Dieser Antrag wurde für die Haushaltsberatungen 2021 gestellt und
aufgrund der pandemiebedingt ausgefallenen Sitzung des Ausschusses für Schule
und Sport im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 18.02.2021
behandelt. Dort wurde er in den Ausschuss für Schule und Sport am 13.04.2021
verwiesen. In dieser Sitzung wurde er in den Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss verwiesen. In der Haushaltsdebatte dort wurde er
nun erneut an den jetzigen Ausschuss für Schule und Sport verwiesen.
Ein ähnlich formulierter Antrag (FB3/0396/2020) wurde im vergangenen
Jahr im Ausschuss für Schule und Sport mehrheitlich abgelehnt.
Im aktuellen Antrag wird die Ausweitung des Schülerspezialverkehrs für
die Schüler*innen der Rheingemeinden und des Ortsteils Bösinghoven zu
verschiedenen Schulschlusszeiten der Verlässlichen Grundschule (VGS) und des
Offenen Ganztages (OGS) angeregt.
Die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz
(Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) bestimmt die Zuständigkeit und legt
fest, unter welchen Bedingungen Fahrkosten notwendig entstehen, trifft Aussagen
über die Wirtschaftlichkeit einer Beförderungsart und regelt Sonderfälle.
Die Stadt Meerbusch ist als Schulträger für die 12 allgemeinbildenden
Schulen u. a. zuständig für die Erstattung notwendig entstehender Fahrkosten,
unabhängig vom Wohnort des Schülers. Keinesfalls ist hieraus eine Beförderungspflicht
abzuleiten. Es gehört zu den Aufgaben der Erziehungsberechtigten, den
regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder im Rahmen der Schulpflicht
sicherzustellen.
Schülerspezialverkehre werden dort eingerichtet, wo eine Beförderung mit
dem ÖPNV nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Grenzen der Zumutbarkeit
sind in der Primarstufe (Grundschulen) hoch angelegt. Der Verordnungsgeber
sieht Fahrzeiten von bis zu 1 Stunde und Wartezeiten von bis zu 45 Minuten je
Schultag als zumutbar an. Auch Wege zu nächstgelegenen Haltestellen von bis zu
einem Kilometer werden als zumutbar betrachtet. In Meerbusch werden diese
Grenzen jedoch grundsätzlich bei weitem nicht erreicht. Der
Schülerspezialverkehr in Meerbusch wird unabhängig von den v.g. Fahr- und
Wegezeiten für die Schüler*innen in den Rheingemeinden und Bösinghoven
eingesetzt, weil hier deutlich geringere Fahr- und Wartezeiten entstehen und
die Möglichkeit der Steuerung durch den Schulträger / die Schule größer ist
(Buskapazität u. -auslastung, zusätzliche Fahrten außerhalb des Fahrplans,
Vorgabe bestimmter Linienwege).
Für die Beförderung der Schüler*innen aus und in die Rheingemeinden
bedeutet dies, dass am Morgen und dann am Mittag zu drei unterschiedlichen Schulschlusszeiten der Lanker Grundschulen
ein Bus angeboten wird. Damit wird der lehrplanmäßige Unterricht abgedeckt. Da
die Teilnahme an der VGS und OGS nicht zum lehrplanmäßigen (und
verpflichtenden) Unterricht gehört, wird hierfür auch kein separater Bus
angeboten.
Wie viele Schülerinnen und Schüler fahren
mit dem Schülerspezialverkehr und nehmen an einer Betreuung teil?
Linie 1
Pastor-Jacobs-Schule / Rheingemeinden:
VGS: 11
OGS: 10
Theodor-Fliedner-Schule /Rheingemeinden:
VGS: 10
OGS: 39
Linie 2
Pastor-Jacobs-Schule / Bösinghoven:
VGS: 3
OGS: 18
Linie 3
Martinus-Schule / Bösinghoven:
VGS: 0
OGS: 21
Zu welchen Uhrzeiten fährt der Schülerspezialverkehr?
Linie 1
Pastor-Jacobs-Schule /
Rheingemeinden
aktuell |
zusätzlich neu |
11.40 Uhr |
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12.40 Uhr |
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13.25 Uhr |
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14.05 Uhr |
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15.05 Uhr |
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16.05 Uhr |
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16.30 Uhr |
Theodor-Fliedner-Schule /
Rheingemeinden
aktuell |
zusätzlich neu |
11.43 Uhr |
|
12.43 Uhr |
|
13.28 Uhr |
|
14.05 Uhr |
|
|
15.05 Uhr |
|
16.05 Uhr |
Linie 2
Pastor-Jacobs-Schule ab SJ
2022-23 auch Theodor-Fliedner-Schule / Bösinghoven
Aktuell |
zusätzlich neu |
13.25 Uhr |
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14.05 Uhr |
|
15.05 Uhr |
|
16.05 Uhr |
|
16.30 Uhr |
Linie 3
Martinus-Schule / Bösinghoven
(hier ist auch das SMG mit angeschlossen, daher häufigere Zeiten)
Aktuell |
zusätzlich neu |
11.57 Uhr |
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12.55 Uhr |
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13.35 Uhr |
|
13.40 Uhr |
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14.10 Uhr* |
15.10 Uhr |
|
16.10 Uhr |
*würde
zurzeit nicht benötigt, da keine Kinder aus Bösinghoven in der VGS
Wie hoch werden die Kosten für die zusätzlichen Fahrten geschätzt?
Auf Basis der Ausschreibung aus dem Jahr 2020 werden die Kosten wie folgt geschätzt:
Linie 1: ca. 122,88 €/Tag
Linie 2: ca. 95,57 €/Tag
Linie 3: ca. 61,44 €/Tag
Somit würden die Gesamtkosten sich bei 252 Schultagen ungefähr auf 70.560 € belaufen. Bei der derzeitigen Lage auf dem Ölmarkt und der Verteuerung der Spritpreise ist ein ca. 15%iger Aufschlag nicht unrealistisch. Es ist somit mit mindestens 81.000 € zu rechnen.
Die nächste Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs findet zum Schuljahr 2023-24 statt. Eine Entscheidung zu diesem Thema müsste spätestens Anfang 2023 vorliegen, um in das Leistungsverzeichnis aufgenommen zu werden.
Von einem früheren Einsatz der zusätzlichen Busse ist abzuraten, da eine separate Ausschreibung stattfinden müsste und die Preise hier nochmals deutlich teurer wären.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter