Betreff
Verwendung des Jahresergebnis 2021 des Bäderbetriebes
Vorlage
SFI/1501/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, das Jahresergebnis 2021 des Bäderbetriebes für den Erwerb der zusätzlichen Anteile an der Stadtwerke Meerbusch GmbH von der innogy SE einer steuerlichen Rücklage zuzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 der Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und der innogy SE zum Kauf von Geschäftsanteilen sowie dem Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag zwischen der innogy SE und der Stadt Meerbusch zugestimmt.

 

Da die Geschäftsanteile an der Stadtwerke Meerbusch GmbH dem Bäderbetrieb (BgA) zugeordnet sind, besteht die Möglichkeit für notwendige Investitionen steuerliche Rücklagen zu bilden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Rat der Stadt Meerbusch innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen entsprechenden (Vorrats-)beschluss fasst.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die der steuerlichen Rücklage zugeführten und tatsächlich im Rahmen des Erwerbs in Anspruch genommenen Beträge wären von der Kapitalertragsteuer befreit.

 


Alternativen: