Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt Bau beschließt, zur Absicherung des parallel zur Uerdinger Straße in Höhe der beiden Anschlussstellen zur A 44 verlaufenden Geh- und Radweges Absperrschranken nach StVO Zeichen 600 zu montieren.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurde aus der Politik eine Absicherung des Geh- und Radweges

an der Uerdinger Straße in Höhe der Anschlussstelle zur A 44 gewünscht. Auch Wendemanöver sollten an dieser Stelle unterbunden werden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die Errichtung von Leitplanken technisch und kostenmäßig untersucht. Da die Pfosten für die Leitplanken in der Regel gerammt werden, hat die Verwaltung in der Trasse der geplanten Leitplanke (Grünstreifen) mehrere Suchschachtungen ausgeführt. Dabei wurden an allen Stellen zahlreiche Leitungen wie Strom, Ampelsteuerung, Gas etc. festgestellt. Das bedeutet, dass in der Trasse nicht gerammt werden kann. Der Ausschuss beauftragte 2019 jedoch die Verwaltung, die Möglichkeit der Leitplanken weiter zu untersuchen und herzustellen.

 

Nachdem eine tiefergehende Untersuchung von Seiten stm erfolgte, musste festgestellt werden, dass noch weitere Leitungen in der betroffenen Trasse liegen. Dies war im ersten Leitungsumlauf nicht erkenntlich. Diese dürfen weder dauerhaft mit Leitplanken überbaut werden, noch darf im besagten Bereich gerammt werden. Eine Umlegung dieser Leitungen wäre unverhältnismäßig (ca. 150.000€). Weiter wird befürchtet, dass bei einem Aufprall auf die Leitplanken große Teile von Lank von Versorgungsleitungen abgeschnitten werden würden.

 

Da sich die Herstellung von Leitplanken nicht realisieren lässt, wurden Alternativen gesucht. Diese werden im Folgenden dargestellt.

 

-       Errichten einer „Koppelzaun ähnlichen Einrichtung aus Holz“ ist aufgrund des Herbeiführens einer potenziellen Gefahrenstelle nicht zulässig und wird von Straßen.NRW abgelehnt.

 

-       Errichten von Gabionen als Schutzeinrichtung ist nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zulässig und wird von Straßen.NRW abgelehnt.

 

-       Das Aufstellen von Richtungstafeln gemäß STVO Zeichen 600 im Grünstreifen rechts und links neben der LSA dient richtungsweisend für die abbiegenden Fahrzeuge und gleichzeitig als Schutz für den Radweg. Diese Maßnahme wurde seitens von Straßen NRW befürwortet. Hierfür werden 5.000€ veranschlagt.

 

-       Das Aufstellen von mobilen Betonelementen gem. DIN EN 1317. Diese Maßnahme wird seitens von Straßen NRW gestattet. Werden diese jedoch von Fahrzeugen gestreift, werden sich diese eventuell in Ihrer Achse verschieben und ein ungleichmäßiges Linienbild aufweisen. Der Unterhaltungsaufwand für den städtischen Baubetriebshof könnte entsprechend hoch sein. Hierfür werden 75.000€ veranschlagt.

 

Die vorgestellten Alternativen wurden mit Straßen.NRW und der stm abgestimmt. Möglich sind nach dieser Abstimmung Richtungstafeln und mobile Betonelemente.

 

Aufgrund der verbleibenden möglichen Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, die beiden Anschlussstelle zur A44 mit Absperrschranken nach StVO Zeichen 600 zu versehen. Es liegt derzeit an den beschriebenen Stellen kein auffälliges Unfallgeschehen vor. Deshalb wird von der Anbringung von mobilen Betonelementen zunächst abgeraten. Diese können nachgerüstet werden, falls sich zukünftig ein anderes Unfallgeschehen einstellen sollte.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die investiven Mittel von 5.000,- € bzw. 75.000,- € stehen im Haushalt 2022 zur Verfügung:

Produkt 120.541.010, PSP-Element 7.12001006.710.001, Sachkonto 7852 0000

 


Alternativen:

 

a) Der Ausschuss für Klima, Umwelt Bau beschließt, zur Absicherung des parallel zur Uerdinger Straße in Höhe der beiden Anschlussstellen zur A 44 verlaufenden Geh- und Radweges Absperrschranken nach StVO Zeichen 600 zu montieren und zusätzlich mobile Betonelemente anzubringen (siehe Anlage1).

 

b) Belassen des derzeitigen Zustands