Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO bezüglich Verkehrsberuhigung Langster Straße
Vorlage
BJ/1530/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau zu verweisen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch hat der Rat der Stadt Meerbusch die Erledigung von Anregungen und Beschwerden auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss delegiert.  Dieser entscheidet abschließend über die Angelegenheit, soweit diese in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss liegt. Liegt sie nicht in der Zuständigkeit des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, überweist dieser die Eingabe an das zur Entscheidung berechtigte Organ.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine.