Die Sportfördermittel werden entsprechend den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Meerbusch verteilt. Es wurden durch die Meerbuscher Sportvereine sowohl Anträge für die allgemeinen als auch investiven Sportfördermittel gestellt.

 

Die Mittel zur Förderung vereinseigener Sportstätten wurden gemäß § 3 Abs. 1 der Richtlinien je zur Hälfte (je 16.750 €) als Grundbeträge und nach Anzahl der Mitglieder der antragstellenden Vereine verteilt (s. Anlage 1). Die allgemeinen Sportfördermittel wurden gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinien nach Abzug der festgeschriebenen Zuschüsse für den Stadt-Sport-Verband Meerbusch e.V. wie folgt berechnet:

 

-              Grundbetrag gestaffelt nach Mitgliederzahl (siehe Anlage 2, Spalte B)

-              je 1 Punkt für jedes Mitglied (Spalte A)

-              je 1,5 Punkte für jedes jugendliche Mitglied (Spalten C + D)

-              je 1 Punkt für jede Übungsleiterstunde, zusätzlich je 1 Punkt für die Schwimmausbildung (Spalte E)

 

Die Summe der Punkte (Spalte F) multipliziert mit dem Betrag pro Punkt ergibt mit dem Grundbetrag den jeweiligen Zuschuss, welcher im Juli 2022 an die Vereine ausgezahlt wurde.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Verteilung Sportfördermittel investiv

Anlage 2 – Verteilung Sportfördermittel allgemein