Betreff
Freiwillige Zuschüsse im sozialen Bereich
Vorlage
FB2/047/2011
Art
Informationsvorlage

 

Der Rhein-Kreis Neuss sowie die Stadt Meerbusch gewähren den im Stadtgebiet tätigen und ansässigen Verbänden und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege freiwillige Zuschüsse. Damit werden die Verbände in die Lage versetzt, neben zweckgebundenen Maßnahmen bestimmte Aktivitäten finanziell abzudecken.

 

Grundlage für die Gewährung dieser Zuschüsse bilden die Förderrichtlinien für den Sozialen Bereich der Stadt Meerbusch in der seit 2009 gültigen Fassung. Voraussetzungen für die finanzielle Förderung im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinien ist die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene.

 

Die Höhe der Zuschüsse nach den Richtlinien richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen sowie den im Haushalt für das jeweilige Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln. Eine gewährte Förderung – insbesondere Personalkostenzuschüsse – begründet in der Regel keinen Anspruch auf Förderung in der Zukunft. Die Richtlinien begründen – ebenso wie die Bereitstellung der Mittel im Haushalt – keinen Rechtsanspruch auf Leistungen.

 

Zuschüsse werden auf Antrag gewährt und können als allgemeine Zuschüsse (Pauschalzuschuss), Zuschüsse zu Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte oder als Zuschüsse zu einer Einzelmaßnahme gewährt werden und sind zweckgebunden. Allgemeine Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn die Einnahmen beim Zuschussnehmer für den jeweiligen Bereich geringer sind als die gesamten Ausgaben. Eine anteilige Bezuschussung (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben) ist möglich. Bei Einzelmaßnahmen muss die Gesamtfinanzierung der zu bezuschussenden Maßnahme gesichert sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den letzen Jahren wurden folgende Zuschüsse tatsächlich erbracht:

 

Zuschussempfänger

2008

2009

2010

 

 

 

 

Hospizbewegung

1.300,00

1.300,00

0,00

SKM-Entschuldungshilfe

28.116,00

28.116,00

28.116,00

Mobile Soziale Hilfsdienste

9.300,00

8008,30

6.200,00

Förderung der offenen Altenarbeit

36.589,23

53.563,13

52.383,28

Verein für Behinderte e.V. Meerbusch

14.725,00

14.725,00

14.725,00

Schwangerschaftskonfliktberatung

9.990,00

9.990,00

9.990,00

Förderung der Wohlfahrtsverbände

 

 

 

·                     Geschäftskosten- Sozialberatung

16.021,48

17.190,00

15.873,72

·                     Personalkosten

82.947,13

86.544,52

84.211,71

Seniorenbeauftragter

1.840,68

1.840,68

1.895,68

 

Ehrenamt-Forum Meerbusch

 

 

 

·                     Personalkosten

20.996,46

24.263,14

26.799,08

·                     Sachkosten

3.000,00

3.000,00

3.000,00

Gesamtkosten

224.825,98

248.540,77

243.194,47

 

 

 

Hospizbewegung Meerbusch e.V.

 

Die Hospizbewegung Meerbusch e.V. wurde 1993 gegründet und erhielt erstmals im Jahre 1997 einen städt. Zuschuss.

 

Das Thema „Sterben, Tod und Trauer“ wird durch die Hospizbewegung aus einer Tabuzone herausgeholt. Praktisch tätig wird die Hospizbewegung Meerbusch im ambulanten Bereich, d.h. sie übt die Sterbebegleitung zu Hause aus. Schwerstkranke und sterbende Menschen werden in der letzten Lebensphase von ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Mitarbeitern der Hospizbewegung fachgerecht begleitet, so dass ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Daneben ist aber auch die Trauerarbeit mit Angehörigen und Freunden eine weitere Aufgabe der Hospizbewegung.

 

Der Hospizbewegung Meerbusch entstehen in Ausübung ihrer Tätigkeit Sachkosten, zu denen bei vorliegen eines Defizits ein Pauschalzuschuss gewährt wird. Dabei wird der Zuschuss seitens des Rhein-Kreises Neuss von 13.000 € in voller Höhe berücksichtigt. Für das Jahr 2010 hat der Träger auf einen Zuschussantrag in Meerbusch verzichtet.

 

 

Entschuldungshilfe des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss (SKM)

 

Die soziale Schuldnerberatung ist nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Rhein-Kreis Neuss hat mit verschiedenen Trägern der Schuldner-beratungsstellen eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt und, orientiert an den Auslastungszahlen, in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde.

