Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, Herrn Stadtbrandinspektor Herbert Derks zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch und Herrn Brandoberinspektor Tim Söhnchen sowie Herrn Brandamtsrat Dominik Stein zu stellvertretenden Wehrführern zu bestellen. Die bestellten Personen werden durch den Bürgermeister zum 01. Juli 2022 für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt:
Am 01.07.2016 wurde Herbert Derks erneut zum ehrenamtlichen Leiter der Feuerwehr sowie Tim Söhnchen und Ralf Bolten zu seinen Stellvertretern ernannt. Die Amtszeit der Leiter der Feuerwehr beträgt nach den Regelungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sechs Jahre und endet somit am 30.06.2022.
Nach § 11 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz, der Hilfeleistung und
des Katastrophenschutzes (BHKG) ist der Leiter der Feuerwehr auf Vorschlag des
Kreisbrandmeisters durch den Rat der Stadt zu bestellen sowie zum Ehrenbeamten
zu ernennen.
Vor der Ernennung des Leiters der Feuerwehr hat die Stadt die Mitglieder
der Feuerwehr anzuhören. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage hat die
Verwaltung mit Herrn Kreisbrandmeister Norbert Lange abgestimmt, die nach den
Vorschriften des BHKG durchzuführende Anhörung der Mitglieder der Feuerwehr in
schriftlicher Form durchzuführen
(s. dazu Anlage 1 „Anschreiben an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Meerbusch vom 04.04.2022“). Die bei der Verwaltung bis
zum
06.05.2022 schriftlich eingegangenen Rückmeldungen wurden Herrn
Kreisbrandmeister Lange zur Auswertung sowie zur Formulierung eines geeigneten
personellen Vorschlags zur Verfügung gestellt.
Der Kreisbrandmeister hat mit Schreiben vom 11.05.2022 (s. dazu Anlage 2 „Schreiben Kreisbrandmeister) folgende Besetzung der Wehrführung vorgeschlagen:
· Herr Stadtbrandinspektor Herbert Derks, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch
· Herr Brandoberinspektor Tim Söhnchen, stellvertretender Wehrführer
· Herr Brandamtsrat Dominik Stein, stellvertretender Wehrführer
Die persönliche, fachliche wie auch gesundheitliche Eignung ist bei allen Personen gegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt: Entsprechend der bisherigen Regelung werden
Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die Jahresaufwandsentschädigung beträgt 4.500
€ für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr und jeweils 3.600 € für seine
Stellvertreter. Die Mittel sind für 2022 ff. beim Produkt 020.126.010 -
Feuerschutz - eingeplant.