Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16, Meerbusch Büderich, Am Pfarrgarten, Verlegung Taxistand und Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze „Am Pfarrgarten“
Vorlage
FB5/385/2012
Aktenzeichen
5/66.72-06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verlegung der Taxiparkstände von der Straße Am Pfarrgarten zum Dr. Franz-Schütz Platz.

Außerdem wird die Bewirtschaftung der Parkplätze beschlossen, die außerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches der Straße Am Pfarrgarten liegen.

Die Höchstparkdauer wird auf eine 1 Stunde in der Zeit von montags-freitags ( 8 -19 h)  und samstags ( 9-16 h) für 5 Parkstände beschränkt.   

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss auf Grund des Beschlusses der Vorlage FB 4/3339/2012 (siehe Anlage) folgende Regelung zu beschließen:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verlegung des Taxistands von der Straße „Am Pfarrgarten“ zum Dr.-Franz-Schütz Platz. Außerdem wird die Bewirtschaftung der Parkplätze der Straße „Am Pfarrgarten“ im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 durch eineHöchstparkdauer von 1 Stunde in der Zeit von 9 h bis 19 h mittels Parkscheibe beschlossen.

 

Nach der Verwaltungnsvorschrift  zu § 42 der Straßenverkehrsordnung, sollen in verkehrsberuhigten Bereichen mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 StVO (Parkplatz) gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann. 

Die als verkehrsberuhigten Bereiche gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung erhält.

Die Parkscheibenregelung erfolgt daher nur für den vorderen Bereich der Straße „Am Pfarrgarten“, der nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde.

Die zeitlichen Beschränkungen der Parkerlaubnis erfolgen in Anlehnung an die Parkscheibenregelung auf der Dorfstraße und des Dr.-Franz-Schütz-Platzes, um eine möglichst einheitliche Parkscheibenregelung innerhalb dieses Quartiers zu gewährleisten. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 45 Abs. 1 und 3 der StVO erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Verlegung der Taxenstände und zur Einrichtung der Parkscheibenregelung zu treffen.  

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine nennenswerten, die Aufstellung der Beschilderung erfolgt durch eigenes Personal des SB 11

 


Alternativen:

keine sachgerechten