Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch
beschließt, das Jahresergebnis 2021 des Bäderbetriebes für den Erwerb der zusätzlichen
Anteile an der Stadtwerke Meerbusch GmbH von der innogy SE einer steuerlichen
Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Meerbusch hat
in seiner Sitzung am 18.06.2020 der Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch
und der innogy SE zum Kauf von Geschäftsanteilen sowie dem
Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag zwischen der innogy SE und der
Stadt Meerbusch zugestimmt.
Da die Geschäftsanteile an der Stadtwerke Meerbusch GmbH dem Bäderbetrieb (BgA) zugeordnet sind, besteht die Möglichkeit für notwendige Investitionen steuerliche Rücklagen zu bilden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Rat der Stadt Meerbusch innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen entsprechenden (Vorrats-)beschluss fasst.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die der steuerlichen Rücklage zugeführten und tatsächlich im
Rahmen des Erwerbs in Anspruch genommenen Beträge wären von der
Kapitalertragsteuer befreit.
Alternativen: