Betreff
Zusammenarbeit zwischen der Stadt Meerbusch und der Stadt Krefeld im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Vorlage
FB3/1555/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Städte Meerbusch und Krefeld vereinbaren, ihre Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung von Stadtentwicklungsperspektiven auch künftig frühzeitig miteinander zu diskutieren und gegebenenfalls dabei auch gemeinsame Planungen in Erwägung zu ziehen. Sollte es möglich sein, Synergien für die wohnortnahe Beschulung von Kindern und Jugendlichen auch im Sinne verantwortungsbewusster Finanzplanung im Bereich Schule zu nutzen, so sollen Ansätze in diesem Bereich zukünftig weiterverfolgt und die Zusammenarbeit intensiviert werden.

 


Sachverhalt:

 

Zu Beginn dieser Informationsvorlage möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass die nachfolgende Thematik nicht die Prozesse der aktuellen Schulentwicklungsplanung in Meerbusch berührt.

 

Seit etlichen Jahren bestehen zwischen Krefeld und Meerbusch gute und enge Verbindungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Schulplätzen. Sowohl Krefelder Schüler:innen besuchen Meerbuscher Schulen (insbesondere die Grundschulen in Meerbusch Lank-Latum) als auch Meerbuscher Schüler:innen die Krefelder Schulen (überwiegend die Gymnasien in Krefeld-Fischeln und –Uerdingen).

 

Die in beiden Städten stark steigenden Schülerzahlen haben zunächst dazu geführt, dass beide Schulträger von der Möglichkeit nach § 46 (6) des Schulgesetzes NRW Gebrauch gemacht haben, um vorrangig die Ansprüche der eigenen Bürgerinnen und Bürger erfüllen zu können. Somit ist es möglich, gemeindefremde Schülerinnen und Schüler immer dann abzulehnen, wenn die Aufnahmekapazitäten an einer Schule erschöpft sind und wenn in der eigenen Gemeinde das gewünschte Schulangebot grundsätzlich vorhanden ist.

 

Trotz dieser getroffenen Beschlüsse ist es ein Anliegen der beiden Schulträger, weiterhin im Dialog zu verbleiben und Änderungen in der Schulentwicklungsplanung beiderseits zu berücksichtigen. Insbesondere in der Frage Schulbauerweiterungen und Schulneubau wurde ein intensiver Austausch mit einer Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerströme vereinbart.

 

Vor diesem Hintergrund haben der Unterzeichner und Herr Stadtdirektor Schön Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit der beiden Städte geführt und schlagen demnach vor, dass beide Schulträger ihre Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung von Stadtentwicklungsperspektiven auch künftig frühzeitig miteinander diskutieren und gegebenenfalls dabei auch gemeinsame Planungen in Erwägung ziehen. Insbesondere bei einer möglicherweise künftig neu zu gründenden Schule könnte beispielsweise eine Kooperation infrage kommen, bei der ein Teil der Schulplätze für Schülerinnen und Schüler der anderen Gemeinde reserviert wird und diese sich dafür an den Kosten beteiligt. Vergleichbare Vereinbarungen gibt es zwischen einigen Kommunen in NRW. Sollte es möglich sein, Synergien für die wohnortnahe Beschulung von Kindern und Jugendlichen auch im Sinne verantwortungsbewusster Finanzplanung im Bereich Schule zu nutzen, so sollen Ansätze in diesem Bereich zukünftig weiterverfolgt und die Zusammenarbeit intensiviert werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine.

 


Alternativen: