Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Meerbusch hebt den Sperrvermerk im Produkt 090.511.010 „Räuml. Planung und Entwicklungsmaßnahmen“ für das investive Sachkonto 7 09001002 - 7891.1000 auf, wie er im Zuge der Haushaltsberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 18.11.2021 und abschließend im Rat am 16.12.2021 gefasst wurde und gibt die Mittel in Höhe von 150.000 € zur Bewirtschaftung frei.
2. Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt einer Übertragung der Haushaltsmittel durch den Kämmerer in Höhe von 320.000 €, die im Haushalt 2021 für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 271 Meerbusch-Osterath „K9n 2. Bauabschnitt“ im Produkt 090.511.010 „Räuml. Planung und Entwicklungsmaßnahmen“ für das Sachkonto 7 09001001 - 7852.0000 eingeplant sind, in das Haushaltsjahr 2022 zu.
3. Die investiven Haushaltsmittel im Produkt 090.511.010 „Räuml. Planung und Entwicklungsmaßnahmen“ für das Sachkonto 7 09001001 - 7852.0000 in Höhe von 320.000 € werden durch den Kämmerer gesperrt und dürfen seitens der Verwaltung erst nach entsprechender Freigabe/Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planung und Liegenschaften bewirtschaftet werden.
Sachverhalt:
In den Haushaltsberatungen des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch in der Sitzung
am 18.11.2021 ist es zu einem Missverständnis gekommen, welches Auswirkungen
auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Fachbereich 4 hat, die so
nicht gewollt bzw. die gebotene städtebauliche Weiterentwicklung und Schaffung
von Planungsrecht in 2022 verhindert.
Der von der Politik im Rahmen der Haushaltberatungen durch den Rat am 16.12.2021 beschlossene Sperrvermerk zielte auf die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens „K9n 2. Bauabschnitt“ (vgl. hierzu auch das entsprechende Sitzungsprotoll des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 18.11.2021). Im Zuge der Ausschusssitzung wurde seitens der Verwaltung irrtümlich erläutert, dass im Produkt 090.511.010 „Räuml. Planung und Entwicklungsmaßnahmen“ beim Sachkonto 7 09001002 - 78911000 für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 271 Meerbusch-Osterath „K9n 2. Bauabschnitt“ ein Betrag von 150.000 € neu veranschlagt würden. Im Gegenzug würden die Mittel aus 2021 in Höhe von 320.000 € nicht ins nächste Haushaltsjahr übertragen. Dabei kam es jedoch zu einer Verwechslung der Sachkonten 7 09001002 – 7891.1000 und 7 09001001 – 7852.0000.
Aus dem investiven Sachkonto 7 09001002 – 7891.1000 mit einem Ansatz für 2022 in Höhe von 150.000 €, welches irrtümlicherweise den Sperrvermerk bekommen hat, werden Ausgaben für die Entwicklung städtischer Grundstücke geleistet. Das richtige Sachkonto für die K9n ist 7 09001001 – 7852.0000. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung um die Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto 7 09001002 – 7891.1000.
Des Weiteren bedarf es der Mittelübertragung gemäß § 22 KomHVO in Höhe von 320.000 € der für das Jahr 2021 vorgesehenen, jedoch nicht abgerufenen Mittel für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 271 Meerbusch-Osterath „K9n 2. Bauabschnitt“. Um der ursprünglichen Intention der Politik zum Erlass des Sperrvermerkes in Bezug auf die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens „K9n 2. Bauabschnitt“ gerecht zu werden, werden die Mittel in Höhe von 320.000 € nach Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 durch den Kämmerer gesperrt und erst nach entsprechender Freigabe/Beschlussfassung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften zur Bewirtschaftung freigegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung der vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Der Sperrvermerk im Produkt
090.511.010 „Räuml. Planung und Entwicklungsmaßnahmen“ für das investive Sachkonto 7
09001002 - 78911000
wird aufgehoben und die Mittel in Höhe von 150.000 € stehen der Verwaltung
zur Bewirtschaftung zur Verfügung.
Die Übertragung der Mittel in Höhe von
320.000 € beim investiven Sachkonto 7 09001001 – 7852.0000 aus 2021 nach 2022
erhöhen die investiven Ermächtigungen des laufenden Haushaltsjahres
entsprechend. Durch die haushalterische Bewirtschaftungssperre des Kämmerers
kann über diese Mittel jedoch nur nach Freigabe durch den Ausschuss für Planung
und Liegenschaften verfügt werden.
Alternativen:
Der Vorlage wird nicht zugestimmt. Dadurch wären Mittel zur
Durchführung von Bauleitplanverfahren in Verantwortung der Stadt Meerbusch
nicht abrufbar (Produkt 090.511.010 „Räuml. Planung und Entwicklungsmaßnahmen“
investives Sachkonto 7 09001002 - 7891.1000), soweit diese einen Finanzbedarf
auslösen (Gutachten etc.). Zugleich bestünden keine Mittel im Haushalt 2022 für
die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 271 Meerbusch-Osterath „K9n 2.
Bauabschnitt“ bereit.