Betreff
Anpassung der Sachkostenanteile an den laufenden Geldleistungen für Kindertagespflege
Vorlage
FB2/1553/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Sachkostenanteil in Höhe von 1,30€ je Betreuungsstunde in den lfd. Geldleistungen für die Tagespflegepersonen in den Monaten September 2022 bis Dezember 2022 um 7,5% anzuheben.


Sachverhalt:

 

Der Verein Tagesmütter e.V. hat per Mail (Anlage 1) am 11.08.2022 Bürgermeister Bommers und den Leiter des Jugendamtes Herrn Annacker um einen Termin zur Erörterung der steigenden Lebenshaltungskosten und deren Auswirkungen auf den Sachkostenanteil in der lfd. Geldleistung gebeten.

Der Verein Tagesmütter e.V. hat ebenfalls per Mail (Anlage 2) an die Fraktionen des JHA vom 15.8.22 einerseits beantragt, den Kindertagespflegepersonen zwei zusätzliche Entlastungstage zu gewähren, andererseits den in den laufenden Geldleistungen enthaltenen Sachkostenanteil zu erhöhen.

 

Das Ratsbüro hat am 16.08.2022 die Fraktionen über die seitens der Verwaltung geplante Vorgehensweise wie folgt informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren in den Fraktionen,

 

wie Sie der nachstehenden Mail des Tagesmütter e.V. an Herrn Bommers und an Herrn Annacker entnehmen können, wurde hier um einen Gesprächstermin gebeten. Dabei soll es insbesondere um besondere finanzielle Belastungen der Tagespflegepersonen im Zusammenhang mit den gestiegenen Kosten in vielen Bereichen des täglichen Lebens gehen. Herr Bommers hat Herrn Annacker als Leiter des Jugendamtes beauftragt, hier zunächst das Fachgespräch zu führen. Dieser Termin soll kurzfristig stattfinden.

 

Mit Mail vom 15.08.2022 wendet sich nunmehr der Tagesmütter e.V. mit Anträgen direkt an die Fraktion, um zumindest in Teilen, eben diese Fragestellung zur Erörterung zu stellen.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, wenn zunächst die Verwaltung des Jugendamtes Gelegenheit bekommt, im fachlichen Austausch mit dem Verein die Anliegen zu erörtern.

 

Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Verwaltung auch für den Verein zielführend, um den Umweg als §24 Antrag über den Hauptausschuss zu vermeiden.

 

Im kommenden JHA, am 01.09.2022, würde seitens der Verwaltung und ggf. im Einvernehmen mit dem Verein ein (Lösungs-)Vorschlag zum weiteren Vorgehen gemacht.

 

Wir alle erleben aktuell, dass die Preise in vielen Lebensbereichen, insbesondere der Energieversorgung, erheblich steigen. Lt. Statistischem Bundesamt durch Pressemitteilung Nr. 319 vom 28. Juli 2022 wird der Verbraucherpreisindex, Juli 2022 eine Steigerung von +7,5 % ausweisen. Aus Sicht der Verwaltung ist diese außergewöhnliche Steigerung bei dem Sachkostenanteil der lfd. Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen zu berücksichtigen.

 

Am 16.08.2022 konnte die Sachlage mit der Vorsitzenden des Vereins, Frau Schumann und Frau Wilken erörtert werden.

 

Zu dem Antrag auf Erhöhung der Sachleistungen wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag gemacht, den Sachkostenanteil in Höhe von derzeit 1,30 € pro Kind und Stunde um die derzeitige Inflationsrate von 7,5% für die Monate September bis Dezember zu erhöhen. Hier konnte mit dem Verein Einvernehmen erzielt werden.

 

Für das Jahr 2023 wurde vorgeschlagen, die jährliche Erhöhung der Geldleistungen um 1,5% im Sachkostenanteil bis zur Höhe der Inflationsrate auszugleichen. Derzeitige Prognosen der Bundesregierung gehen von ca. 2,8% Inflationsrate für 2023 aus, was eine Steigerung des Sachkostenanteils von zusätzlichen 1.3% bedeuten würde. Dieser Vorschlag und der entsprechende Betrag würden für 2023 von der Verwaltung in die Haushaltsplanung eingebracht werden. Auch hier wurde Einvernehmen erzielt.

 

Zu dem Thema zusätzliche Erholungstage gab die Verwaltung zu bedenken, dass das Jugendamt für den hierdurch zusätzlich ausgelösten Bedarf der Eltern in der Pflicht ist und für Betreuungsersatz zu sorgen hat. Insofern ist die im Antrag des Vereins angenommene Kostenneutralität nicht gegeben. Seitens der Fachabteilung des Jugendamtes wurde zudem darauf hingewiesen, dass bei einem Vergleich zwischen Kindertagespflege mit dann 32 Schließtagen und einer Kita mit maximal 27 Schließtagen (gesetzlich ist mehr nicht erlaubt) die Betreuung in der Kindertagespflege für Eltern entsprechend unattraktiver werden könnte. Gleichwohl ist auch hier für die Verwaltung nachvollziehbar, dass die Gründe, welche in den Tarifverhandlungen zum TVÖD-SuE zu den 2 zusätzlichen Erholungstagen geführt haben - trotz der unterschiedlichen Systeme- auch für die Kindertagespflegepersonen erörtert werden sollte.  Seitens des Vereins wurde der Hinweis dankend aufgenommen. Frau Schumann und Frau Wilken haben zugesagt, möglichst bis zur JHA-Sitzung am 01.09.2022 eine Rückmeldung zu geben, wie das Ansinnen aus dem Antrag aus Sicht des Vereins weiter diskutiert werden könne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Im September 2022 werden etwa 8.792 Betreuungsstunden (inklusive unserer 5 Vertretungsplätze) in der Kindertagespflege anfallen.

Der Sachkostenanteil hierfür beläuft sich auf 8.792 Stunden x 1,30 € x 4,348 Wochen = gerundet 49.696,00 €.

Bei einer temporären Erhöhung des Sachkostenanteils um 7,5% errechnet sich ein Betrag in Höhe von 8.792 Stunden x 1,40 € (1,30 € x 7,5%) x 4,348 Wochen = gerundet 53.519,00 €.

Die monatlichen Mehrkosten belaufen sich auf Grund der geplanten Erhöhung auf etwa 3.823,00 €. Für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 ergeben sich somit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 3.823,00 € x 4 Monate = ungefähr 15.292,00 €.

 Die zusätzlichen Ausgaben in Produkt 060.361.010 Förderung von Kindern in der Tagespflege, Sachkonto 53310000 können durch höhere Erträge im Deckungskreis aufgefangen werden.

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Sachkostenanteil unverändert zu belassen.