Betreff
Open Data-Portal
Vorlage
ZD/0553/2022
Art
Informationsvorlage

Mit dem neu eingeführten § 16a im E-Government-Gesetz NRW werden die Landesbehörden dazu verpflichtet, ihre Daten unverzüglich nach der Erhebung in maschinenlesbaren Formaten zur freien und uneingeschränkten Verwendung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Daten der Verwaltung, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erhoben haben und bei denen einer Veröffentlichung keine anderen Regelungen entgegenstehen.

 

Über das Open.NRW-Portal und über verschiedenste kommunale Open Data-Portale sind bereits eine Vielzahl offener Daten veröffentlicht worden. (Auch Kommunen können diese Daten zur Verfügung stellen.)

 

Mit dieser neuen gesetzlichen Verankerung können Nutzerinnen und Nutzer nun darauf bauen, einen verlässlichen Zugang zu einer Vielzahl an Daten zu bekommen. Ziel der Regelung ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns zu steigern und gleichzeitig das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial offener Daten auszubauen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Informationstechnologie am 01.06.2002 mündlich vortragen, wie sie zukünftig in interkommunaler Zusammenarbeit das Open Data-Portal betreiben möchte.


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister