Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen mit dem Update der ITK zum Kita-Navigator 4 auch das Vergabeverfahren nach Gale-Shapley implementieren zu lassen.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner
Sitzung am 24.11.2011 auf Antrag der CDU und Bündnis90/Die Grünen die
Anschaffung der Software „Kita-Navigator “über die ITK einstimmig beschlossen
(Vorlage: FB2/33/2011). In Umsetzung des Beschlusses wurde der Kita-Navigator
im Jahr 2012 in Meerbusch eingeführt.
Wie in der Sitzung vom 02. März 2022
vorgestellt, können seither interessierte Eltern das gesamte Angebot an
öffentlich geförderten Kita-Plätzen, in städtischer oder in freier
Trägerschaft, im „Meerbuscher Kita-Navigator“ finden. Dabei ist der
Kita-Navigator ein Online-Vormerksystem und keine zentrale Platzvergabe. Das
heißt, Eltern können Kinder auf die Warteliste einer Einrichtung oder mehrerer
Einrichtungen setzen lassen; es bleibt aber jeder Einrichtung vorbehalten, über
die Platzvergabe zu entscheiden. Wenn Eltern eine oder mehrere Kitas ausgewählt
haben, können die für die Vormerkung eines Kindes erforderlichen Daten direkt
in das System des Kita-Navigators eingegeben werden.
Die Platzvergabe verläuft derzeit wie folgt:
Die ausgewählten Tageseinrichtungen sehen
die Vormerkung für die eigene Kita und setzen sich dann mit den Eltern in
Verbindung, je nach Wunsch per Post oder auf elektronischem Wege. Darüber
hinaus können Eltern in einem passwortgeschützten Bereich einen Überblick über
den Stand der Vormerkung mit aktuellen Meldungen wie zum Beispiel der Einladung
zum Besuch einer Kindertagesstätte oder (nach einem persönlichen Gespräch)
sogar der Platzzusage für das Kind erhalten.
Haben die Eltern beispielsweise von mehreren
Einrichtungen eine Platzzusage erhalten, entscheiden sie sich in der Regel für eine
Einrichtung und unterzeichnen dort einen Betreuungsvertrag. Die Leiterin
aktiviert im Kita-Navigator anschließend die Funktion „Vertrag unterzeichnet“
und die Vormerkung für dieses Kind wird in den dezentralen Wartelisten aller
anderen Kindertageseinrichtungen gesperrt.
Dieses System hat sich zwar bewährt, birgt
jedoch auch die folgenden Nachteile:
- Es ist Eltern nicht gestattet, eine Rangliste
der Wunsch-Kitas anzugeben, anhand derer eine Koordination der
Platzvergabe durch die Kitas stattfinden könnte.
·
Eltern wägen bei der Vormerkung im Kita-Navigator
häufig strategisch ab. Das kann sich dadurch ausdrücken, dass sie sich bei
Kitas bewerben, in die sie ihr Kind eigentlich gar nicht schicken wollen, dort
aber höhere Chancen auf eine Zusage vermuten. In solchen Fällen werden
angebotene Plätze meist erst angenommen, dann aber wieder abgesagt, sobald sich
ein besseres Angebot ergibt. Dies blockiert den Vergabeprozess für andere
Kinder. Eltern bekommen im Laufe des Verfahrens oft mehrere Betreuungsangebote.
Sie wissen daher nicht, ob sie eines der aktuellen Angebote annehmen sollten
oder ob noch ein attraktiveres Angebot zu erwarten ist. Dadurch haben sie einen
Anreiz, Zusagen hinauszuzögern und damit Plätze für andere Eltern zu
blockieren. Zudem machen befristete Angebote strategische Abwägungen notwendig:
Eltern, die Risiken vermeiden wollen, werden suboptimale Angebote oft verfrüht
annehmen, obwohl sie später einen Platz in einer für sie besser geeigneten Kita
erhalten würden.
- Des Weiteren ergibt sich das Problem, dass
nach den (verspätet) eingegangenen Absagen immer wieder in aufwendigen
Verfahren bestimmt werden muss, welchen Eltern das nächste Angebot gemacht
werden soll. Auf Seiten der Kitas und auch in der Verwaltung des
Jugendamts bindet der Bewerbungsprozess Personal, das sonst für die
Kinderbetreuung bzw. Sachbearbeitung zur Verfügung stünde. Ein zentral
koordiniertes Verfahren kann diesen Arbeitsaufwand deutlich reduzieren,
ohne die Freiheit der Träger bei der Ausgestaltung der Vergabekriterien zu
beeinflussen. Nach dem bisherigen System kann eine Priorisierung einer
bestimmten Kita nicht erfolgen.
Das bisherige Vergabeverfahren könnte jedoch geändert werden.
Wie bereits in der Sitzung vom 02. März 2022 angekündigt, hat die ITK ein Update des Kita-Navigators angeboten, welches voraussichtlich im Juli 2022 vorgenommen werden soll. Im Rahmen dieses Updates besteht nun die Möglichkeit, das Platzvergabeverfahren auf ein algorithmenbasiertes System (Gale-Shapley-Verfahren) kostenneutral umzustellen.
Die Platzvergabe nach
Gale-Shapley würde folgende Änderungen der Platzvergabe herbeiführen:
- Die Eltern priorisieren die Kitas, in denen sie ihr Kind vormerken.
- Die Kitas priorisieren die Kinder, denen sie eine Platzzusage erteilen möchten.
- Das System ermittelt eine auf den gesamten Verwaltungsbereich bezogene optimale Vergabe.
- Die Eltern erhalten nur eine einzige Platzzusage und nicht mehrere.
- Der Vergabeprozess ist nach einem Tag abgeschlossen.
Es gibt keine Möglichkeit, einzelne Träger auszusparen oder selbstständig Platzzusagen zu erteilen. Die unterjährige Platzzusage ist weiterhin möglich. Andererseits bleibt die volle Trägerautonomie bei der Vergabe der Plätze erhalten. Durch die Wunschlisten der Kitas wird analog zum bisherigen System die Platzzusage für bestimmte Kinder vorbereitet. In der Bestimmung der Wunschlisten sind die Träger im Rahmen ihrer bestehenden Vergabekriterien frei. Es gibt keine Vorgaben, die vom System gemacht werden.
Im Ergebnis profitieren alle Träger durch einen deutlich schnelleren Platzvergabeprozess, der darüber hinaus auch noch die optimale Verteilung der Kinder auf freie Kitaplätze bietet.
Eine Gegenüberstellung der beiden zuvor geschilderten Vergabeverfahren veranschaulicht ein kurzer Film der Universität Paderborn, der in der Sitzung vom 25.05.2022 gezeigt wird:
https://en.wiwi.uni-paderborn.de/dep4/haake/research/gale-shapley-verfahren
Die Träger wurden zu der Möglichkeit der Umstellung auf das geänderte Vergabesystem angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 24.05.2022 gebeten. Zum Ergebnis der Befragung wird die Verwaltung in der Sitzung vom 25.5.2022 berichten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Laut Beschlussvorschlag:
Sofern die Änderung des Vergabeverfahrens innerhalb des von der ITK geplanten Updates vorgenommen wird, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Wird das Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt abweichend von der Vornahme eines Updates vorgenommen, so fallen laut ITK Zusatzkosten in Höhe von ca. 1500 Euro an
Alternative:
Keine Auswirkungen
Alternativen:
Das bisherige Vergabeverfahren wird beibehalten.