Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, die Kinder- und
Jugendarbeit des Bürgervereins Ossum-Bösinghoven gem. der Allgemeinen Fördergrundsätze
des geltenden Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch (Seite 55 /
Abschnitt 2.1.), auch ohne Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII, zu fördern.
Die Förderung soll analog der Förderung von
Jugendverbänden mit einem Pauschalzuschuss nach der im Kinder- und
Jugendförderplan festgelegten Systematik erfolgen (siehe Seite 67 Kinder- und
Jugendförderplan /bzw. Seite 15 der Förderrichtlinien zum Kinder- und
Jugendförderplan). Die Förderung erfolgt, solange die Kinder- und Jugendarbeit
im Rahmen des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt
Meerbusch 2022 – 2025 durchgeführt und jeweils fristgerecht (31.10.) ein
entsprechender Antrag bei der Verwaltung gestellt wird.
Im Jahr 2022 erfolgt eine anteilige
Förderung ab Beginn der Angebote.
Mit der Aufstellung des neuen Kinder-
und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch ab 2026 wird über eine Förderung neu
entschieden.
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII durch den Bürgerverein Ossum-Bösinghoven.
Sachverhalt:
Mit mail vom 10.07.2022 wandte sich der Vorsitzende des Bürgervereins Bösinghoven an die Verwaltung mit der Bitte, eine Förderung zur geplanten Jugendarbeit des Bürgervereins aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes Nordrhein-Westfalen zu erhalten.
Über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes erhält die Stadt Meerbusch eine Pauschale zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Gelder fließen in die Zuschüsse des städtischen Kinder- und Jugendförderplanes ein.
Der Bürgerverein Ossum-Bösinghoven will gemäß seiner Satzung die soziale und kulturelle Entwicklung des Ortes fördern.
Auszug aus der Satzung:
§ 2 Zweck des Vereins / Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein will die Interessen der
Bürger Ossum - Bösinghovens in allen Gegenwarts- und Entwicklungsfragen zu
erfahren suchen und vertreten. Dies soll insbesondere im Rahmen der Aufgaben
des Stadtgebiets gegenüber den gesetzlichen Vertretungskörperschaften,
Verwaltungsdienststellen, Vereinen, Verbänden, sonstigen Organisationen und
Einzelpersonen geschehen.
(2) Die Förderung der Heimat- und
Brauchtumspflege, des Natur- und Denkmalschutzes, die soziale und kulturelle
Entwicklung, sowie die Verschönerung des Ortes Ossum-Bösinghoven.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben-ordnung. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Politisch, rassisch und religiös ist der
Bürgerverein unabhängig und neutral.
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen (6 € Jahresbeitrag, 2 € für jedes weitere Haushaltsmitglied), Wettbewerbsgelder aus „Unser Dorf hat Zukunft“, Sponsoring von Firmen und Spenden der Bürger. Aktuell hat der Verein 520 Mitglieder.
In zwei Gesprächen wurde eine mögliche Förderung mit dem Vorsitzenden des Bürgervereins besprochen.
Die vorgeschlagenen Angebote der Jugendarbeit (z.B. regelmäßige Treffen für Jugendliche / Einzelangebote für Kinder wie Kreativ-workshops, Jahreszeitliches Backen ) sollten analog der Förderung der Jugendverbände erfolgen.
Der Pauschalzuschuss an Jugendverbände sieht folgende Förderungen vor:
¨
für jede
regelmäßig durchgeführte Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die
mindestens 30mal im Jahr stattfindet (z. B. Gruppenstunden, Treffs o. ä. auch
in digitalen Formaten) einen Pauschalbetrag von 300,-- € pro Jahr,
¨
für jede
Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 12mal im Jahr
stattfindet (z. B. Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten Themen, Neigungsgruppen
o. ä. auch in digitalen Formaten) einen Pauschalbetrag von 150,-- € pro Jahr,
¨
für jede
Einzelveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Tagesfahrten,
Spielfeste, Disco, Film u. ä. auch in digitalen Formaten) einen Pauschalbetrag
von 35,-- € pro Jahr.
¨
Einzelveranstaltungen
mit gleichem Inhalt werden höchstens 3 x im Jahr berücksichtigt.
Auch der Bürgerverein Nierst erhält über diese Förderposition Zuschüsse aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 22.11.2018 (Vorlage FB 2 / 0862/2018) der auch für nicht anerkannte Träger im Einzelfall eine Förderung ermöglicht.
Die Verwaltung schlägt daher eine gleiche Vorgehensweise für den Bürgerverein Ossum-Bösinghoven vor.
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII durch den Bürgerverein Ossum-Bösinghoven.
Die Förderung soll während der Laufzeit des derzeitigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch erfolgen, solange die Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt und jeweils fristgerecht (31.10.) ein entsprechender Antrag bei der Verwaltung gestellt wird. Im Jahr 2022 erfolgt eine anteilige Förderung ab Beginn der Angebote.
Mit der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans ab 2026 entscheidet der Jugendhilfeausschuss erneut über alle Förderbereiche.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die benötigten Mittel für die Jugendarbeit stehen im Budget bei Produktsachkonto
060.362.010 / 53180010 zur Verfügung
Alternativen: