Betreff
Bürgerantrag nach §24 GO NRW - Neuasphaltierung des Wirtschaftsweges Dreispitzweg in Meerbusch Bösinghoven
Vorlage
FB5/1467/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beauftragt die Verwaltung, entsprechend dem Antrag gemäß § 24 GO NRW „Neuasphaltierung des Wirtschaftsweges Dreispitzweg in Meerbusch Bösinghoven“, dem Ausschuss für die Haushaltsplanberatungen 2023 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

 


Sachverhalt

 

Der Dreispitzweg ist ein Wirtschaftsweg und befindet sich im südlichen Teil des Stadtteils Ossum-Bösinghoven.

 

Die Fahrbahn des Wirtschaftsweges befindet sich für den Landwirtschaftsverkehr in einem guten und somit verkehrssicheren Zustand. Die Fläche des Weges beträgt ca. 2.500,00 m².

 

Die Fahrbahndecke ist augenscheinlich aus einer Asphalttragdeckschicht 0/16 hergestellt worden. An einigen Stellen wurde die Fahrbahn mit Asphaltbeton oder Kaltasphalt repariert. Über die gesamte Oberfläche ist das Bindemittel ausgewaschen, wie bei Verkehrsflächen dieser Bauweise und dieses Alters nicht unüblich. Da die Oberfläche keinerlei Risse oder Setzungen aufweist, kann man, vorbehaltlich eines Bodengutachtens, davon ausgehen, dass die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus ausreichend für die derzeitige Belastung ist. Daher empfiehlt es sich lediglich die Oberfläche des Wirtschaftsweges zu sanieren.

 

Folgende Sanierungsart ist hierfür vorgesehen:

 

Einbau einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau (DSK): Die Asphaltdeckschichten bestehen aus Gesteinskörnungsgemischen mit abgestufter Korngrößenverteilung, Bitumenemulsion, Wasser und weiteren Zusätzen. In der Regel werden zwei Schichten eingebaut, wobei die untere Schicht zum Profilausgleich dient. Die geschätzten Kosten für dieses Verfahren betragen ca. 30,00 €/m², (Gesamt: ca. 75.000 €).

 

Im Wirtschaftswegekonzept ist der Dreispitzweg unter der Kategorie E (Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion, Seite 10 WW-Konzept, 2019 Ge-Komm) eingeordnet, dies entspricht der Priorität 5 von 5 (also nachranging) in Bezug auf den Aufwand für die betriebliche Unterhaltung – Erhaltung wie Bestand.

 

Für die Sanierung stehen im Haushalt 2022 keine Mittel zur Verfügung. Daher kann die Maßnahme in 2022 nicht umgesetzt werden. Die Sanierung des Dreispitzweges ist laut Wirtschaftswegekonzept für das Jahr 2023 geplant (aufgrund der Begehung durch die Wirtschaftswegekommission und seiner Bedeutung für den Freizeitverkehr). Im Produkthaushalt (Investiv) sind hierfür noch keine Mittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für die Haushaltsplanberatungen 2023 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine, da im aktuellen Haushalt 2022 keine investiven Mittel vorgesehen sind. Eine Aufnahme der Maßnahme in den Haushalt kann frühestens im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2023 erfolgen.


Alternativen:

 

Der Ausbau des Wirtschaftsweges wird aufgrund seiner untergeordneten Erschließungsfunktion (Priorität 5 von 5) auf spätere Jahre zurückgestellt.