Betreff
Neubildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz, Berufung des Vorsitzenden und seiner Stellvertretung
Vorlage
ZD/394/2012
Aktenzeichen
07.11.13.05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch als Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf Wulfrath Göttling, Am Mönchgraben 45, 40597 Düsseldorf sowie als stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Richter am Arbeitsgericht Dr. Stefan Klein, Millrather Straße 35, 40591 Düsseldorf, zu berufen. Die Benennung der Beisitzer als Vertreter der obersten Dienstbehörde erfolgt im Einzelfall durch den Bürgermeister als Leiter der Dienststelle.

Des Weiteren empfiehlt der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss dem Rat, dem Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden gem. § 67 Abs. 2 i.V.m. § 3 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen eine Zeitaufwandsentschädigung je Stunde in der dort genannten aktuellen Höhe zu zahlen.

 


Sachverhalt:

Gem. § 67 LPVG ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter sowie Beisitzer und Beisitzerinnen. Auf die vorsitzende Person und ihrer Stellvertretung haben sich die oberste Dienstbehörde und die Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer werden von beiden Seiten je zur Hälfte benannt, jedoch nach der Novellierung des LPVG nunmehr nicht mehr pauschal, sondern nur für das jeweilige Einigungsstellenverfahren. Insofern ist ihre Bestellung derzeit nicht erforderlich.

Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in den Fällen, in denen auch nach Durchführung eines Erörterungsgespräches mit dem Dienststellenleiter keine Übereinkunft erzielt werden konnte, also der Personalrat seine Zustimmung zu einer Maßnahme versagt oder der Dienststellenleiter einen Antrag des Personalrates in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ablehnt, eine endgültige oder empfehlende Entscheidung zu treffen. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus. Dem Vorsitzenden kann eine Entschädigung für seinen Zeitaufwand gewährt werden.

Am 1. Juli 2012 hat die Wahlzeit des neugewählten Personalrates bei der Stadtverwaltung Meerbusch begonnen. Insofern ist die Einigungsstelle, die erfreulicherweise in der abgelaufenen Wahlperiode nicht angerufen werden musste, neu zu besetzen. Der bisherige Vorsitzende Herr Wulfhardt Göttling, der  als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf tätig ist, hat sich bereiterklärt, dieses Amt erneut zu übernehmen. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende Herr Dr. Plüm ist aus Altersgründen aus dem Richterdienst am LAG ausgeschieden. Für dieses Ehrenamt hat sich nunmehr Herr Dr. Klein, der als Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf tätig ist, zur Verfügung gestellt. Insofern wird vorgeschlagen, ihn als stellvertretenden Vorsitzenden zu bestellen.

Eine Benennung der Beisitzer ist wie oben dargestellt derzeit nicht erforderlich. Sofern die Notwendigkeit eines Einigungsstellenverfahrens vorliegt, werden diese für das konkrete Verfahren hälftig von der Personalvertretung und der Dienststelle benannt. Die Ermächtigung zur Benennung der Dienststellenvertreter/-innen sollte beim Bürgermeister als Leiter der Dienstelle liegen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine

 


Alternativen:

keine