Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt,
Herrn Technischen Beigeordneten Michael Assenmacher
als Vertreter in den Beirat der Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH zu entsenden.
Sachverhalt:
Der
Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Gründung
einer „Service- und Koordinierungsgesellschaft
für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH“ beschlossen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung und Ausführung im Auftrag von
Auftraggebern bei der Errichtung öffentlich geförderter, preisgünstiger sowie
bezahlbarer Wohnungen und Wohnhäuser, die Baubetreuung, die baureife
Erschließung von Grundstücken sowie die Verwaltung, Vermeitung und
Instandhaltung von Wohnungen und Wohngebäuden als Auftragnehmer und in
Einzelfällen in eigener Zuständigkeit. Den Kommunen oder deren alleinigen
Tochtergesellschaften ist es möglich, der Gesellschaft beizutreten. Notwendig
für eine Beauftragung der Gesellschaft durch eine Kommune ist dies jedoch
nicht. Die Kommunen werden unabhängig von einer Beteiligung in einem Beirat eng
in die Aktivitäten der Gesellschaft eingebunden.
Durch Geschäftsbesorgungsvertrag wurde die Pyramis
Immobilien Entwicklungs GmbH mit der Geschäftsführung der Gesellschaft
beauftragt, der Rhein-Kreis Neuss ist bislang alleiniger Gesellschafter.
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss hat in der Sitzung
des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 24.06.2021 im
Rahmen eines Vortrages die beabsichtigten Strukturen und Aufgaben der
Gesellschaft vorgestellt und Fragen aus dem Ausschuss beantwortet. Nunmehr hat
er sich schriftlich an die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Rhein-Kreis
Neuss gewandt und um Mitteilung hinsichtlich der Entsendung eines Vertreters
oder einer Vertreterin in den Beirat der Gesellschaft gebeten.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften der Stadt Meerbusch am 21.04.2021 wurde erörtert, dass die Stadt
zur Errichtung und Bereitstellung preisgünstigen sowie öffentlich-geförderten
Wohnungsbaus eng mit den langjährig in Meerbusch tätigen und erfahrenen
Wohnungsbaugesellschaften GWH, GWG und Bauverein zusammenarbeitet. In den
vergangenen Jahren konnten gemeinsam mit diesen Gesellschaften rund 170 neue WE
im öffentlich-geförderten Wohnungsbau realisiert werden, ein Projekt in Strümp
befindet sich derzeit im Bau, weitere Projekte sind für die kommenden Jahre
geplant. Darüber hinaus werden mit den Gesellschaften gleichermaßen regelmäßige
Gespräche zur Umsetzung anderweitiger Projekte geführt, aktuell etwa mit der
GWG Viersen AG hinsichtlich der Errichtung von Obdachlosenunterkünften. Die
Verwaltung beabsichtigt, diese bewährte und kooperative Zusammenarbeit auch in
den kommenden Jahren fortzuführen. Vor dem Hintergrund der vielzähligen
Projekte und der damit verbundenenen Schaffung von preisgünstigem bzw.
öffentlich-gefördertem Wohnungsbau beabsichtigt die Verwaltung, sich an der
Service- und Koordinierungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss nicht zu
beteiligen.
Gemäß §16 (2) des Gesellschaftsvertages hat jede Stadt
oder Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss, die nicht Gesellschafter ist, jedoch die
Möglichkeit ein durch den jeweiligen Rat bestelltes Mitglied in den Beirat zu
entsenden. Dem Beirat kommt gemäß Absatz 3 die Aufgabe zu, die Geschäftsführung
und den/die Gesellschafter zu beraten, insbesondere in Bezug auf den
Wohnungsbedarf, die Fördermöglichkeiten, die Auswahl des Standortes für
Bauvorhaben, die äußere Gestaltung der Bauwerke, den Zuschintt der Wohnungen
sowie den allgemeinen Kriterien für die Auswahl der Mieter / Nutzer. Gemäß
Absatz 6 sind die von den Städten und Gemeinden entsandten Mitglieder des
Beirates an die Weisungen des jeweiligen Rates gebunden.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor,
eine/n Vertreter/in der Stadt Meerbusch in den Beirat zu entsenden. Aufgrund
der weiteren vorstehenden Ausführungen soll auf eine Beteiligung an der
Gesellschaft bis auf Weiteres jedoch verzichtet werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.
Alternativen:
I.
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt,
Herrn / Frau …
als Vertreter/in in den Beirat der Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH zu entsenden.
II.
Der Rat der Stadt Meerbusch verzichtet auf die Entsendung eines/r Vertreter/in.