Betreff
Genehmigungsverfahren Konverter - hier: Anhörung der Stadt vor der beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Vorlage
BJ/1525/2022
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Meerbusch versagt dem Konverter-Vorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen und gibt im derzeit laufenden Anhörungsverfahren zu der vom Rhein-Kreis Neuss beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bezüglich des Konverters eine noch zu erstellende Stellungnahme in diesem Sinne ab.

 


Sachverhalt:

 

Die Amprion GmbH hat am 06.09.2019 beim Rhein-Kreis Neuss als zuständiger Immissionsschutzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Konverters am Standort Osterath gestellt. Nach entsprechender Übermittlung der Unterlagen an die Stadt Meerbusch mit Verfügung vom 18.02.2020 hat diese unter dem 15.04.2020 eine ausführliche, vom Rat bzw. im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossene Stellungnahme abgegeben und dem Vorhaben gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist der Umstand der sogenannten Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Das bedeutet, dass die in der Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss liegende Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz andere die Konverteranlage betreffende behördliche Entscheidungen bzw. Genehmigungen miteinschließt, hier konkret die Baugenehmigung für den Konverter. Die Stadt ist also nicht befugt, nach außen gegenüber der Amprion GmbH als Antragstellerin eigenständige Genehmigungen zu erteilen oder zu versagen, sondern muss ihre Sicht der Dinge gegenüber dem Kreis in Form von behördeninternen Stellungnahmen darlegen. Diese beziehen sich auf zwei Bereiche, nämlich zum einen auf die Planungshoheit, deren Träger die Stadt Meerbusch als Belegenheitskommune ist, und zum anderen auf die fachliche Zuständigkeit der Verwaltung als Trägerin öffentlicher Belange. So ist die Stadt beispielsweise zwar als Verkehrsbehörde bzw. Straßenbaulastträger betroffen und diesbezüglich zuständig, nicht dagegen für den Natur- und Landschaftsschutz, weil diese Zuständigkeit per Gesetz dem Rhein-Kreis Neuss zugewiesen ist.

 

Nach Eingang der Stellungnahmen der Stadt und weiterer Träger öffentlicher Belange hat der Rhein-Kreis Neuss die Antragsunterlagen und die Einwendungen der Beteiligten zusammengetragen und geprüft, von der Amprion GmbH und anderen Beteiligten ggf. ergänzende Unterlagen und / oder Stellungnahmen angefordert und diese ausgewertet. Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 23.05.2022 hat der Rhein-Kreis Neuss der Stadt nun mitgeteilt, dass von sämtlichen anderen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zwischenzeitlich keine Bedenken mehr gegen die Errichtung und den Betrieb der Konverterstation erhoben werden und die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus seiner Sicht vorliegen. Zudem hält er die von der Stadt in ihrer Eigenschaft als Trägerin der Planungshoheit seinerzeit vorgetragenen Argumente, die zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens geführt haben, für nicht stichhaltig und beabsichtigt daher, das durch die Stadt Meerbusch – nach seiner Prüfung – rechtswidrig versagte Einvernehmen gemäß § 73 BauO NRW zu ersetzen.

 

Da es sich bei der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und der gleichzeitigen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch den Kreis als zuständiger Behörde um einen für die Stadt Meerbusch belastenden Verwaltungsakt handelt, hat der Kreis sie vorher anzuhören und ihr somit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies geschieht mit dem oben erwähnten Schreiben, zu dem die Stadt bis zum 27.07.2022 Stellung nehmen muss. Die Verwaltung hat den gesamten Vorgang wieder – wie auch bereits im Jahre 2020 – mit ihrem Anwalt, Herrn Dr. Durinke aus der Kanzlei Wolter Hoppenberg, erörtert. Dabei ist auf der einen Seite von Belang, dass zahlreiche von der Stadt im Jahr 2020 kritisierte Unterlagen zwischenzeitlich von Amprion bzw. deren beauftragten Büros nachgebessert worden sind. Das betrifft insbesondere das Brandschutzkonzept, das Verkehrswegekonzept und den Landespflegerischen Begleitplan, zu dem die Stadt eine Arbeitsgruppe eingerichtet hatte, die gemeinsam mit dem hinzugezogenen Büro des Landschaftsarchitekten Stephan Lenzen eigene Vorschläge erarbeitet hat.

 

Auf der anderen Seite bleibt es dabei, dass sich an der grundsätzlichen kritischen und ablehnenden Haltung der Stadt Meerbusch gegenüber dem Konverter-Vorhaben am geplanten Standort nichts geändert hat. Herr Rechtsanwalt Dr. Durinke ist daher beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu erarbeiten, wonach dem Konverter auch weiterhin das gemeindliche Einvernehmen versagt bleibt. Diese Stellungnahme ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fertiggestellt und wird daher nachgereicht.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.