Neben dem vom Rhein-Kreis Neuss vorgehaltenen und gesetzlich verpflichtenden Angebot (11,36 Stunden pro Woche) hält die Stadt darüber hinaus ein freiwilliges Angebot vor. In Meerbusch ist die

Entschuldungshilfe des Sozialdienstes Katholischer Männer Neuss (SKM) tätig. Das „freiwillige Kontingent“, welches ausschließlich von der Stadt Meerbusch finanziert wird, beträgt 25 Std. wöchentlich, hinzu kommt das Stundenkontingent aufgrund der verpflichtenden Beratung nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII. In der Verteilung waren es 73 vom Jobcenter zugewiesene Personen und 165 nicht zugewiesene Personen, die den Weg zur Schuldnerberatung gefunden haben. Der jährliche städt. Zuschuss beträgt 28.116 €.

Das am Standort des Job-Centers an der Hochstraße in Meerbusch-Osterath untergebrachte Beratungsbüro wird mietfrei zur Verfügung gestellt.

 

In einer Langzeitberatung werden gemeinsam existenzsichernde Maßnahmen getroffen, Haushaltspläne erstellt, Kontakte zu Gläubigern, Ämtern, Institutionen etc. aufgenommen und entsprechende Vereinbarungen getroffen. Das Ziel, das durch diesen ganzheitlichen Ansatz erreicht werden soll, ist, Ursachen und Auslöser der aktuellen Notsituation zu erkennen, den Ratsuchenden bei der aktiven Veränderung seiner Lebenssituation und des eigenen Verhaltens zu unterstützen und Lösungen zu erarbeiten.

 

 

Mobile Soziale Hilfsdienste

 

Die Mobilen Sozialen Hilfsdienste sind in Meerbusch vertreten durch den Caritasverband Krefeld, die Diakonie Meerbusch und den Mobilen Hilfsdienst Meerbusch (MHM).

 

Diese führen Tätigkeiten der Sozialstationen aus, wenn und soweit sie im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes nicht pflegebedürftige, ältere und isoliert lebende Menschen betreuen, um diesen solange wie möglich ein Leben in der eigenen Wohnung und der gewohnten Umgebung zu gewährleisten und Kontakte zur Umwelt sicherzustellen. Es handelt sich hierbei um sogenannte komplementäre Dienste und hierbei schwerpunktmäßig die Haushaltshilfe.

 

Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen bekommen diese Dienste immer mehr Bedeutung. Solange ein älterer Mensch, insbesondere dann, wenn er noch nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt, jedoch einzelne Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig erledigen kann, in seiner ihm vertrauten Wohnung bleiben kann, verhindert dies die Aufnahme in eine Heimeinrichtung, die oft nur gezwungenermaßen und nicht freiwillig vollzogen wird, weil eine andere Versorgung nicht gewährleistet werden kann.

 

Da in diesen Fällen das eigene Einkommen vielfach nicht ausreicht, um die Heimplatzkosten zu decken, Leistungen der Pflegeversicherung aber noch nicht in Frage kommen, wird hier die öffentliche Hand zur Mitfinanzierung der Heimkosten in Anspruch genommen. Insofern kann durch eine Förderung der Mobilen Sozialen Hilfsdienste neben dem positiven Effekt für den älteren und hilfsbedürftigen Mitbürger eine Kostensenkung in der allgemeinen Sozialhilfe erreicht werden.

 

Für die Erbringung dieser Leistung, die insbesondere die Mobilität von Personen erhalten sollen, ist es nicht zwingend erforderlich, ausgebildete Fachkräfte (z.B. Krankenschwestern oder Krankenpfleger) hierfür tätig werden zu lassen, sondern es können durchaus Zivildienstleistende oder Absolvent(inn)en eines freiwilligen Sozialen Jahres, Absolvent(inn)en der Bundesfreiwilligendienstes oder sonstige Hilfskräfte diese Tätigkeit erbringen. Zur Mitfinanzierung der nicht gedeckten Kosten gewährt die Stadt Meerbusch den Verbänden für den Mobilen Sozialen Hilfsdienst einen Zuschuss.

 

Die Auswirkungen durch den Wegfall der Zivildienstleistenden sind zur Zeit noch nicht abzusehen, jedoch ist davon auszugehen, dass der Einsatz von Absolvent(inn)en eines freiwilligen Sozialen Jahres

oder Absolvent(inn)en der Bundesfreiwilligendienstes ebenfalls nicht kostenneutral für die Mobilen Hilfsdienste sein werden.

