Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen, VE sowie Haushaltsvorgriffe des Haushaltsjahres 2021 und Nachtrag 2020
Vorlage
SFI/0559/2022
Art
Informationsvorlage

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Beigefügt ist eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2021 im Sinne des § 85 GO NRW) zur Kenntnisnahme. Haushaltsvorgriffe im Sinne des § 83 Abs. 3 GO hat es im Haushaltsjahr 2021 nicht gegeben.

Die Konten, die in der Übersicht als Deckung ausgewiesen sind, sind lediglich haushaltsrechtlich relevant und verhindern eine Überschreitung des Gesamtbudgets. Im Jahresabschluss gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung.

Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 7 der Ratssitzung vom 20.05.2021 ist als Anlage eine Liste mit weiteren überplanmäßigen Aufwendungen beigefügt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 erforderlich geworden sind.

 


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister