Betreff
Einführung eines E-Lastenradsharing in Meerbusch
Vorlage
DezIII/1479/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen ein E-Lastenrad-sharing für Meerbusch mit zunächst 2 Stationen je 2 E-Lastenrädern zu den im Sachverhalt erläuterten Konditionen im Jahr 2023 einzuführen. Die E-Lastenräder werden anteilig gefördert und käuflich durch die Stadt erworben und der operative Betrieb wird an einen Dienstleister vergeben.

Die Verwaltung wird ermächtigt die erforderliche Ausschreibung bereits in diesem Jahr vorzunehmen. Die dafür erforderliche außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung würde durch den Stadtkämmerer bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der politischen Beratungen zum Haushalt 2022 erhielt die Verwaltung den Auftrag, ein Konzept für die Einführung eines E-Lastenradsharing in Meerbusch zu erarbeiten. Hintergrund ist die vorhergegangene kommunale Förderung beim Kauf von (E-) Lastenrädern für Privatpersonen im Jahr 2021. Hier haben vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger profitiert, die sich den verbleibenden Eigenanteil leisten und eine adäquate Abstell- und Lademöglichkeit für Lastenräder, z.B. in einem Carport oder einer Garage, vorweisen können.

Von einem E-Lastenradsharing sollen nun auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren, die keinen geeigneten Stellplatz haben oder ein E-Lastenrad nur gelegentlich nutzen möchten. Die Stationen für ein solches Sharing sollen daher vorzugsweise in einem Quartier mit Mehrfamilienhausbebauung eingerichtet werden. Einzelhandelsgeschäfte sowie Freizeiteinrichtungen sollten dabei gut mit dem Fahrrad erreichbar sein, um Fahrten mit dem eigenen PKW zu ersetzen.

 Hierzu wurden bereits Gespräche mit den Meerbuscher Wohnungsbaugesellschaften aufgenommen, die ihre Bereitschaft signalisiert haben, Flächen für eine E-Lastenrad Sharingstation zur Verfügung zu stellen.

Mit den E-Lastenrädern aus dem Sharing können sowohl Einkäufe transportiert als auch Kinder ohne Probleme mitgenommen werden. Die Räder stehen dabei nicht nur den Einwohnern des Quartiers, sondern generell allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt ein vollautomatisches E-Lastenrad-System vor. Es sollen auf die Vermietung angepasste Lastenräder mit hochwertiger Technik zur Verfügung gestellt werden, die robust und einfach zu bedienen sind. Die Räder sollen mittels einer stationären Ladestation induktiv aufgeladen werden können, sodass sie schnell verfügbar sind. Die Ausleihe soll mittels einer App geschehen und nicht an Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden sein. Zudem schlägt die Verwaltung vor, eine Full-Service-Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Das heißt nicht nur die Räder, sondern auch eine App, die Installation der Ladestationen, der Kundensupport sowie die Wartung und Instandhaltung der E-Lastenräder sollte durch einen Betreiber gesichert sein. Das Service-Paket soll folgende Leistungen abdecken:

 

             Übernahme des operativen Betriebs

             Abrechnung der Gebühren für die Nutzung der E-Lastenräder mit den Nutzer:innen

             Versicherung der E-Lastenräder und Ladestationen sowie Übernahme des Vandalismus-Risikos

             Haftpflichtversicherung für die Nutzer:innen

             Übernahme der Kosten die aus dem Stromverbrauch der Station resultieren (Stromkosten)

bei Nutzung eines Zwischenzählers

             Marketingmaßnahmen

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst mit zwei Sharingstationen mit je zwei E-Lastenrädern zu starten.

Es besteht die Möglichkeit, die E-Lastenräder monatlich zu leasen oder diese zu kaufen.

 

A.           Kaufoption:

 

Bei der Kaufoption ergibt sich der Vorteil, dass die Stadt für den Kauf der E-Lastenräder Fördergelder aus dem Landesprogramm progres.nrw nutzen kann. Die Räder müssen dann mindestens fünf Jahre im Eigentum der Stadt verbleiben, so dass ein Vertrag mit einem Betreiber für den operativen Bereich über 5 Jahre abgeschlossen werden muss.

Das Service-Paket ist zusätzlich in einer monatlichen Rate zu zahlen.

Nach einer ersten Markrecherche betragen die Kosten für ein geeignetes E-Lastenrad ca. 9.500 € (brutto). Beim Kauf der Lastenräder können 60 % des Preises (max. 4.200 € pro E-Lastenrad) über das Förderprogramm progres.nrw finanziert werden, so dass sich für die Stadt Meerbusch Kosten in Höhe von ca. 5.300 € pro E-Lastenrad ergeben werden. Insgesamt für die vorgeschlagene Anzahl von 4 E- Lastenräder an zwei festen Stationen ergeben sich Anschaffungskosten von etwa 39.000 € (abzüglich 16.800 € Förderung). Die Servicepauschale beträgt etwa 180 € (brutto) im Monat bzw. 2160 € jährlich pro Lastenrad. Für eine Laufzeit von 5 Jahren ergeben sich für 4 E-Lastenräder Kosten von insgesamt 43.500 €.

Da die Lastenräder nach Bestellung eine Bau- bzw. Lieferzeit von derzeit ca. acht Monaten haben ist, um die Maßnahme frühzeitig in 2023 umsetzen zu können eine Beauftragung bereits in 2022 erforderlich. Hierfür wird seitens des Stadtkämmerers die Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 39.000 € in Aussicht gestellt, welche durch eine VE bei Maßnahme 7.01012140 Kita Osterath (VE-Summe 2023 5,3 Mio €) gedeckt wird.

 

B.            Leasingoption

 

Die monatliche Leasingrate für ein E-Lastenrad beträgt 175 € (brutto) bzw. 2.070 € jährlich. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren wären dies für 4 E-Lastenräder Kosten von ca.41.400 €. Wobei die Lastenräder bei diesem Modell im Eigentum des Betreibers verbleiben.

Die Servicepauschale käme auch hier mit etwa 180 € (brutto) im Monat bzw. 2160 € jährlich pro Lastenrad hinzu (insgesamt ca. 43.500 € Betriebskosten für den Zeitraum von 5 Jahren).

 

Die Einnahmen aus dem Sharing werden zwischen der Stadt und dem Betreiber des Sharings geteilt. Werden die Räder durch die Stadt gekauft und mittels des Förderprogramms finanziert, dürfen die Einnahmen maximal die Höhe der Ausgaben für den Betrieb betragen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushalt 2022 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme 7.14001003 – Beschaffung E-Lastenräder in Höhe von 39.000 € bereitgestellt, Deckung VE 2023 bei Maßnahme 7.01012140 Kita Osterath (VE-Summe 5,3 Mio €).

 

Für den Haushalt 2023 verpflichtet sich der Rat investive Auszahlungen in Höhe von 39.000 € bei Maßnahme 7.14001003 für den Kauf von 4 E-Lastenrädern zur Verfügung zu stellen. Bei gleicher Maßnahme sind ebenfalls investive Einzahlungen in Höhe von insgesamt 16.800 €, 60% des Kaufpreises (max. 4.200 € pro Lastenrad) aus dem Förderprogramm progres.nrw einzuplanen.

 

Darüber hinaus müssten konsumtive Aufwendungen in Höhe von 8.700 € p.a. für den Betrieb des E-Lastenradsharing für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 eingeplant werden.

 

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Mobilität beschließt kein E-Lastenradsharing in Meerbusch einzuführen.