Betreff
Radschutzstreifen an der Oststraße
Vorlage
FB5/1494/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beschließt die Herstellung eines Radschutzstreifens auf der Oststraße zwischen Grünstraße und Witzfeldstraße. Der benutzungspflichtige Radweg auf dem Gehweg wird aufgehoben.

 

 


Sachverhalt:

Auf der Oststraße befindet sich ein derzeit benutzungspflichtiger Radweg (auf dem Gehweg), der zum einen an der Grünstraße und zum anderen an dem Fußgängerüberweg Oststraße/Witzfeldstraße, endet. Der Radweg führt an zwei Einmündungen Straßen, der Nordstraße und der Kolpingstraße, vorbei. Darüber hinaus führt der Radweg an einer etwa 50m langen Parkreihe (Senkrechtparker) vorbei.

 

Die Radwegeverbindung ist im Radverkehrskonzept mit Nummer 39 und 40 aufgeführt.

 

Der Radverkehr soll aufgrund der beengten Situation an der Witzfeldstraße vom Fußgängerverkehr entflechtet werden. Auch der Bereich bei den Senkrechtparker vor der Kolpingstraße soll für die Radfahrenden sicherer werden. Zudem entspricht der benutzungspflichtige Radweg (auf dem Gehweg) nicht mehr den heutigen Standards. Auf den weiterführenden Straßen, wie der Verlängerung der Oststraße, der Grünstraße sowie der Witzfeldstraße befindet sich kein benutzungspflichtiger Radweg. Hier muss heute schon der Radfahrende die Fahrbahnen benutzen.

 

Gem. § 2 der StVO sind Fahrräder, ebenso wie Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge im Sinne der StVO. Radfahrende müssen daher generell die Fahrbahn benutzen. Die Benutzung von Radwegen stellt eine Ausnahme dieser grundlegenden Regel dar. Die Benutzungspflicht aber ist mit dem Verbot der Fahrbahn und dem gleichzeitigen Gebot der Benutzung des Radweges das absolute Gegenteil des Normalfalles.

 

Aufgrund der dargelegten rechtlichen Gründe soll der Radweg (auf dem Gehweg) in Ost-West-Richtung aufgehoben werden und die Radfahrenden auf einem neu anzulegenden Schutzstreifen geführt werden. Ein Schutzstreifen ist auf der anderen Straßenseite (West-Ost-Richtung) wegen der fehlenden Gesamtbreite der Straße nicht möglich, der Radverkehr daher auf der Fahrbahn geführt.

 

Parkplätze entfallen für die neue Radverkehrsführung nicht.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es entstehen konsumtive Aufwendungen von rund 4.500,- € brutto für das Herstellen (Markierung, Beschilderung) für den Radschutzstreifen. Diese stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung:

Produkt 120.541.010, Sachkonto 5291 0000.

 

 


Alternativen:

Beibehaltung der heutigen Situation.