 

 

Jeder Verband erhält einen jährlichen pauschalen Personalkostenzuschuss von 3.100 € aufgrund einer seit 2001 bestehenden Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Anbieter und der Stadt Meerbusch. Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden hierfür keine zweckidentischen Zuschüsse erbracht.

 

 

Förderung der offenen Altenarbeit in Meerbusch

 

Die Stadt Meerbusch ist im Bereich der Altenarbeit aktiv tätig und unterstützt finanziell und beratend die Wohlfahrtsverbände und Kirchengemeinden bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten in diesem Bereich.

 

Mit den Zuschüssen werden 1 Altentagesstätte, 5 Altenstuben und 8 Altenclubs bzw. Altentreffs, deren Träger die Kirchengemeinden und die AWO sind, finanziell unterstützt. Ebenfalls wird die Gründung der ZWAR-Netzwerke gefördert. Diese Förderrichtlinien und die Höhe der Förderung wurde im Jahr 2009 komplett überarbeitet und neu gestaltet. So wurden in den neuen Förderichtlinien drei Säulen; Sockelförderung, kriterienbezogene Förderung und Projektförderung verankert. In 2010 sind insgesamt Zuschussmittel in Höhe von 52.383,28 € gezahlt worden.

 

Im Vergleich: Die Stadt Dormagen bezuschusste ihre Altenstuben, das Netzwerk Senioren und die Altenarbeit mit 78.800 € in 2010. Die Stadt Kaarst wendet für die Altenarbeit in 2011 Mittel in Höhe von 29.643 € auf. Zuzüglich 7.000 € für das Seniorenforum.

 

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden keine zweckidentischen Zuschüsse gewährt. Zwar gewährte der Rhein-Kreis Neuss der AWO Mönchengladbach Zuschüsse in Höhe von insgesamt 75.326 € in 2009, allerdings handelt es sich hierbei um Leistungen für Integration, allgemeine Sozialarbeit und institutionelle Zuschüsse.

 

Durch die geänderten Förderungsvoraussetzungen ist eine Verschiebung zu Gunsten der inhaltlichen Arbeit der einzelnen Einrichtungen erfolgt. Dies ist zielführend für eine effektive Altenarbeit.

 

 

ZWAR – Zwischen Arbeit und Ruhestand

 

Die ZWAR Zentralstelle NRW wird als Projekt vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW gefördert. Träger der ZWAR Zentralstelle NRW ist der ZWAR e.V..

 

Durch stadtteilorientierte Selbsthilfeinitiativen und Vernetzung sollen Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Leben nach der Familien- und Erwerbsphase eigenverantwortlich und aktiv gestalten zu können. Dieser Prozess soll fachlich durch die ZWAR – Zentralstelle NRW, die beim Land angesiedelt ist, über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren begleitet werden. Danach sollen die Netzwerke eigenständig arbeiten.

Die räumlichen und insbesondere personellen Ressourcen für den Aufbau der ZWAR-Netzwerke und die Gruppenbegleitung in Meerbusch übernimmt der AWO Kreisverband Mönchengladbach. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde am 18.02.2009 zwischen der ZWAR-Zentralstelle Dortmund, dem AWO Kreisverband MG und der Stadt Meerbusch abgeschlossen.

 

Für den Aufbau der ZWAR-Netzwerke und die Ausübung der Gruppenbegleitung wurden im Haushalt der Stadt Meerbusch für das Jahr 2009 und 2010 jeweils 12.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Ende diesen Jahres soll die letzte Netzwerkgründung in Osterath erfolgen.

 

 

 

Verein für Behinderte e.V. Meerbusch

 

Der Verein für Behinderte e.V. Meerbusch ist Träger des Hauses Miteinander in Meerbusch-Büderich und unterhält daneben das Behinderteninformationszentrum Ackershof, Hochstraße 19 c, in Meerbusch-Osterath.

 

Im Behinderteninformationszentrum werden Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfach Behinderungen betreut. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 Sozialgesetzbuch XII, wo unter anderem vorgesehen ist, dass behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern sind.

 

Das Angebot des Behinderteninformationszentrums ermöglicht dem betroffenen Personenkreis eine Teilnahme am öffentlichen Leben, in dem es eine weitgehend normalisierte Teilnahme an Kultur und Freizeit, Öffentlichkeit und Verkehr bietet und dies durch geeignete Hilfestellungen in die Praxis umsetzt.

