Betreff
Errichtung einer Feuer- und Rettungswache; Festlegung des Standortes und Grunderwerb
Vorlage
FB1/1487/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“ schlägt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsför-derungsausschuss vor, dem Rat als Standort für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache das Gelände in Büderich nördlich der „Alten Ziegelei“ zu empfehlen und die Verwaltung mit dem Kauf des entsprechenden Grundstückes (Flur 3, Teilfläche von ca. 15.000 m² aus dem Flurstück 149) zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

Der Rat hat auf Empfehlung des Sonderausschusses „Zukunft der Feuerwehr“ in seiner Sitzung vom 11. April 2019 die grundsätzliche Notwendigkeit zum Neubau einer Feuer- und Rettungswache anerkannt. Die Festlegung eines Standortes ist bislang jedoch nicht erfolgt.

 

Im Zusammenhang mit der Erstellung der zwischenzeitlich beschlossenen Brandschutzbedarfsplanung 2021 – 2026 haben sich Wehrleitung und Verwaltung intensiv mit der Standortfrage befasst. Durch umfangreiche Erreichbarkeitsanalysen und die Auswertung des Einsatzgeschehens in den vergangenen 10 Jahren konnte belegt werden, dass die Errichtung der Wache im Hinblick auf die dezentrale Siedlungsstruktur und die örtliche Verteilung der freiwilligen Einheiten in der geografischen Mitte Meerbuschs die effizienteste Lösung darstellt, um die vorgesehenen Schutzziele zu erreichen. Dies zudem unabhängig davon, inwieweit es in der Zukunft zu einer Taktverdichtung am Knotenpunkt Haus Meer kommt und ob bzw. wann eine bauliche Maßnahme zur Querung der Bahnlinie seitens Rheinbahn, Straßen NRW und der Stadt realisiert werden wird.  

 

Auch eine Standortanalyse durch die Kommunalagentur NRW kommt zu dem Ergebnis, dass der potentielle Standort in der geografischen Mitte der Stadt zu suchen ist. Der vorgesehene Standort nördlich der alten Ziegelei ist nach Auffassung der Kommunalagentur trotz der möglichen, allerdings noch nicht konkret definierten Auswirkungen ein geeigneter Standort für die neue Wache.

 

Die Bezirksregierung (Dez. 22 – Gefahrenabwehr) äußerte sich hinsichtlich der Beurteilung eines Standortes dahingehend, dass es grundsätzlich denkbar wäre, auch einen Standort zu wählen, der zwar vorübergehend mit Einschränkungen verbunden sei, langfristig jedoch eine optimale Lösung darstelle, sofern geeignete Kompensationsmaßnahmen möglich seien.

 

Folgende Maßnahmen relativieren die Einschränkungen durch die Schrankenschließungen:

 

Von wesentlicher Bedeutung ist hier zu sehen, dass mit der Vorhaltung eines zweiten Hubrettungsfahrzeuges in Büderich für die Stadtteile Büderich und Osterath die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges, sofern dieser über Geräte der Feuerwehr geführt wird, gewährleistet ist. Faktisch ist somit jeweils ein Hubrettungsfahrzeug nördlich und südlich der K-Bahnlinie stationiert. Die temporären Einschränkungen, die durch etwaige längere Schließung der Schranken am Knotenpunkt Haus Meer entstehen, können weiter durch eine Änderung der gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) festgelegten Einheiten für die Bereiche Büderich und Osterath kompensiert werden, ohne das eine Querung der K-Bahnlinie erforderlich ist.

 

Als Beispiel für diese gelebte Praxis ist die vorgenommene vorläufige Änderung der zu alarmierenden Unterstützungseinheit nach AAO bei einem Schadensereignis der Alarmstufe 2 in Büderich zu nennen, die aufgrund der Vollsperrung der L137, Moerser Straße und dem damit verbundenen Ausfall der Nord-Süd Achse erforderlich ist.

 

Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Ausfahrt der Einsatzmittel, beispielsweise unter Einbeziehung der vorhandenen Busspur zum Park & Ride Parkplatz, so gestaltet werden kann, dass die Einsatzfahrzeuge im Alarmfall immer bis zur gegebenenfalls geschlossenen Schranke vorrücken können und somit bei weitem nicht vergleichbaren zeitlichen Verlusten wie der Individualverkehr unterliegen werden.

 

Wie schon in Beratungsvorlage FB 1/1092/2020 erfüllt das Grundstück in Büderich, nördlich der „Alten Ziegelei“ (Flur 3, Flurstück 149), siehe Anlage, mit einer Fläche von knapp 15.000 qm, die Voraussetzungen aus feuerwehrtaktischer Sicht und führt unter Berücksichtigung der jeweiligen Erreichbarkeitsanalysen zu einer sogar noch geringfügig besseren Flächenabdeckung des Stadtgebietes als ein zuvor angedachtes Grundstück an der Forststraße, für dessen Eigentümer ein Verkauf aber ohnehin nicht in Betracht kam. Ein erheblicher Vorteil ist hier auch die deutlich größere Entfernung zur nächsten Wohnbebauung. Die Bezirksregierung (Dez. 32 - Regionalentwicklung) hat im Rahmen einer Voranfrage keine planungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Daraufhin geführte Gespräche mit dem Eigentümer konnten im Jahr 2020 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Es wird davon ausgegangen, das nach wiederaufzunehmenden Gesprächen einem Grundstückserwerb zu angemessenen Konditionen nichts mehr im Wege steht.