Übernahme ungedeckter Kosten des Vereins Meerbusch hilft e.V. für die
in Meerbusch Büderich und in Meerbusch Osterath betriebenen „Brückenprojekte“
zur Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren
Lebenslagen durch die Stadt Meerbusch.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Meerbusch übernimmt einen Teil der ungedeckten Kosten des Vereins Meerbusch hilft e.V. in Höhe von 5.732,31 € aus 2021 für den Betrieb der „Brückenprojekte“, die das Land nicht als förderfähig anerkennt. Auch in den folgenden Jahren übernimmt die Stadt Meerbusch entsprechende Kosten, die notwendigerweise für den Betrieb der „Brückenprojekte“ entstehen aber nicht durch die Förderung des Landes übernommen werden.
Sachverhalt:
Seit
2017 stellt der Verein Meerbusch hilft e.V. in den Flüchtlingsunterkünften an
der Fröbelstraße in Meerbusch Osterath und am Hülsenbuschweg in Meerbusch
Büderich niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt in Form von Eltern-Kind Gruppen
und Kindertagespflege bereit. Das Land gewährt auf Antrag hierfür einen
pauschalierten Zuschuss in Höhe von 30,00 € pro Betreuungspaket (5 Kinder mit
einer Betreuungsperson für eine Stunde). Das Projekt am Hülsenbuschweg wurde im
Oktober 2021 wegen geringer Nachfrage eingestellt.
Aus
den Förderrichtlinien und Grundsätzen des Landes geht mit Projektbeginn (2015)
hervor, dass Personal- und Sachkosten in diesem Zusammenhang förderfähig sind.
Sachkosten werden als „Miete für Räumlichkeiten, Spielsachen, Verpflegung usw.“
nicht genauer spezifiziert.
Im
Verlauf der Abgabe von Verwendungsnachweisen und durch die Konkretisierung der
förderfähigen Kosten durch Rundschreiben Nr. 42-10-2022 des LVR vom 04.05.2022,
wird deutlich, dass das Land Overhead- und Verwaltungskosten, Beiträge für
Berufsgenossenschaften oder Kosten für den Fuhrpark als nicht förderfähig
ansieht und daher die Übernahme ablehnt.
Dem Verein Meerbusch hilft e.V., der mit der Tafel,
Kleiderkammer, Fahrradreparaturwerkstatt etc. weitere Projekte im Stadtgebiet
zur Unterstützung bedürftiger Menschen anbietet, entstehen jedoch auch anteilig
für die Brückenprojekte Kosten für Personal im Koordinationsbereich,
verpflichtende Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Mitarbeiter des
Brückenprojektes, Kosten im Rahmen der Coronaschutzverordnung und für die
Nutzung von Fahrzeugen.
Die Übernahme der folgenden in der Anlage genauer
bezifferten Kosten wird vorgeschlagen:
-
10 % der Personalkosten für Koordination/Orga 3.915,09 €
-
Kosten aus der Coronaschutzverordnung
250,00 €
-
10 % der Fuhrparkkosten 1.212,02
€
-
50 % der Beiträge zur Berufsgenossenschaft 355,20 €
Gesamt 5.732,31
€
Der
Verein Meerbusch hilft e.V. leistet mit seinem Engagement einen wichtigen
Beitrag zur Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund. Um dieses Engagement
auch weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist eine Deckung der Kosten
notwendig. Da sich der als gemeinnützig anerkannte Verein andernfalls nur durch
Spendengelder finanziert, sollen diese ungedeckten Kosten durch die Stadt
übernommen werden.
In
Planung steht derzeit die Aufnahme eines weiteren Brückenprojektes für
geflüchtete Kinder aus der Ukraine in den Räumen des Familienzentrums der alten
Kindertagesstätte Am Sonnengarten 2 in Büderich. Somit sind für das kommende
Jahr wieder 2 Brückenprojekte in Planung und ungedeckte Kosten in
vergleichbarer Höhe absehbar.
Damit der Verein auch weiterhin sein Engagement in der Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund aufrechterhalten kann, sollen auch in den Folgejahren die vom LVR als nicht förderfähig anerkannten, zum Betrieb der Brückenprojekte aber erforderlichen Ausgaben, durch die Stadt Meerbusch nach Prüfung erstattet werden. Entsprechende Mittel sollen in den jeweiligen Haushalt eingestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Durch die Übernahme der ungedeckten Kosten des Vereins Meerbusch hilft e.V. aus dem Jahr 2021 entstehen Aufwendungen in Höhe von 5.732,31 €, die noch aus dem diesjährigen Haushalt aus dem Deckungskreis des laufenden Budgets gezahlt werden sollen.
Für das Haushaltsjahr 2023 ist mit Aufwendungen in Höhe von 5.800 € zu rechnen, die im Haushaltsplan für 2023 zu veranschlagen sind.
Alternativen:
Der Verein Meerbusch hilft e.V. muss selber für die ungedeckten Kosten aufkommen. In der Folge ist nicht absehbar inwieweit der Träger dann sein Engagement reduzieren oder ganz einstellen müsste.