Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für die Evangelische Kirchengemeinde Osterath
einen Investitionskostenzuschuss zur weiteren Renovierung, Erneuerung von
Einrichtungsgegenständen und kleineren Umbauten für das Jugendzentrum
„Katakombe“ von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 3.787,18 €, gemäß dem
vorgelegten Kostenvoranschlag, zu gewähren.
Sachverhalt:
Nach den vom Jugendhilfeausschuss
in der Sitzung vom 08.09.2021 beschlossenen „Förderrichtlinien für die
Jugendarbeit 2022 – 2025“ können Neubauten,
Umbauten und substanzerhaltende Maßnahmen sowie die Anschaffung erforderlicher
Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Küchenmöbel, Geräte etc. über 410 € Anschaffungswert mit einem
Zuschuss von bis zu 50 % der anerkannten Kosten, die sich nach Abzug von
Zuschüssen Dritter und / oder Spenden ergeben, gefördert werden. Weitere
Fördervoraussetzung ist, dass die geförderten Jugendräume dauerhaft der
Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Seitens
der Evangelischen Kirchengemeinde wurde mit Schreiben vom 25.06.2021 ein Antrag
über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses mit einem
Kostenvoranschlag in Höhe von 10.358,80 € zu den vorgesehenen Arbeiten
vorgelegt. Laut Förderrichtlinien müssen Anträge bis zum 15.06. des laufenden Jahres
für die Haushaltsdispositionen des Folgejahres eingereicht werden. Insofern ist
der Antrag verspätet eingegangen. Aufgrund der schwierigen Lage durch Corona
sollte diese kurze Verspätung jedoch unberücksichtigt bleiben und der Antrag
beraten werden.
Da
das vorgelegte Angebot bereits aus dem Jahre 2020 stammte, hat die
Kirchengemeinde ein neues Angebot beauftragt und die auszuführenden Arbeiten
dabei deutlich reduziert. Der neue Kostenvoranschlag beläuft sich nunmehr auf
7.574,35 €. Der 50 % Zuschuss hat somit eine Höhe von 3.787,18 €. Der
Kostenvoranschlag liegt der Verwaltung vor.
Ein
von der Kirchengemeinde beauftragtes Vergleichsangebot lag bei Erstellung
dieser Beratungsvorlage noch nicht vor. Sollte dieses Angebot günstiger
ausfallen, wird der Zuschuss entsprechend reduziert. Eine Abrechnung erfolgt in
jedem Fall über den nach Abschluss der Arbeiten innerhalb von drei Monaten
vorzulegenden Verwendungsnachweis mit den Originalbelegen.
Die
angedachten Arbeiten stellen eine Fortsetzung der im Jahr 2020/21 bereits
erfolgten, mit einem städt. Zuschuss in Höhe von 4.500 € geförderten,
Umbauarbeiten innerhalb des Jugendzentrums „Katakombe“ dar. Durch diese
weiteren Umbauarbeiten werden in der „Katakombe“ die räumlichen und technischen
Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und im Rahmen der Digitalisierung
ansprechende Jugendarbeit geschaffen. Die vorhandene Elektrik und
Raumaufteilung war veraltet und musste bereits im Zuge der Renovierungsarbeiten
2020 /21 abgerissen werden.
Der
durch die Coronapandemie eingeschlagene Weg der Digitalisierung soll auch nach
Corona fortgesetzt und die digitalen Angebote zum festen Bestandteil der
Jugendarbeit werden – auch wenn Angebote in Präsenz wieder möglich und auch
vorrangig wünschenswert sind. Durch die digitalen Angebote können junge
Menschen zusätzlich gut erreicht werden, sie stellen ein zweites Standbein für
die Jugendarbeit dar.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Die investiven Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsaufstellung nicht eingeplant. Aufgrund der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit hat der Kämmerer nunmehr die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Produkt 060.362.010.
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, keine Mittel für die
Renovierung, Erneuerung von Einrichtungsgegenständen und kleineren Umbauten für
das Jugendzentrum „Katakombe“ der Evangelischen Kirchengemeinde Osterath als
Investitionskostenzuschuss zu gewähren.