Betreff
Kunst im öffentlichen Raum,
Arbeitspapier der Kulturamtsleiterkonferenz NRW
Vorlage
FB3/128/2012
Aktenzeichen
FB 3-41/Krl.
Art
Informationsvorlage

Die Kulturamtsleiterkonferenz NRW, in der Amtsleiter aus allen kommunalen Ebenen vertreten sind, hat sich seit längerem mit Fragen der Kunst im öffentlichen Raum befasst. Ein aktueller Anlass zur Intensivierung dieses Diskurses war die UNESCO-Konferenz „What is the Fate of Public Art“ und der Vortrag von Professor Brockhaus dort.

 

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Neusser Kulturamtsleiters Harald Müller hat  ein Arbeitspapier entworfen, das von der Kulturamtsleiterkonferenz beraten und im Mai 2012 nach Ergänzungen verabschiedet wurde.

 

Danach hat der Kulturausschuss des Städtetags NRW dieses Papier am 30. Mai 2012 beraten und im Grundsatz für gut befunden. Es gibt dort eine Gruppe aus Dezernenten, die einige Punkte ändern und es mit diesen Änderungen zum Papier des Kulturausschusses des Städtetages machen wollen.

Außerdem hat die Redaktion der Kulturpolitischen Mitteilungen Interesse an einer Berichterstattung darüber gezeigt. Die jeweiligen Kulturverwaltungen werden dieses Arbeitspapier in die Kulturausschüsse zur Diskussion einbringen.

 

Das bedeutet, dass dieses Arbeitspapier nunmehr in der Fachöffentlichkeit diskutiert werden wird. Und genau das – nämlich eine solche Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in den verantwortlichen kommunalen Dienststellen und Gremien anzuregen – ist die wichtige Aufgabe eines solchen Arbeitspapiers. Das Arbeitspapier zeigt in zehn Punkten die entscheidenden Handlungsfelder und –notwendigkeiten auf.

 

Da sich ein solches Arbeitspapier an die ganze Breite kommunaler Körperschaften unterschiedlicher Größenordnungen mit unterschiedlicher Verwaltungskraft, einige mit nur örtlichen, andere auch mit überörtlichen oder gar regionalen Aufgaben richtet, werden Organisation und Umfang der Umsetzung unterschiedlich sein.

 

Die kommunalen Kulturverwaltungen in NRW befassen sich mit dem Thema seitdem es sie gibt. Insofern bestehen Lösungen und Vorgehensweisen. Dieses Arbeitspapier fasst diese verschiedensten, manchmal nur punktuellen Lösungen zusammen, sodass in diesen zehn Punkten quasi eine Synthese der Lösungen abzulesen ist.

 

 

Im Vorwort des Arbeitspapiers wird ausgeführt, dass es den Entscheidungen einer jeden Stadt nicht vorgreifen kann. Abhängig von ihrer Größe, Verwaltungsstruktur und Finanzausstattung haben die Kommunen sehr unterschiedliche Möglichkeiten und Notwendigkeiten, sich diesem Thema zu nähern. Allerdings gelte für alle Städte und Gemeinden, das Thema Kunst im öffentlichen Raum ernst zu nehmen, damit professionell umzugehen und Mindestanforderungen zu erfüllen.

 

Bewusst wird dieses Papier nicht mit einer Beschlussvorlage verbunden, sondern als Informationsvorlage eingebracht. Dieser Tagesordnungspunkt soll dem Kulturausschuss, wie aus seinen Reihen mehrfach gewünscht, die Möglichkeit geben, etwas grundsätzlicher und losgelöst von Entscheidungszwängen konkreter Geschäftsvorfälle, eine wichtige kulturelle Aufgabe zu diskutieren.

 

Der Punkt 8 „Abbau von Kunstwerken und Einrichtung eines Depots“ ist nicht ohne Brisanz und wird auch Gegenstand der Diskussion bleiben. Aber dieses Thema steht an und über kurz oder lang wird jede Kommune damit konfrontiert sein.  Es ist gewiss kein einfaches Thema und es ist von der Arbeitsgruppe, die den Entwurf des Papiers erarbeitet hat, mutig, diesen Punkt so klar anzusprechen. Jeder konkrete Einzelfall wird schwierig zu handhaben sein und zu Kontroversen führen. Der Vorschlag in diesem Arbeitspapier ermöglicht aber eine sachgerechte und das Kunstwerk würdigende Lösung.

 


In Vertretung

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete