Betreff
2. Bericht zur Finanzsituation 2022 zum 31.05.2022 und coronabedingte Finanzschäden
Vorlage
SFI/0566/2022
Art
Informationsvorlage

Coronabedingte Finanzschäden

 

Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen coronabedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2022 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2022 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2022.

 

 

Als signifikante Veränderung im Vergleich zur Schadensprognose zum 31.03.2022 ist der deutlich reduzierte Schaden im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer hervorzuheben. Die Reduzierung ergibt sich aus den aktuellen Erkenntnissen der Mai-Steuerschätzung. Hier wird von einer weiteren Erholung und damit einhergehenden Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ausgegangen. Die Prognosewerte für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechen noch nicht den (fortgerechneten) Haushaltsansätzen vor der Coronapandemie, aber die Differenz wird stetig kleiner.

 

Neben dieser Schadensdarstellung sind zusätzlich Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung i.H.v. insgesamt 180.000 € zu benennen, die im Wege von monatlichen Abfragen seitens des Service Finanzen von den Bereichen übermittelt wurden.

 

Finanzbericht

 

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird der 2. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2022 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2022 mit Stand 31.05.2022. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen sowie eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 31.05.2022 Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

2022

veranschlagt

Stand

31.03.2022

Stand

31.05.2022

Prognose

31.12.2022

1.        Kreisumlage

26.897.000 €

7.649.532 €

14.203.532 €

26.156.000 €

2.        Gewerbesteuer

31.260.000 €

38.192.100 €

37.810.740 €

38.000.000 €

3.        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

40.333.000 €

0 €

11.059.344 €

43.170.120 €

4.        Personalkosten

44.373.000 €

9.666.190 €

16.333.252 €

44.373.000 €

5.        Pensionszahlungen an Versorgungskasse

3.858.000 €

3.635.160 €

3.631.342 €

3.858.000 €

6.        Grundstücksverkäufe

a)        Erträge

b)        Einzahlungen

 

1.826.000 €

2.555.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

1.770.000 €

2.017.000 €

7.        Baumaßnahmen

29.734.785 €

2.821.005 €

5.445.772 €

/

8.        Staatszuschüsse

17.616.472 €

1.287.414 €

2.346.191 €

16.811.684 €

9.        Kreditaufnahme

a)         Neuaufnahme

b)        Umschuldungen

 

6.311.000 €

2.981.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

6.311.000 €

2.981.000 €

10.     Tilgung

a)        Kreditmarkt

b)        Umschuldungen

 

4.861.300 €

2.981.000 €

 

632.934 €

0 €

 

1.686.514 €

0 €

 

4.861.300 €

2.981.000 €

11.     Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

0 €

12.     Sach- und Dienstleistungen

34.537.500 €

9.035.987 €

13.965.412 €

34.537.500 €

13.     Gesamtvollstreckungsvolumen

 

2.790.000 €

2.680.000 €

 


Erläuterungen zum Finanzbericht

 

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2022 wurde mit einem Hebesatz von 32,89 % und einer SGB II Beteiligung von 1,62 % vorgenommen. Der am 30.03.2022 einstimmig beschlossene Haushalt für das Jahr 2022 des Kreises sieht nunmehr einen Hebesatz von 32,00 % und eine SGB II Beteiligung von 1,59 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um 741.000,00 € auf insgesamt 26.156.000,00 €.

 

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Bereits für das letzte Jahr hatte der Arbeitskreis Steuerschätzung eine deutliche Erholung des Gewerbesteueraufkommens prognostiziert. Aufgrund von fortwährenden coronabedingten Beeinträchtigungen der Wirtschaft (Lockdown) in 2021, sah die Realität jedoch anders aus. Zum Ende des Jahres blieb die Gewerbesteuer daher weit hinter den Planansätzen zurück.