 

Dem Verein für Behinderte e.V. Meerbusch entstehen für das Behinderteninformationszentrum Sach- und Personalkosten, zu deren Förderung ein Pauschalzuschuss gewährt wird. Der Zuschuss richtet sich nach den in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln.

 

Aktuell beträgt der max. Zuschuss seitens der Stadt 14.725 € der ungedeckten Kosten. Zuschüsse von Anderen werden in voller Höhe bei der Berechnung des städtischen Zuschusses angerechnet. Gleiches gilt für den städtischen Zuschuss aus dem Bereich Sport.

 

 

Schwangerschaftskonfliktberatung

 

Die Schwangerenkonfliktberatung wird in Meerbusch vertreten durch das Diakonische Werk Krefeld/Viersen und Donum vitae Krefeld e.V..

Grundlagen der Schwangerschaftskonfliktberatung sind § 219 des Strafgesetzbuches (StGB) und die §§ 1 – 11 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Im StGB (§ 218) ist geregelt, wann ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist.

 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Die Beratung soll helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen und trägt dazu bei, Konflikte im Zusammenhang mit der Schwangerschaft zu bewältigen und Notlagen abzuwenden. Der Schwangerschaftsabbruch stellt eine Ausnahmesituation dar und zwar dann, wenn das Austragen des Kindes eine schwere und außergewöhnliche Belastung ist und die Opferbereitschaft der Frau übersteigt.

 

 

Der Kreis Neuss bietet eine flächendeckende Schwangerschaftskonfliktberatung an, die auch Meerbuscher Hilfesuchenden zur Verfügung steht. Angebote bestehen bei

 

1.        Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss

2.        Diakonisches Werk Krefeld/Viersen

3.        Verein Frauen beraten/donum vitae Kreis Neuss e.V.

4.        Caritasverband für das Kreisdekanat Neuss e.V.

5.        Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Neuss

 

 

 

Ein Beratungsschein, der Voraussetzung für die Durchführung eines straffreien Schwangerschafts-abbruches ist, wird dabei nur von den unter 1 – 3 genannten Schwangerschaftskonfliktberatungs-stellen ausgestellt.

Um den Meerbuscher Hilfesuchenden in ihrer schwierigen persönlichen Situation eine ortsnahe und konfessionell ausgewogene Beratung zu ermöglichen, gewährt die Stadt Meerbusch dem Diakonischen Werk Krefeld/Viersen und dem Verein Frauen beraten/doum vitae Krefeld e.V. einen Pauschalzuschuss zu den Personalkosten als Sonderförderung, die an die Bedingung geknüpft ist, dass Meerbuscher Hilfesuchende im Rahmen der Beratungstätigkeit nach § 218 StGB zu betreuen sind und nicht wegen fehlender Personalkapazitäten abgewiesen werden dürfen.

 

Das Diakonische Werk Krefeld/Viersen erhält aufgrund einer im Jahre 2002 abgeschlossenen Vereinbarung eine jährliche Summe von 7.670 €. Diese Vereinbarung kann zum Ende eines jeden Halbjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

 

Der Verein Frauen beraten/donum vitae Krefeld e.V. erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.320 €, wenn in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres für den genannten Zweck Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Förderung der Wohlfahrtsverbände

 

Förderung der Wohlfahrtsverbände in Geschäfts- und Personalkostenzuschüssen, vertreten durch den Caritasverband Neuss, die Diakonie Meerbusch und den Deutschen Paritätischen Wohlfahrts-verband

 

 

Geschäftskostenzuschuss im Rahmen  der Sozialberatung

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Sozialberatung erhalten die Wohlfahrts-verbände, die in Meerbusch eine eigene Geschäftsstelle unterhalten - Caritasverband Neuss, Diakonie Meerbusch und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) - einen jährlichen Zuschuss für die Miete, die Unterhaltskosten eines Büroarbeitsplatzes und die laufenden Geschäftskosten in Höhe von je 5.115 €.

Der Stadtverband der Arbeiterwohlfahrt Meerbusch unterhält für die Sozialberatung keine eigene Geschäftsstelle, sondern übt seine Tätigkeit in der Altentagesstätte in Meerbusch-Büderich, Am Kapittelsbusch 29, aus. Hier wird jährlich ein Zuschuss zu den tatsächlichen Geschäftskosten in Höhe von 1.845 € gewährt.

