Betreff
Brückenprojekt Kostenübernahme
Vorlage
FB2/1540/2022
Art
Beschlussvorlage

Übernahme ungedeckter Kosten des Vereins Meerbusch hilft e.V. für die in Meerbusch Büderich und in Meerbusch Osterath betriebenen „Brückenprojekte“ zur Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen durch die Stadt Meerbusch.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Meerbusch übernimmt einen Teil der ungedeckten Kosten des Vereins Meerbusch hilft e.V.  in Höhe von 5.732,31 € aus 2021 für den Betrieb der „Brückenprojekte“, die das Land nicht als förderfähig anerkennt. Auch in den folgenden Jahren übernimmt die Stadt Meerbusch entsprechende Kosten, die notwendigerweise für den Betrieb der „Brückenprojekte“ entstehen aber nicht durch die Förderung des Landes übernommen werden.


Sachverhalt:

Seit 2017 stellt der Verein Meerbusch hilft e.V. in den Flüchtlingsunterkünften an der Fröbelstraße in Meerbusch Osterath und am Hülsenbuschweg in Meerbusch Büderich niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt in Form von Eltern-Kind Gruppen und Kindertagespflege bereit. Das Land gewährt auf Antrag hierfür einen pauschalierten Zuschuss in Höhe von 30,00 € pro Betreuungspaket (5 Kinder mit einer Betreuungsperson für eine Stunde). Das Projekt am Hülsenbuschweg wurde im Oktober 2021 wegen geringer Nachfrage eingestellt.

 

Aus den Förderrichtlinien und Grundsätzen des Landes geht mit Projektbeginn (2015) hervor, dass Personal- und Sachkosten in diesem Zusammenhang förderfähig sind. Sachkosten werden als „Miete für Räumlichkeiten, Spielsachen, Verpflegung usw.“ nicht genauer spezifiziert.

Im Verlauf der Abgabe von Verwendungsnachweisen und durch die Konkretisierung der förderfähigen Kosten durch Rundschreiben Nr. 42-10-2022 des LVR vom 04.05.2022, wird deutlich, dass das Land Overhead- und Verwaltungskosten, Beiträge für Berufsgenossenschaften oder Kosten für den Fuhrpark als nicht förderfähig ansieht und daher die Übernahme ablehnt.

 

Dem Verein Meerbusch hilft e.V., der mit der Tafel, Kleiderkammer, Fahrradreparaturwerkstatt etc. weitere Projekte im Stadtgebiet zur Unterstützung bedürftiger Menschen anbietet, entstehen jedoch auch anteilig für die Brückenprojekte Kosten für Personal im Koordinationsbereich, verpflichtende Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Mitarbeiter des Brückenprojektes, Kosten im Rahmen der Coronaschutzverordnung und für die Nutzung von Fahrzeugen.

 

 

Die Übernahme der folgenden in der Anlage genauer bezifferten Kosten wird vorgeschlagen:

 

-       10 % der Personalkosten für Koordination/Orga             3.915,09 €

-       Kosten aus der Coronaschutzverordnung                             250,00 €

-       10 % der Fuhrparkkosten                                                           1.212,02 €

-       50 % der Beiträge zur Berufsgenossenschaft                       355,20 €

 

Gesamt                                                                                                             5.732,31 €

 

 

 

Der Verein Meerbusch hilft e.V. leistet mit seinem Engagement einen wichtigen Beitrag zur Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund. Um dieses Engagement auch weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist eine Deckung der Kosten notwendig. Da sich der als gemeinnützig anerkannte Verein andernfalls nur durch Spendengelder finanziert, sollen diese ungedeckten Kosten durch die Stadt übernommen werden.

 

In Planung steht derzeit die Aufnahme eines weiteren Brückenprojektes für geflüchtete Kinder aus der Ukraine in den Räumen des Familienzentrums der alten Kindertagesstätte Am Sonnengarten 2 in Büderich. Somit sind für das kommende Jahr wieder 2 Brückenprojekte in Planung und ungedeckte Kosten in vergleichbarer Höhe absehbar.

Damit der Verein auch weiterhin sein Engagement in der Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund aufrechterhalten kann, sollen auch in den Folgejahren die vom LVR als nicht förderfähig anerkannten, zum Betrieb der Brückenprojekte aber erforderlichen Ausgaben, durch die Stadt Meerbusch nach Prüfung erstattet werden. Entsprechende Mittel sollen in den jeweiligen Haushalt eingestellt werden.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Durch die Übernahme der ungedeckten Kosten des Vereins Meerbusch hilft e.V. aus dem Jahr 2021 entstehen Aufwendungen in Höhe von 5.732,31 €, die noch aus dem diesjährigen Haushalt aus dem Deckungskreis des laufenden Budgets gezahlt werden sollen.

Für das Haushaltsjahr 2023 ist mit Aufwendungen in Höhe von 5.800 € zu rechnen, die im Haushaltsplan für 2023 zu veranschlagen sind.


Alternativen:

Der Verein Meerbusch hilft e.V. muss selber für die ungedeckten Kosten aufkommen.  In der Folge ist nicht absehbar inwieweit der Träger dann sein Engagement reduzieren oder ganz einstellen müsste.