Betreff
Aktueller Stand Kita-Bedarfsplanung und Einrichtung von Übergangsgruppen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz
Vorlage
FB2/1508/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2022/2023 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz mit dem Land abzurechnen.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 02.03.2022 hat der Jugendhilfeausschuss die von der Verwaltung vorgelegte Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2022/2023 beschlossen. Inhalt war die einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung und die Beauftragung der Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2022 beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen.

 

Für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 ist ein Platzangebot von 2.198 Plätzen (1.723 davon Ü3-Plätze) vorhanden und belegt. Das Platzangebot enthält zudem insgesamt 78 Plätze, die im Rahmen von Überbelegungen über das Regelangebot hinaus in der Gruppenstruktur eingeplant sind. Damit ist die maximale Überbelegungsmöglichkeit im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 erreicht.

 

Aus der Bedarfsplanung war bereits ersichtlich, dass wahrscheinlich nicht alle Kinder mit Rechtsanspruch im Kita-Jahr 2022/2023 mit einem Platzangebot versorgt werden können. Die Neubauplanungen für Osterath und Nierst/Lank-Latum sind für das Kita-Jahr 2022/2023 nicht relevant. Zudem kann ein Träger wegen Personalmangels im Ortsteil Büderich weniger U3-Kinder aufnehmen als noch in der Bedarfsplanung zugrunde gelegt wurde. Ein weiterer Träger musste wegen Personalmangels im Ortsteil Strümp Betreuungsverträge kündigen. Für die Versorgung der unter Dreijährigen Kinder im Ortsteil Nierst kommt erschwerend hinzu, dass dort Kindertagespflegeplätze zum Ende des Kalenderjahres 2022 wegen Renteneintritt der Kindertagespflegepersonen wegfallen werden.

 

Die Plätze, die nicht bei der Platzvergabe im Januar vergeben wurden und von den Trägern der Einrichtungen nicht aus der eigenen Warteliste vergeben werden konnten, wurden durch die Träger dem Jugendamt gemeldet und auch bereits vergeben. Nach der zentralen Platzabsage haben sich dann diejenigen Eltern nach schriftlicher Aufforderung gemeldet, bei denen ein ungedeckter Betreuungsbedarf besteht. Die noch freien Plätze und zusätzliche Überbelegungen, sind möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern durch das Jugendamt vermittelt worden. Die danach noch unversorgten, voraussichtlich ca. 35 Ü3 und U3 Kinder, werden einen provisorischen Betreuungsplatz benötigen.

 

Durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine kam es erst im Nachgang der Sitzung vom 02.03.2022 zu einer sehr unklaren Bedarfssituation im Hinblick auf ankommende Kinder mit Fluchthintergrund, für die ebenfalls Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einzuplanen sind. Derzeit gibt es mehr als 20 ukrainische Kinder mit Fluchthintergrund im Alter von 0-2 Jahren und mehr als 30 ukrainische Kinder mit Fluchthintergrund im Alter von 3-5 Jahren in Meerbusch.

 

Bislang war die Erfahrung so, dass hier ankommende Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten dem Thema „Fremdbetreuung“ ihrer Kinder sehr häufig kritisch gegenüberstanden und deshalb Betreuungsplätze für Kinder zumindest aus dem Alterssegment der unter Dreijährigen nicht in nennenswerter Anzahl angefragt wurde. Da der überwiegende Anteil der hier ankommenden Menschen aus der Ukraine aber alleinerziehende Mütter mit kleineren Kindern sind, ist hier mit einem gewissen Bedarf in einer Kinderbetreuung sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für über Dreijährige zu rechnen. Es sind bereits Platzanfragen an das Jugendamt für ukrainische Kinder herangetragen worden und auch die jetzt im Kitanavigator vorgemerkten Kinder, die auf eine Aufnahme im Jahr 2022 warten, sind teilweise ukrainische Kinder.

 

Im Bereich der über Dreijährigen sind die Nachfragen nach Betreuungsplätzen schon jetzt sehr hoch. Hier ist es wichtig, dass die Kinder frühzeitig die Möglichkeit zum Spracherwerb erhalten und somit auch gut auf die Schule vorbereitet werden können. Möglicherweise werden trotzdem nicht alle Eltern mit Fluchthintergrund die Möglichkeit nutzen, ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu bringen, es sollte aber ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung stehen. Zudem werden zunehmend Eltern mit guter Bleibeperspektive oder bereits erfolgter Anerkennung in Förderprogramme zum Erwerb der deutschen Sprache vermittelt bzw. werden auch verpflichtet, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, damit sie möglichst bald dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In diesen Fällen ist es bereits für die Dauer der Sprachkurse erforderlich, eine Kinderbetreuung zu gewährleisten.

 

Hierauf wurde seitens des Jugendamtes bereits reagiert, indem mit dem Verein „Meerbusch hilft e.V.“ für die Räumlichkeiten des ehemaligen „Sonnengartens“ (GWH) ein Brückenprojekt mit Fördermitteln des Landesjugendamtes in Planung ist.

 

Zusätzlich werden die Möglichkeiten einer Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund in den derzeit noch nicht voll belegten Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung „Rheinräuber“ am Laacher Weg ausgelotet.

 

Erst eine Planung zu einem bedarfsgerechten Platzangebot für alle U3 und Ü3 Kinder ohne nennenswerte Überbelegungen schafft die erforderlichen Spielräume, um künftig auch gewisse Spitzen durch Zuzüge oder auch kleinere Neubaugebiete etc. in der vorhandenen Infrastruktur auffangen zu können.

In Ermangelung benötigter Plätze in einer neuen Einrichtung müssen leider verwaltungsseitig alle Möglichkeiten in den Bestandseinrichtungen ausgeschöpft werden bzw. mit Übergangslösungen gearbeitet werden.

 

Derzeit wird die Option geprüft, in zwei oder ggf. drei verschiedenen Bestandseinrichtungen zusätzliche Gruppen in den Bewegungsräumen als Interimslösung zu installieren, die jeweilige Gruppenstärke wird dort voraussichtlich weniger als 20 Kinder betragen.

 

 

 

Allerdings schränkt ein solches Provisorium das jeweilige Bewegungskonzept in der Kita ein und führt zu zusätzlichen Belastungen im Regelsystem. Günstiger sind zusätzliche externe Räume mit Anbindung an eine in der Nähe befindliche Kita.

 

Für Osterath bietet sich ein solches Provisorium zudem an, um hier schon Kinder aufnehmen zu können, welche zum 01.08.2023 dann in die hoffentlich fertiggestellte Kita übernommen werden können. Ähnlich könnte im Verlauf des kommenden Jahres ein Provisorium im Vorgriff auf die zwei zusätzlichen Gruppen im Neubau Nierst sinnvoll werden.

 

Insgesamt kritisch zu bewerten ist die weiterhin angespannte Arbeitsmarktlage mit dem vermutlich noch Jahre andauernden Fachkräftemangel. Hierdurch bedingte, wenn auch nur vorrübergehende Betreuungsausfälle, stellen die Eltern und Träger vor enorme Herausforderungen.

 

Da sich die individuellen Rechtsansprüche grundsätzlich ggf. regresspflichtig gegen das örtliche Jugendamt richten, auch wenn ein Träger z.B. verschuldet oder unverschuldet Betreuungsplätze nicht wie geplant bereitstellen kann, ist diese Leistungsfähigkeit künftig in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushalt 2022 stehen bei Sachkonto 060 365 010 / 5318 0000 für gesetzliche Betriebskostenzuschüsse einschließlich der Kindpauschalen Mittel in Höhe von 16.849.640 € zur Verfügung.

 

Je nach Trägerschaft sind zusätzliche Aufwendungen für Personal nicht auszuschließen.

 

 


Alternativen:

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