Dass die Gewerbesteuer seit Anfang 2022 einen derartigen Anstieg zu verzeichnen hat, ist sehr erfreulich. Ob die derzeit sehr hohen Zwischenstände allerdings tatsächlich zum Jahresende Bestand haben werden, bleibt noch abzuwarten. Insbesondere die jüngsten Ereignisse in der Ukraine stellen in diesem Zusammenhang einen großen Unsicherheitsfaktor dar, von dem man derzeit noch überhaupt nicht abschätzen kann, inwieweit diese Umstände auch auf die lokale Gewerbesteuer einwirken werden. Sicherlich werden die stark steigenden Energiepreise die Gewinnprognosen vieler Unternehmen zukünftig deutlich mindern.

 

Eine valide Prognose zur Entwicklung der Gewerbesteuer ist aus diesen Gründen schwer zu fassen. Dennoch wird nach derzeitigem Stand davon ausgegangen, dass der vorliegende Stand der Gewerbesteuer auch zum Jahresende erreicht werden kann.

 

 

zu Nr. 3:

Die dargestellten Planansätze der Einkommensteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Die nunmehr aktualisierte Prognose zum 31.12.2022 geht gegenüber dem Planansatz von einer Steigerung i.H.v. rund 2,8 Mio. € aus. Grundlage der Prognose sind die aktuellen Erkenntnisse aus der vorliegenden Mai-Steuerschätzung. Hierin wird von einer moderaten Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2022 und auch für die Folgejahre ausgegangen.

 

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.6:

Im Bereich der Bodenordnung sowie dem allgemeinen Grundstücksverkehr wird weiterhin mit dem Erreichen der geplanten Haushaltsansätze gerechnet.

 

Innerhalb der Verkäufe von Gewerbegrundstücken wird wahrscheinlich ein Grundstück widererwartend dieses Jahr nicht veräußert werden können. Bei zwei weiteren Grundstücken bleiben Erträge und Einzahlungen moderat hinter den geplanten Haushaltsansätzen zurück.

 

Die aktualisierten Prognosen zum 31.12.2022 beziehen diese Sachverhalte mit ein.

 

 

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Jedoch wird bereits zu diesem Stichtag deutlich, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ein überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen wird.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2022 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen Zuschüsse eingeplant. Daneben sind weitere Zuwendungspauschalen und Einzelzuwendungen eingeplant worden. Die beigefügte Anlage enthält hierzu eine kurze Aufstellung nebst einer Prognose zum 31.12.2022.

 

Die Prognose zum Jahresende musste im Vergleich zum letzten Finanzbericht bereits um 831.600 € reduziert werden, da entgegen der Haushaltsplanung zwischenzeitlich nicht mehr davon auszugehen ist, dass der Zuschuss i.H.v. 831.600 € für die Kita Nierst in 2022 realisiert wird. Nach aktuellem Sachstand der Maßnahme wird der Zuschuss erst im Haushaltsjahr 2023 abgerufen werden können.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2022 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 6.311.000 €. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigung im Laufe des Jahres in Anspruch genommen werden muss. Abhängig ist dies insbesondere von dem tatsächlichen Abfluss aus den veranschlagten Baumaßnahmen.

 

Im Verlauf des Jahres steht ein Betrag von 2.981.000 € zur Umschuldung an, welcher sich aus zwei Altkrediten zusammensetzt. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage sowie dem derzeitigen Liquiditätsbestand ist davon auszugehen, dass die Kredite tatsächlich prolongiert und nicht als außerordentliche Tilgung zurückgezahlt werden.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Unterjährig wird mit vereinzelten kurzfristigen Liquiditätskredite gerechnet. Zum Jahresende bestehen aller Voraussicht nach keine Kassenkredite, dies insbesondere vor dem Hintergrund der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuer und dem daraus resultierenden Zugewinn an Liquidität.

 

 

zu Nr. 12:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,680 Mio. €. Es ist im Vergleich zum letzten Finanzbericht ein moderater Rückgang des Vollstreckungsvolumens zu verzeichnen. Zieht man die Vorjahre in die Vergleichsbetrachtung ebenfalls mit ein, ist zu konstatieren, dass derzeit weiterhin ein leicht erhöhtes Vollstreckungsvolumen vorliegt.

 


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister