Betreff
Stand Errichtung von Kreisverkehren an den Landesstraßen
Vorlage
FB5/0567/2022
Art
Informationsvorlage

In den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Klima, Bau wurden mögliche Kreisverkehre an der

 

Schloßstraße/Xantener Straße (L137/L386/Strümp),

Neusser Straße/Römerstraße (L137/Büderich),

Krefelder Straße/Mollsfeld (L476/Osterath),

An der Autobahn/Bösinghovener Straße (L386/Bösinghoven)

 

thematisiert.

 

Hier besteht die Überlegung, an den benannten Knotenpunkten Kreisverkehre herzustellen. Alle Knotenpunkte sind Landesstraßen und sind daher in der Straßenbaulast von Straßen.NRW. Da der zuständige Straßenbaulastträger Straßen.NRW ist, kann die Stadt Meerbusch keine eigenständigen Maßnahmen durchführen.

 

Bereits 2018 nahm die Verwaltung Kontakt mit Straßen.NRW auf, um beispielhaft den Knotenpunkt Schloßstraße/Xanterner Straße bezüglich der Umsetzbarkeit eines Kreisverkehrs zu besprechen. Straßen.NRW konnte keine Dringlichkeit feststellen und stellte keine Umsetzung in Aussicht. Zudem wurde das Fehlen der prinzipiellen verkehrlichen Machbarkeit erkannt. Es wurde daraufhin eine prinzipielle Machbarkeitsstudie von der Verwaltung beauftragt, welche Straßen.NRW am 12.11.2020 übermittelt wurde, mit der Bitte, einen Kreisverkehr herzustellen. Dies wurde aus Gründen der personellen Kapazität und Dringlichkeit abgelehnt. Des Weiteren wurde auf das fehlende Baurecht und den fehlenden Grunderwerb hingewiesen. Die Übernahme der Herstellung der Kreisverkehre durch die Verwaltung wurde von städtischer Seite abgelehnt, da die personellen Kapazitäten hierfür nicht vorhanden sind.

 

Die ausstehenden Verkehrszählungen der weiteren Knotenpunkte sollten über das Mobilitätskonzept erstellt werden. Zusammen mit diesen Verkehrszählungen sollte das Ergebnis des Mobilitätskonzeptes abgewartet und Straßen.NRW vorgelegt werden, mit der Bitte die genannten Kreisverkehre herzustellen.

 

Zusammenfassung der Knotenpunkte:

 

Schloßstraße/Xantener Straße (L137/L386/Strümp)

 

Der Knotenpunkt wird mit einer Lichtsignalanlage von Straßen.NRW betrieben, die in 2017/2018 von Straßen.NRW erneuert wurde.

Ein Unfallschwerpunkt besteht nicht.

Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes ist mit der bestehenden Lichtsignalanlage gegeben.

Für den Bau eines Kreisverkehrs ist Grunderwerb von privater Seite notwendig. Derzeit besteht kein Baurecht, so dass über ein Planfeststellungsverfahren oder Bebauungsplanverfahren dieses herzustellen wäre.

Straßen.NRW sieht derzeit keinen Anlass für einen Umbau.

Die Verkehrszählung fand im Zuge des Mobilitätskonzeptes statt. Die Auswertung befindet sich derzeit in Arbeit und wird Straßen.NRW nach Fertigstellung übergeben.

 

Neusser Straße/Römerstraße (L137/Büderich)

 

Der Knotenpunkt wird mit einer Lichtsignalanlage von Straßen.NRW betrieben.

Ein Unfallschwerpunkt besteht nicht.

Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes ist mit der bestehenden Lichtsignalanlage gegeben.

Für den Bau eines Kreisverkehrs ist Grunderwerb von privat notwendig. Derzeit besteht kein Baurecht, so dass über ein Planfeststellungsverfahren oder Bebauungsplanverfahren dieses herzustellen wäre.

Die Verkehrszählung fand im Zuge des Mobilitätskonzeptes statt. Die Auswertung befindet sich derzeit in Arbeit und wird Straßen.NRW nach Fertigstellung übergeben.

 

Krefelder Straße/Mollsfeld (L476/Osterath)

 

Der Knotenpunkt wird mit einer Lichtsignalanlage von Straßen.NRW betrieben.

Ein Unfallschwerpunkt besteht nicht.

Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes ist mit der bestehenden Lichtsignalanlage gegeben.

Für den Bau eines Kreisverkehrs ist Grunderwerb von privat notwendig. Derzeit besteht kein Baurecht, so dass über ein Planfeststellungsverfahren oder Bebauungsplanverfahren dieses herzustellen wäre.

Am 25.9.2019 wurde im Ausschuss Umwelt, Klima, Bau die Verwaltung beauftragt, eine Verkehrszählung zu veranlassen und das Ergebnis Straßen.NRW vorzulegen und einen Kreisverkehr umsetzen zu lassen. Die Verkehrszählung fand im Zuge des Mobilitätskonzeptes statt. Die Auswertung befindet sich derzeit in Arbeit und werden nach Fertigstellung Straßen.NRW übergeben.

 

An der Autobahn/Bösinghovener Straße (L386/Bösinghoven)

 

Es wurden bereits Maßnahmen der Unfallkommission umgesetzt.

Ein Unfallschwerpunkt besteht nicht.

Ein Bürgerantrag vom 12.4.2020 schlug die Errichtung eines Kreisverkehres vor.

Die Verkehrszählung fand im Zuge des Mobilitätskonzeptes statt. Die Auswertung befindet sich derzeit in Arbeit. Die Verkehrszählung fand im Zuge des Mobilitätskonzeptes statt. Die Auswertung befindet sich derzeit in Arbeit und wird Straßen.NRW nach Fertigstellung übergeben.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Sobald die Verkehrszählungen und dessen Auswertungen aus dem Mobilitätskonzept vorliegen, wird sie die Verwaltung Straßen.NRW zukommen lassen. Da eine Übernahme der Herstellung durch die Stadtverwaltung weiterhin aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, wird Straßen.NRW erneut gebeten, an den vier genannten Knotenpunkten bei entsprechender Personal- und Finanzlage Kreisverkehre herzustellen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter