierte die Verwaltung die Ausschussmitglieder über die Ergebnisse der Offenlage. Es zeigte sich ein Überarbeitungsbedarf bezüglich des Verkehrsgutachtens, des Erschütterungsgutachtens, der schalltechnischen Untersuchungen sowie des Luftschadstoffgutachtens. Im Anschluss an die Überarbeitung der Gutachten ist eine erneute Offenlage durchzuführen. Schätzungsweise werden sich die Kosten für die Aktualisierung und Ergänzung der Gutachten und die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens mit Unterstützung des externen Projektsteuerers auf ca. 62.500 € brutto belaufen. Die Stand 2020 insgesamt für dieses Projekt vorgesehenen Haushaltsmittel von derzeit 320.000 € beinhalten zudem die externe Begleitung des Bauleitplanprozesses (Projektsteuerung, Fachbüros und rechtsanwaltliche Unterstützung) sowie die Lärmschutzanlage an der A 57.

 

Die anstehende Überarbeitung der Gutachten als Grundlage zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens wurde seitens der Verwaltung jedoch zunächst ausgesetzt. Ausschlaggebend hierfür waren die Folgen der Pandemie und das damit verbundene Herunterfahren des öffentlichen Lebens (Lockdown). Aufgrund der Auswirkungen auf das allgemeine Verkehrsgeschehen und insbesondere den motorisierten Individualverkehr (MIV) konnten die zur Überarbeitung des Verkehrsgutachtens notwendigen Verkehrszählungen nicht durchgeführt werden. Hinzu kam die Übereinkunft zwischen Politik und Verwaltung, den zum Jahresende 2020 gestarteten Prozess zur Aufstellung des Mobilitätskonzeptes abzuwarten, zumindest hinsichtlich der Analysephase sowie der Leitbild- und Zieldiskussion. So soll sichergestellt werden, dass mögliche Erkenntnisse mit Relevanz für die K9n/2. Bauabschnitt im Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung finden können. An der Stelle wird darauf hingewiesen, dass in dem nächsten Lenkungskreis am 20.10.2022 das Thema K9n/2. Bauabschnitt (Verkehrsmodell) vorgestellt und diskutiert wird.

 

Aktueller Stand

 

Seitens des für das Bebauungsplanverfahren zuständigen Fachbereichs 4 wurde in Abstimmung mit der Verwaltungsspitze die Weiterführung des Verfahrens zum Jahreswechsel 2021/2022 eingeplant. Im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 hat der APL in seiner Sitzung am 18.11.2021 jedoch einstimmig den Beschluss gefasst, den Haushaltsansatz für das Projekt K9n/2. Bauabschnitt mit einem Sperrvermerk zu versehen. Eine Weiterbearbeitung des Bebauungsplanverfahrens kann seither nicht erfolgen, da – wie oben bereit erläutert – zur Finanzierung der externen Gutachter sowie des Projektsteuerers die Verwaltung Zugriff auf die finanziellen Mittel benötigt.

 

Um das Bebauungsplanverfahren nun weiterführen zu können, benötigt die Verwaltung die Freigabe der Haushaltsmittel für das Sachkonto 7 09001001 - 7852.0000 (siehe Beschlussvorlage FB4/1497/2022 aus der Sitzung des Rates vom 28.4.2022). Neben der Schaffung von Planungsrecht als Voraussetzung für den Bau des 2. Abschnitts der K9n geht es dabei auch um die Entwicklung der innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans liegenden Wohnbauflächen. Die Baugrundstücke wurden im Zuge eines Umlegungsverfahrens bereits 2014 gebildet. Die Grundstücke sind seitdem im Eigentum der Eigentümer*innen und diese gehen von einer zeitnahen Realisierung der Baurechte aus und möchten ihre Grundstücke auch bebauen. Insofern besteht hier ein gewisser Vertrauensschutz gegenüber der Stadt Meerbusch. Entsprechende Rückfragen der Eigentümer*innen zur Zeitplanung und zum Verfahrensstand gehen regelmäßig bei der Verwaltung ein und können unter Verweis auf den Sperrvermerk derzeit nicht adäquat beantwortet werden. Zudem stellt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ein Bekenntnis der Stadt Meerbusch zur Gesamtmaßnahme K9n dar, als ein wichtiges Signal in Richtung Rhein-Kreis-Neuss hinsichtlich der Herstellung des 1. BA der K9n.

 

Des Weiteren könnte sich durch die Realisierung der K9n/2. Bauabschnitt im Zusammenhang mit der geplanten Baulandentwicklung Kalverdonk ein weiterer Mehrwert ergeben. Eine direkte Anbindung der geplanten Siedlungsentwicklung im Bereich Kalverdonk an die K9n bietet die Möglichkeit, die Anbindung an das überörtliche Straßennetz (BAB 57 – Anschlussstelle Bovert), ohne größere Belastungen des Bestandsstraßennetzes (u.a. in den Bereichen Winkler Weg, Strümper Straße, Meerbuscher Straße) zu ermöglichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt dieser Aspekte jedoch lediglich einen ersten Überlegungsansatz dar, der zunächst durch eine Betrachtung aus politischer, finanzieller und auch fachlicher Sicht hinsichtlich seiner Realisierbarkeit (machbar/gewollt) bewertet werden muss. Ebenso bleibt abzuwarten, wie sich die Planungen zur Baulandentwicklung Kalverdonk im weiteren Projektverlauf entwickeln. Insofern soll hier lediglich der Hinweis auf diesen möglichen weiteren Mehrwert gegeben werden, der durch die Realisierung der K9n/2. Bauabschnitt geschaffen werden könnte.

 

Abschließend sei auf die temporäre Vollsperrung der Moerser Straße in diesem Jahr hingewiesen und die dadurch ausgelösten verkehrlichen Beeinträchtigungen, die neben dem MIV auf den ÖPNV in erheblichem Maße getroffen haben. Die Auswirkungen solcher Ereignisse ließen sich mit einer weiteren Nord-Süd-Verbindung verträglicher gestalten.

 

 

Nächste Schritte

 

Nach Freigabe der Haushaltsmittel wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Projektsteuerer das weitere Vorgehen abstimmen. Im Kern steht dabei die Fortschreibung bzw. Überarbeitung der mängelbehafteten Gutachten. Neben den im Zuge der damaligen Offenlage erkannten Überarbeitungsbedarfe wird zu klären sein, ob bzw. welche weiteren Planungsinhalte möglicherweise Infolge des Zeitverlaufs überprüft oder angepasst werden müssen. Des Weiteren wird überprüft, ob bzw. welche Erkenntnisse aus dem Prozess zur Aufstellung des Mobilitätskonzeptes mit Relevanz für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens vorliegen.

 

Nach erfolgter Überarbeitung der Gutachten und des Bebauungsplanentwurfes ist die Vorlage zum Beschluss der erneuten Offenlage auszuarbeiten, um sie dem APL zur Entscheidung vorlegen zu können.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung der vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Durch den Beschluss wird die Bewirtschaftung der im Haushalt 2021 eingestellten und nach 2022 übertragenen Mittel i.H.v. 320.000,00 € freigegeben und die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens K9n/2. Bauabschnitt ermöglicht.


Alternativen:

 

Die Freigabe der Haushaltsmittel wird nicht erteilt. Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt nicht.