Betreff
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Bürgervereins Ossum-Bösinghoven
Vorlage
FB2/1550/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kinder- und Jugendarbeit des Bürgervereins Ossum-Bösinghoven gem. der Allgemeinen Fördergrundsätze des geltenden Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch (Seite 55 / Abschnitt 2.1.), auch ohne Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, zu fördern.

 

Die Förderung soll analog der Förderung von Jugendverbänden mit einem Pauschalzuschuss nach der im Kinder- und Jugendförderplan festgelegten Systematik erfolgen (siehe Seite 67 Kinder- und Jugendförderplan /bzw. Seite 15 der Förderrichtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan). Die Förderung erfolgt, solange die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2022 – 2025 durchgeführt und jeweils fristgerecht (31.10.) ein entsprechender Antrag bei der Verwaltung gestellt wird.

Im Jahr 2022 erfolgt eine anteilige Förderung ab Beginn der Angebote.

 

Mit der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch ab 2026 wird über eine Förderung neu entschieden.

 

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII durch den Bürgerverein Ossum-Bösinghoven.

 


Sachverhalt:

 

Mit mail vom 10.07.2022 wandte sich der Vorsitzende des Bürgervereins Bösinghoven an die Verwaltung mit der Bitte, eine Förderung zur geplanten Jugendarbeit des Bürgervereins aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes Nordrhein-Westfalen zu erhalten.

Über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes erhält die Stadt Meerbusch eine Pauschale zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Gelder fließen in die Zuschüsse des städtischen Kinder- und Jugendförderplanes ein.

 

Der Bürgerverein Ossum-Bösinghoven will gemäß seiner Satzung die soziale und kulturelle Entwicklung des Ortes fördern.

Auszug aus der Satzung:

§ 2 Zweck des Vereins / Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein will die Interessen der Bürger Ossum - Bösinghovens in allen Gegenwarts- und Entwicklungsfragen zu erfahren suchen und vertreten. Dies soll insbesondere im Rahmen der Aufgaben des Stadtgebiets gegenüber den gesetzlichen Vertretungskörperschaften, Verwaltungsdienststellen, Vereinen, Verbänden, sonstigen Organisationen und Einzelpersonen geschehen.

(2) Die Förderung der Heimat- und Brauchtumspflege, des Natur- und Denkmalschutzes, die soziale und kulturelle Entwicklung, sowie die Verschönerung des Ortes Ossum-Bösinghoven.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben-ordnung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Politisch, rassisch und religiös ist der Bürgerverein unabhängig und neutral.

 

 

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen (6 € Jahresbeitrag, 2 € für jedes weitere Haushaltsmitglied), Wettbewerbsgelder aus „Unser Dorf hat Zukunft“, Sponsoring von Firmen und Spenden der Bürger. Aktuell hat der Verein 520 Mitglieder.

In zwei Gesprächen wurde eine mögliche Förderung mit dem Vorsitzenden des Bürgervereins besprochen.

 

Die vorgeschlagenen Angebote der Jugendarbeit (z.B. regelmäßige Treffen für Jugendliche / Einzelangebote für Kinder wie Kreativ-workshops, Jahreszeitliches Backen ) sollten analog der Förderung der Jugendverbände erfolgen.

 

Der Pauschalzuschuss an Jugendverbände sieht folgende Förderungen vor:

 

¨             für jede regelmäßig durchgeführte Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 30mal im Jahr stattfindet (z. B. Gruppenstunden, Treffs o. ä. auch in digitalen Formaten) einen Pauschalbetrag von 300,-- € pro Jahr,

¨             für jede Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 12mal im Jahr stattfindet (z. B. Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten Themen, Neigungsgruppen o. ä. auch in digitalen Formaten) einen Pauschalbetrag von 150,-- € pro Jahr,

¨             für jede Einzelveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Tagesfahrten, Spielfeste, Disco, Film u. ä. auch in digitalen Formaten) einen Pauschalbetrag von 35,-- € pro Jahr.

¨             Einzelveranstaltungen mit gleichem Inhalt werden höchstens 3 x im Jahr berücksichtigt.

 

Auch der Bürgerverein Nierst erhält über diese Förderposition Zuschüsse aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 22.11.2018 (Vorlage FB 2 / 0862/2018) der auch für nicht anerkannte Träger im Einzelfall eine Förderung ermöglicht.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine gleiche Vorgehensweise für den Bürgerverein Ossum-Bösinghoven vor.

 

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII durch den Bürgerverein Ossum-Bösinghoven.

 

Die Förderung soll während der Laufzeit des derzeitigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch erfolgen, solange die Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt und jeweils fristgerecht (31.10.) ein entsprechender Antrag bei der Verwaltung gestellt wird. Im Jahr 2022 erfolgt eine anteilige Förderung ab Beginn der Angebote.

 

Mit der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans ab 2026 entscheidet der Jugendhilfeausschuss erneut über alle Förderbereiche.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die benötigten Mittel für die Jugendarbeit stehen im Budget bei Produktsachkonto

060.362.010 / 53180010 zur Verfügung

 


Alternativen: