Betreff
Schulsozialarbeit
Vorlage
FB2/1507/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und Ausschuss für Schule und Sport beschließen:

a)      Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Rhein-Kreis Neuss die Verteilung der landesseitig geförderten Stellen der Schulsozialarbeit (ehemals BuT, jetzt „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“) wie folgt zu vereinbaren: Von den 1,75 Stellenanteilen sollen 0,5 Stellenanteile auf die Realschule Osterath und 1,25 Stellen auf die Grundschulen in Büderich sozialräumlich verteilt werden.

b)      Die städtischen Jugendsozialarbeiter an Schulen werden insbesondere in den Grundschulen der Stadtteile Lank-Latum, Strümp und Osterath, ebenfalls auf Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes tätig.

c)       Der Jugendhilfeausschuss spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass die Landesförderung für die ehemaligen BuT-Stellen 1:1 an Meerbusch weitergereicht wird und in der Folge diese Stellen in den städtischen Stellenplan einfließen.

Die gewählte Verteilung und die konzeptionellen Schwerpunkte werden zum Schuljahr 2022/2023 eingeführt und sind jährlich – erstmalig zum Schuljahr 2023/2024 – zu evaluieren und die Ergebnisse im Ausschuss zu erörtern. 


Sachverhalt:

 

Gesellschaftlicher Wandel und ein erkennbar wachsender Bedarf an erzieherischen- und Eingliederungshilfen stellen auch das Schulsystem vor immer größere Herausforderungen. Der damit einhergehende zunehmende Wunsch nach professioneller Unterstützung durch Sozialarbeit ist in den Schulen entsprechend groß. Vor dem Hintergrund der Bildung und Teilhabe wurde das Thema Schulsozialarbeit zuletzt vornehmlich in Verbindung mit einer antragsorientierten Bildungsförderung einkommensschwacher Familien betrachtet. Das diesbezügliche Meerbuscher Konzept zur Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT hatte schon versucht, hier eine Öffnung für alle Kinder und Jugendlichen konzeptionell zu verwirklichen. Allerdings waren die zur Verfügung stehenden Ressourcen schlicht zu gering.

 

Mit den Grundschulen wurde in den vergangenen Jahren ein grundsätzlicher fachlicher Austausch zur Erforderlichkeit und Wirksamkeit von Schulsozialarbeit mit der Verwaltung geführt. 

Die Arbeitsgemeinschaft der Grundschulen hat sich deutlich für einen Ausbau der Schulsozialarbeit, insbesondere auch über den inhaltlichen Schwerpunkt des BuT hinaus, an ihren Schulen ausgesprochen.

 

Schon in einer Schulleiterbesprechung am 18. März 2019 wurden die organisatorische und konzeptionelle Ausrichtung der künftigen Schulsozialarbeit erörtert. Das vorgelegte Rahmenkonzept der Verwaltung, das zuvor mit der Sprecherin der Grundschulen abgestimmt war, wurde einvernehmlich als zielführend gesehen.

 

In Politik und Verwaltung wird und wurde auch diskutiert, wie die Schulsozialarbeit in Meerbusch weiterentwickelt werden könne.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.09.2021 wurde beschlossen, die Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Fördersäule II für die „Soziale Arbeit“ an Schulen einzusetzen. Das von der Bundesregierung aufgelegte Programm soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien gezielte Unterstützung anzubieten, um die entstandenen Defizite und Belastungen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie zu überwinden, neue Kraft zu tanken und gestärkt in die Zukunft blicken zu können.

 

Der schulische Teil bietet Förderungen für zusätzliche Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen und unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern. Für die schulische Umsetzung zuständig sind das Schulministerium Nordrhein-Westfalen und die Schulämter der Städte und Gemeinden.

 

Der außerschulische Teil des Programms wird in Nordrhein-Westfalen in Verantwortung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vor Ort durch die Jugendämter umgesetzt.

 

Die Auswirkungen der Pandemie mit den Einschränkungen im sozialen und schulischen Leben der Kinder und Jugendlichen sind nicht nur Lernrückstände, sondern auch psychische Belastungen wie Zukunftsängste, Leistungsdruck und Vereinsamung. Die mangelnde soziale Interaktion mit Gleichaltrigen, übermäßiger Medienkonsum, Bewegungsmangel und Fehlernährung während der Pandemie stellen ein Risiko für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dar. Die Schule als Lern- und Lebensort muss nach Corona mehr als je zuvor auch auf diese Belastungen bei den Kindern und Jugendlichen eingehen und präventiv weiteren Belastungen entgegenwirken. Dazu ist die Schulsozialarbeit durch ihre vielfältigen Angebote bestens geeignet.

 

Im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen sprach sich Politik und Verwaltung für einen perspektivisch unbefristeten Einstieg in die städtische Jugendsozialarbeit an Schulen aus.

 

In der Folge konnten zwei Vollzeitstellen unbefristet ausgeschrieben und als zusätzliche Stellen für Jugendsozialarbeit mit entsprechenden Fachkräften besetzt werden. Zwei pädagogische Kräfte haben den Dienst zum 19.04. und 01.05.2022 angetreten, eine dritte Sozialpädagogin wird zum 01.06.2022 anfangen. In Absprache mit dem Bürgermeister konnte hier eine dritte Stelle über den Stellenplan hinaus für zunächst ein Jahr befristet besetzt werden. Es ist jedoch beabsichtigt, auch diese Stelle unbefristet für den Stellenplan 2023 einzubringen.

 

Diese drei Stellen sollen bedarfsgerecht auf die Grundschulen in den Ortsteilen Lank-Latum, Osterath und Strümp verteilt werden, dabei sollen neben ausreichenden Präsenzzeiten in jeder Schule auch Zeiten für eine schulübergreifende Projektarbeit in Teams zur Verfügung stehen. Die Stellenanteile sollen anhand der Schülerzahlen ggf. anhand besonderer päd. Herausforderungen den Schulen zugeordnet werden.

 

Die bisherigen 1,6 Stellenanteile aus dem BuT-Kontingent waren auf die Adam-Riese-Schule – inkl. Sprechstunde am Meerbusch-Gymnasium - und auf die Martinus Schule verteilt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat im Dezember 2021 (s. Anlage 1) die Kommunen darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Neuorientierung in den Landesrichtlinien und die neue Koordination seitens des Kreises auch eine Neuverteilung der Ressourcen verlange. Dem Wunsch, welcher auch seitens der Stadt Meerbusch gegenüber dem Kreis geäußert wurde, auch die bisherigen BuT Kontingente in eigene städtische Verantwortung übernehmen zu wollen, ist der Kreistag leider bisher nicht gefolgt.

 

Um die Schulsozialarbeit verlässlich fortzuführen, kommt es landesseitig zu einer vollständigen Neuausrichtung des Programms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“. Die durch das Ministerium für Schule und Bildung ergangene Richtlinie vom 24.09.2021 über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW fußt auf einem differenzierten Verständnis von Schulsozialarbeit als Handlungsfeld in Schule im Zusammenwirken mit anderen Professionen unter folgenden Zielsetzungen:

- Stärkung des Sozialverhaltens der Kinder und Jugendlichen durch pädagogische Gruppenarbeit,

- Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung,

- Mitarbeit bei erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (Lotsenfunktion),

- konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung,

- qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der kommunalen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.

 

Die aktuelle Verteilung von 1,75 Stellen der über den Kreis koordinierten Schulsozialarbeiter soll künftig der Verteilung über einen Sozialindex für die Schulen folgen. Hierzu hat der Kreis folgende Tabelle für die Schulen in Meerbusch mitgeteilt.

 

Schulnummer

Ort

Schule

Sozialindex

107943

Meerbusch

GG Adam-Riese-Schule

4

107967

Meerbusch

GG Brüder Grimm-Schule

3

159591

Meerbusch

RS Osterath

3

19072

Meerbusch

GE Maria-Montessori

2

107906

Meerbusch

GG Pastor-Jacobs-Schule

2

107918

Meerbusch

GG Eichendorff-Schule

2

107931

Meerbusch

GG Nikolaus-Schule

2

107955

Meerbusch

KG St. Mauritius-Schule

2

165750

Meerbusch

Gym Mönkesweg

2

165761

Meerbusch

Gym Mataré

2

107890

Meerbusch

GG Martinus-Schule

1

184925

Meerbusch

GG Theodor-Fliedner-Schule

1

 

Die bisherige städtisch selbstbestimmte Verteilung der BuT-Schulsozialarbeiter auf Grundlage einer Konzeption ist damit nur noch bedingt möglich. Die Landesrichtlinie lässt allerdings neben der Orientierung am Sozialindex auch eine sozialräumliche Verteilung zu. Die Finanzierung erfolgt über 80 % Förderung des Landes an den Kreis und einer 20%igen Kostenerstattung der Stadt, ebenfalls an den Kreis. Der Kreis beabsichtigt, wie in seinem Schreiben vom 23.12.2021 mitgeteilt, die Vorgehensweise zum 31.05.2022 zu evaluieren. Bisher hat der Kreis eine Verteilung dieses Kontingentes auf Meerbuscher Schulen für das Schuljahr 2022/2023 wie folgt vorgesehen:

 

  • Realschule Osterath 0,5 Stellen
  • Gebrüder Grimm-Schule 0,5 Stellen
  • Adam-Riese-Schule 0,75 Stellen

 

 

Verwaltungsseitig kann der Verteilung des Kontingents auf die Realschule gefolgt werden. Die vorgesehenen Kontingente für die beiden Büdericher Grundschulen sollten gleichwohl, einem sozialräumlichen Konzept folgend, für die Schulen im Stadtteil Büderich bereitgestellt werden. Damit würde u.a. eine, auch aus kommunaler Sicht, sinnvolle Verteilung der Ressource besser und verlässlicher gelingen können.

 

Auch für die neuen städtischen Schulsozialarbeiter ist eine sozialräumliche Orientierung in der Verteilung vorgesehen. Dabei sollen die drei Stellen für die „Jugendsozialarbeit an Schulen“ insbesondere für die Grundschulen in Osterath, Lank-Latum und Strümp und dem entsprechenden Sozialraum tätig werden.

 

Die Verwaltung wird auf Grundlage des Beschlusses ein dahingehendes Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Landesförderrichtlinie und der Konzeption für die städtischen Schulsozialarbeiter mit Beteiligung der Schulleitungen erstellen.

 

Grundsätzlich gilt, dass in den Schulen die Schulleitungen gemeinsam mit der Verwaltung für Arbeitsmöglichkeiten sorgen. Dies sollte auch für die jeweiligen Präsenzzeiten in den Schulen so bleiben. Wie auch schon im Rahmen der Beschlussfassung zum Kinder-und Jugendförderplan vorgesehen, soll das Team der städtischen Jugendsozialarbeiter für die Schulen eigene Räume in gemeinsamen Kinder- und Jugendbüro(s), in denen auch die städtischen mobilen Jugendsozialarbeiter, der Stadtjugendring und weitere beratende Institutionen ihren Sitz haben, bekommen.

 

Für die Errichtung des Kinder- und Jugendbüros wurde verwaltungsseitig ein Förderantrag mit Projektskizze an das Land für etwaige Investitionen im Rahmen des Förderprogramms „Starke Projekte/ Rheinisches Revier der Zukunft“ gestellt. Die Förderkulisse sieht im nächsten Schritt ein Dialogverfahren zur weiteren gemeinsamen Konkretisierung vor, dieses ist für den 14.06.2022 angesetzt.

 

Jugendamt und Schulen wollen gemeinsam Schwerpunktbedarfe feststellen und die Schulsozialarbeit als präventiv wirksames Instrument in den Schulen und im Umfeld von Schulen im Sinne einer gesamtstädtischen Präventionsstrategie ausbauen und entwickeln.

 

Mit den Schulleitungen der Grundschulen in Meerbusch ist diese Sachlage in einem Termin am 11.05.2022 erörtert worden und die sich bereits im Dienst befindenden Schulsozialarbeiter*innen haben sich vorgestellt. Über die Ergebnisse des Treffens und die abgesprochene weitere Vorgehensweise wird in der Sitzung berichtet.

 

Im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sind die Angebote der Sozialen Arbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) mit möglichen zusätzlichen Fachkräften der Schulsozialarbeit in der Fördersäule II verortet. Der Stadt Meerbusch stehen für das Jahr 2022 an Fördergeldern 109.951,41 € für die zusätzliche Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Restmittel des Jahres 2021 konnten, hingegen der ersten Bewilligungsbescheide, zudem in das laufende Jahr übertragen werden, sodass hier noch 40.745,19 € zur Verwendung bereitstehen.

Die insgesamt im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Mittel aus der Bundesförderung in Höhe von 150.696,60 € werden im Rahmen einer Anschubfinanzierung nachhaltiger städtischer Jugendsozialarbeit an Schulen eingesetzt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Fördergelder „Aufholen nach Corona“ werden in Produkt 060.363.020 Kinder-u. Jugendsozialarbeit vereinnahmt.

 

Die Personalkosten für die städtischen Jugendsozialarbeiter an Schulen werden im Rahmen der internen Leistungsverrechnung im Produkt 060.363.020 Kinder-u. Jugendsozialarbeit berücksichtigt.

 

Der bisherige, an den RKN zu entrichtende kommunale Eigenanteil im Produkt 54110000; Sonst. Personal u. Versorgungsaufwendungen in Höhe von 36.500 €, soll künftig über die allgemeine Kreisumlage finanziert werden.