Betreff
Bürgeranregungen gem. § 24 GO NRW zur Schließung bzw. Öffnung der Schranke im nordwestlichen Abschnitt des Bommershöfer Weges
Vorlage
FB4/393/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Bürgeranregungen gemäß § 24 GO NRW an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften mit der Empfehlung, über die im Rahmen der Anträge vorgebrachten Anregungen zu entscheiden.

 


Sachverhalt:

 

Mit gleichlautenden Anträgen vom Juli 2012 sowie einem weiteren Antrag vom 22.05.2012 liegen 14 Bürgeranregungen gemäß § 24 GO NRW zur dauerhaften Öffnung des Bommershöfer Weges vor. Die Schranke für Kfz in Höhe des Altenheimes soll damit entfallen.

Dem gegenüber steht eine Stellungnahme, die eine sofortige und dauerhafte (Wieder-) Schließung der Schranke fordert und in diesem Zusammenhang ebenfalls als Bürgeranregung nach § 24 GO NRW zu werten ist.

 

Die Unterbrechung des Bommershöfer Weges für Kfz ist Gegenstand des seit 22. Dezember 1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 211 B. Damit ist die sachliche Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Liegenschaften gegeben.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine

 


Alternativen:

 

keine