Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau zu verweisen.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch hat der Rat der Stadt Meerbusch die Erledigung von Anregungen und Beschwerden auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss delegiert. Dieser entscheidet abschließend über die Angelegenheit, soweit diese in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss liegt. Liegt sie nicht in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, überweist dieser die Eingabe an das zur Entscheidung berechtigte Organ.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
keine.