 

 

 

Personalkostenzuschuss

 

Die der Stadt Meerbusch zugewiesenen Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge werden in Übergangswohnheimen untergebracht und je nach Verweildauer in Meerbusch ggf. in normale Wohnungen vermittelt.

 

In den Übergangswohnheimen ist es erforderlich, sozialpädagogische Betreuung für den untergebrachten Personenkreis zur Verfügung zu haben, um ein gedeihliches Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturkreise zu gewährleisten und den untergebrachten Menschen in allen Lebenssituationen Hilfestellung zu geben. Bei der Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt ist es je nach den Lebensumständen im Einzelfall erforderlich, den Personenkreis weiterhin zu betreuen.

 

Diese sozialpädagogische Betreuung erfolgt seit vielen Jahren durch Fachkräfte der Diakonie Meerbusch mit je einer halben Stelle für den Bereich Asyl und Aussiedler und des Caritas-Verbandes Rhein-Kreis Neuss mit zwei halben Stellen für den Bereich Asyl. Die Stadt Meerbusch hält hierfür kein eigenes Personal mehr vor.

Die Wohlfahrtsverbände erhalten je eingesetzter Fachkraft einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 80 % der tatsächlichen Personalkosten. Der Personaleinsatz ist in einer Vereinbarung geregelt.

 

Die Diakonie Meerbusch erhielt in 2010 zu dem einen Personalkostenzuschuss vom Rhein-Kreis Neuss für die Aussiedler-Betreuung von 9.046 €, der bei der Berechnung des städtischen Zuschuss voll angerechnet wird.

 

Die Aussiedlerbetreuung ist aufgrund der sinkenden Zuweisungszahlen ( 2008-2010 = 0 Personen, in 2011 Stand September 3 Personen) und der gelingenden Integration der hier lebenden Aussiedler dahingehend zu prüfen, ob eine sinnvolle Überführung der Betreuung in bestehende Angebote und Netzwerke erfolgen kann. Die Stelle ist seit Mai 2011 unbesetzt, da die Mitarbeiterin altersbedingt aus dem Dienst ausgeschieden ist.

 

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband beschäftigt zur Ausübung seiner Tätigkeit vorwiegend ehrenamtliche Helfer. Um diesen Helfern entsprechende Schulungen zukommen zu lassen, erhält der DPWV eine Honorarkostenpauschale von 5.115 € jährlich. Diese wurde aber in 2010 nicht zur Auszahlung gebracht, da die entsprechenden Nachweise seitens des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nicht vorgelegt wurden.

 

 

Ehrenamt-Forum Meerbusch

 

Das Ehrenamt-Forum Meerbusch ist eine Vermittlungsstelle zwischen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und gemeinnützigen Organisationen, die Tätigkeiten für Freiwillige anbieten. Es fördert ehrenamtliche Arbeit im Gemeinwesen und hat besonders darauf zu achten, dass keine bezahlten Arbeitsplätze gefährdet werden.

 

Die Einrichtung und Betreibung des Ehrenamt-Forums Meerbusch ist gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom 10.05.2007 der Diakonie Meerbusch übertragen worden.

 

Das Ehrenamt-Forum Meerbusch gewährleistet, dass interessierte Menschen Information und Überblick erhalten, welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen sich für das Gemeinwesen in Meerbusch engagieren, stellt Kontakte zur gewünschten Organisation her und bleibt bei Bedarf oder auf Wunsch Ansprechpartner.

 

Das Ehrenamt-Forum Meerbusch bietet ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Partnerorganisationen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, zur Fortbildung und fachlichen Qualifikation. Beratung, Information und Vermittlung müssen kostenlos sein.

 

Die Diakonie Meerbusch erhält zum Einsatz einer hauptamtlichen Fachkraft für 19,25 Stunden wöchentlich einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 80% der tatsächlichen Personalkosten. Mit der Diakonie Meerbusch wird der Personaleinsatz in einer Vereinbarung geregelt. In 2010 wurde ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 26.799 € geleistet.

 

Hinzu kommt der Sachkostenzuschuss von jährlich 3.000 €.

 

 

 

 

 

Aufgrund sich verändernder Bedarfe und Strukturen ist die bestehende Zuschusspraxis den kommenden Herausforderungen stetig anzupassen. Gemeinsam mit den  Zuschussempfängern ist  die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Mitteleinsatzes zu prüfen. Ziel dieses fachlichen Diskurses und Verständigungsprozesses ist eine an den Bedürfnissen des Gemeinwesens orientierte Versorgung.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete