Betreff
Entsendung eines/r Vertreters/in in den Beirat der Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH
Vorlage
BM/1498/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt,

 

Herrn Technischen Beigeordneten Michael Assenmacher

 

als Vertreter in den Beirat der Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH zu entsenden.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Gründung einer „Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH“ beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung und Ausführung im Auftrag von Auftraggebern bei der Errichtung öffentlich geförderter, preisgünstiger sowie bezahlbarer Wohnungen und Wohnhäuser, die Baubetreuung, die baureife Erschließung von Grundstücken sowie die Verwaltung, Vermeitung und Instandhaltung von Wohnungen und Wohngebäuden als Auftragnehmer und in Einzelfällen in eigener Zuständigkeit. Den Kommunen oder deren alleinigen Tochtergesellschaften ist es möglich, der Gesellschaft beizutreten. Notwendig für eine Beauftragung der Gesellschaft durch eine Kommune ist dies jedoch nicht. Die Kommunen werden unabhängig von einer Beteiligung in einem Beirat eng in die Aktivitäten der Gesellschaft eingebunden.

 

Durch Geschäftsbesorgungsvertrag wurde die Pyramis Immobilien Entwicklungs GmbH mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt, der Rhein-Kreis Neuss ist bislang alleiniger Gesellschafter.

 

Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss hat in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 24.06.2021 im Rahmen eines Vortrages die beabsichtigten Strukturen und Aufgaben der Gesellschaft vorgestellt und Fragen aus dem Ausschuss beantwortet. Nunmehr hat er sich schriftlich an die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Rhein-Kreis Neuss gewandt und um Mitteilung hinsichtlich der Entsendung eines Vertreters oder einer Vertreterin in den Beirat der Gesellschaft gebeten.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch am 21.04.2021 wurde erörtert, dass die Stadt zur Errichtung und Bereitstellung preisgünstigen sowie öffentlich-geförderten Wohnungsbaus eng mit den langjährig in Meerbusch tätigen und erfahrenen Wohnungsbaugesellschaften GWH, GWG und Bauverein zusammenarbeitet. In den vergangenen Jahren konnten gemeinsam mit diesen Gesellschaften rund 170 neue WE im öffentlich-geförderten Wohnungsbau realisiert werden, ein Projekt in Strümp befindet sich derzeit im Bau, weitere Projekte sind für die kommenden Jahre geplant. Darüber hinaus werden mit den Gesellschaften gleichermaßen regelmäßige Gespräche zur Umsetzung anderweitiger Projekte geführt, aktuell etwa mit der GWG Viersen AG hinsichtlich der Errichtung von Obdachlosenunterkünften. Die Verwaltung beabsichtigt, diese bewährte und kooperative Zusammenarbeit auch in den kommenden Jahren fortzuführen. Vor dem Hintergrund der vielzähligen Projekte und der damit verbundenenen Schaffung von preisgünstigem bzw. öffentlich-gefördertem Wohnungsbau beabsichtigt die Verwaltung, sich an der Service- und Koordinierungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss nicht zu beteiligen.

 

Gemäß §16 (2) des Gesellschaftsvertages hat jede Stadt oder Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss, die nicht Gesellschafter ist, jedoch die Möglichkeit ein durch den jeweiligen Rat bestelltes Mitglied in den Beirat zu entsenden. Dem Beirat kommt gemäß Absatz 3 die Aufgabe zu, die Geschäftsführung und den/die Gesellschafter zu beraten, insbesondere in Bezug auf den Wohnungsbedarf, die Fördermöglichkeiten, die Auswahl des Standortes für Bauvorhaben, die äußere Gestaltung der Bauwerke, den Zuschintt der Wohnungen sowie den allgemeinen Kriterien für die Auswahl der Mieter / Nutzer. Gemäß Absatz 6 sind die von den Städten und Gemeinden entsandten Mitglieder des Beirates an die Weisungen des jeweiligen Rates gebunden.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, eine/n Vertreter/in der Stadt Meerbusch in den Beirat zu entsenden. Aufgrund der weiteren vorstehenden Ausführungen soll auf eine Beteiligung an der Gesellschaft bis auf Weiteres jedoch verzichtet werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

I.

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt,

 

Herrn / Frau …

 

als Vertreter/in in den Beirat der Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH zu entsenden.

 

II.

Der Rat der Stadt Meerbusch verzichtet auf die Entsendung eines/r Vertreter/in.