Betreff
Verpachtung einer städtischen Grünfläche als Schul- und Lehrgarten
Vorlage
DezIII/1495/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss Klima, Umwelt, Bau beschließt, einen Teil des städtischen Grundstücks: Gemarkung Büderich, Flur 2, Flurstück-Nr. 347 an den Schul- und Lehrgarten Meerbusch e.V. zu verpachten und dem Verein zur Errichtung eines Schul- und Lehrgartens für den Zeitraum 01.05.2022 bis 30.04.2027 zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verlängert sich das Pachtverhältnis jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer Vertragspartei mit halbjährlicher Frist zum Ende eines Pachtjahres schriftlich gekündigt wird. Der von dem Pächter jährlich zu zahlende Pachtzins beträgt 88,84 € (entspricht 200,- €/ha). Der Pächter trägt die Gefahr schädlicher Naturereignisse oder einer Beeinträchtigung durch Dritte, inklusive einer möglichen Inanspruchnahme durch eine Änderung in der Verkehrsführung an dieser Stelle. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Pächter.

 


Sachverhalt:

 

Der Verein Schul- und Lehrgarten e.V. hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben die Nutzung eines städtischen Grundstücks an der Meerbuscher Straße für einen Schul- und Lehrgarten beantragt. Die betreffende Fläche in einer Größe von rd. 4.400 m² ist in dem gleichfalls als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

 

Die Fläche wurde im Jahr 2015 von der Verwaltung als Wildblumenwiese angelegt. Im Vergleich zu den vielen anderen angelegten Wiesenflächen bleibt die Anreicherung der Artenvielfalt in diesem Fall auf Grund der Bodenverhältnisse hinter den Erwartungen zurück. Durch die geplante Umgestaltung würde sich aus ökologischer und umweltpädagogischer Sicht ein Mehrwert auf dieser Fläche ergeben. Gegen die Errichtung von geplanten genehmigungsfreien Aufbauten bestehen keine Bedenken. Die öffentliche Nutzung der Grünanlage bleibt entsprechend dem vorliegenden Konzept weiter gewährleistet. Die Verwaltung befürwortet daher die geplante Verpachtung und Umgestaltung in einen Schul- und Lehrgarten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Durch den vorgeschlagenen Beschluss entstehen jährliche Pachteinnahmen in Höhe von 88,84 €. Die Ausgaben für die Pflege der Wildwiesen reduzieren sich um rd. 1.800,-  € jährlich

 


Alternativen:

 

Die Verpachtung an den Schul- und Lehrgarten e.V. wird abgelehnt.