Betreff
1. Bericht zur Finanzsituation 2022 zum 31.03.2022 und coronabedingte Finanzschäden
Vorlage
SFI/0544/2022
Art
Informationsvorlage

Coronabedingte Finanzschäden

 

Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen coronabedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2022 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2022 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2022.

 

 

Neben dieser Schadensdarstellung sind zusätzlich Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung i.H.v. insgesamt 76.700 € zu benennnen, die im Wege von monatlichen Abfragen seitens des Service Finanzen von den Bereichen übermittelt wurden.

 


Finanzbericht

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 1. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2022 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2022 mit Stand 31.03.2022. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen und eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 31.03.2022. Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

2022

veranschlagt

Stand

31.03.2022

Prognose

31.12.2022

  1. Kreisumlage

26.897.000 €

7.649.532 €

26.156.000 €

  1. Gewerbesteuer

31.260.000 €

38.192.100 €

38.000.000 €

  1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

40.333.000 €

0 €

40.333.000 €

  1. Personalkosten

44.373.000 €

9.666.190 €

44.373.000 €

  1. Pensionszahlungen an Versorgungskasse

3.858.000 €

3.635.160 €

3.858.000 €

  1. Grundstücksverkäufe

a)      Erträge

b)      Einzahlungen

 

1.826.000 €

2.555.000 €

 

0 €

0 €

 

1.826.000 €

2.555.000 €

  1. Baumaßnahmen

29.658.135 €

2.821.005 €

/

  1. Staatszuschüsse

17.616.472 €

1.287.414 €

17.643.284€

  1. Kreditaufnahme

a)      Neuaufnahme

b)      Umschuldungen

 

6.311.000 €

2.981.000 €

 

0 €

0 €

 

6.311.000 €

2.981.000 €

10.   Tilgung

a)      Kreditmarkt

b)      Umschuldungen

 

4.861.300 €

2.981.000 €

 

632.934 €

0 €

 

4.861.300 €

2.981.000 €

  1. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

  1. Sach- und Dienstleistungen

34.537.500 €

9.035.987 €

34.537.500 €

  1. Gesamtvollstreckungsvolumen

 

2.790.000 €

 


Erläuterungen

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2022 wurde mit einem Hebesatz von 32,89 % und einer SGB II Beteiligung von 1,62 % vorgenommen. Der am 15.03.2022 im Finanzausschuss des Kreises beratene Entwurf des Kreishalt 2022 sieht nunmehr einen Hebesatz von 32,00 % und eine SGB II Beteiligung von 1,59 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um 741.000,00 € auf insgesamt 26.156.000,00 €. Da der Kreishaushalt mit den beschriebenen Hebesätzen derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgte die Festsetzung der Abschlagszahlungen nach den Werten der Vorjahre in vorläufiger Form. Aus diesem Grund wurden übergangsweise zunächst für das 1 Quartal 2022 eine Zahlung i.H.v. 7.649.532 € angeordnet (Stand zum 31.03.22). Sobald nach Rechtskraft des Kreishaushaltes die endgültige Festsetzung durch den Kreis erfolgt, werden die Abschlagszahlungen entsprechend korrigiert.

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Bereits für das letzte Jahr hatte der Arbeitskreis Steuerschätzung eine deutliche Erholung des Gewerbesteueraufkommens prognostiziert. Aufgrund von fortwährenden coronabedingten Beeinträchtigungen der Wirtschaft (Lockdown) in 2021, sah die Realität jedoch anders aus. Zum Ende des Jahres blieb die Gewerbesteuer daher weit hinter den Planansätzen zurück.

Dass die Gewerbesteuer seit Anfang 2022 einen derartigen Anstieg zu verzeichnen hat, ist sehr erfreulich. Ob die derzeit sehr hohen Zwischenstände allerdings tatsächlich zum Jahresende Bestand haben werden, bleibt noch abzuwarten. Insbesondere die jüngsten Ereignisse in der Ukraine stellen in diesem Zusammenhang einen großen Unsicherheitsfaktor dar, von dem man derzeit noch überhaupt nicht abschätzen kann, inwieweit diese Umstände auch auf die lokale Gewerbesteuer einwirken werden. Sicherlich werden die stark steigenden Energiepreise die Gewinnprognosen vieler Unternehmen zukünftig deutlich mindern.

 

Eine valide Prognose zur Entwicklung der Gewerbesteuer ist aus diesen Gründen schwer zu fassen. Dennoch wird nach derzeitigem Stand davon ausgegangen, dass der vorliegende Stand der Gewerbesteuer auch zum Jahresende erreicht werden kann.

 

zu Nr. 3:

Die Entwicklung und Prognose des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht belastbar abgeschätzt werden. Zum Ende des Monats April wird mit den ersten Bescheiden zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gerechnet. Die dortigen Festsetzungen werden eine genauere Prognose für die weitere Entwicklung im Jahresverlauf ergeben.

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

zu Nr.6:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Ansätze zu den Grundstücksverkäufen zum 31.12. erreicht werden können.

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich.

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2022 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen sowie weitere Sachverhalte entsprechende Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht hierzu.

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2022 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 6.311.000 €. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigung im Laufe des Jahres in Anspruch genommen werden muss. Abhängig ist dies insbesondere von dem tatsächlichen Abfluss aus den veranschlagten Baumaßnahmen.

 

Im Verlauf des Jahres steht ein Betrag von 2.981.000 € zur Umschuldung an. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage sowie dem derzeitigen Liquiditätsbestand ist davon auszugehen, dass der Kredit tatsächlich prolongiert und nicht als außerordentliche Tilgung zurückgezahlt wird.

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Unterjährig wird mit vereinzelten kurzfristigen Liquiditätskredite gerechnet. Zum Jahresende bestehen aller Voraussicht nach keine Kassenkredite, dies insbesondere vor dem Hintergrund der sehr guten Entwicklung der Gewerbesteuer und dem daraus resultierenden Zugewinn an Liquidität.

 

zu Nr. 12:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich nunmehr auf rund 2.790.000 €. Im Vergleich zum letzten Finanzbericht ist damit wieder ein moderater Anstieg des Vollstreckungsvolumens zu verzeichnen. Erfahrungsgemäß ist zum Jahresbeginn meist ein Anstieg des Vollstreckungsvolumens bemerkbar, welcher im Jahresverlauf regelmäßig wieder reduziert werden kann.

 


gez.

 

 

Christian Bommers

Bürgermeister