Betreff
Investitionskostenzuschuss an die evangelische Kirchengemeinde Osterath für das Jugendzentrum Katakombe
Vorlage
FB2/1466/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für die Evangelische Kirchengemeinde Osterath einen Investitionskostenzuschuss zur weiteren Renovierung, Erneuerung von Einrichtungsgegenständen und kleineren Umbauten für das Jugendzentrum „Katakombe“ von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 3.787,18 €, gemäß dem vorgelegten Kostenvoranschlag, zu gewähren.

 


Sachverhalt:

Nach den vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 08.09.2021 beschlossenen „Förderrichtlinien für die Jugendarbeit 2022 – 2025“ können Neubauten, Umbauten und substanzerhaltende Maßnahmen sowie die Anschaffung erforderlicher Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Küchenmöbel, Geräte etc. über 410 € Anschaffungswert mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der anerkannten Kosten, die sich nach Abzug von Zuschüssen Dritter und / oder Spenden ergeben, gefördert werden. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass die geförderten Jugendräume dauerhaft der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Seitens der Evangelischen Kirchengemeinde wurde mit Schreiben vom 25.06.2021 ein Antrag über die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses mit einem Kostenvoranschlag in Höhe von 10.358,80 € zu den vorgesehenen Arbeiten vorgelegt. Laut Förderrichtlinien müssen Anträge bis zum 15.06. des laufenden Jahres für die Haushaltsdispositionen des Folgejahres eingereicht werden. Insofern ist der Antrag verspätet eingegangen. Aufgrund der schwierigen Lage durch Corona sollte diese kurze Verspätung jedoch unberücksichtigt bleiben und der Antrag beraten werden.

 

Da das vorgelegte Angebot bereits aus dem Jahre 2020 stammte, hat die Kirchengemeinde ein neues Angebot beauftragt und die auszuführenden Arbeiten dabei deutlich reduziert. Der neue Kostenvoranschlag beläuft sich nunmehr auf 7.574,35 €. Der 50 % Zuschuss hat somit eine Höhe von 3.787,18 €. Der Kostenvoranschlag liegt der Verwaltung vor.

 

Ein von der Kirchengemeinde beauftragtes Vergleichsangebot lag bei Erstellung dieser Beratungsvorlage noch nicht vor. Sollte dieses Angebot günstiger ausfallen, wird der Zuschuss entsprechend reduziert. Eine Abrechnung erfolgt in jedem Fall über den nach Abschluss der Arbeiten innerhalb von drei Monaten vorzulegenden Verwendungsnachweis mit den Originalbelegen.

 

Die angedachten Arbeiten stellen eine Fortsetzung der im Jahr 2020/21 bereits erfolgten, mit einem städt. Zuschuss in Höhe von 4.500 € geförderten, Umbauarbeiten innerhalb des Jugendzentrums „Katakombe“ dar. Durch diese weiteren Umbauarbeiten werden in der „Katakombe“ die räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und im Rahmen der Digitalisierung ansprechende Jugendarbeit geschaffen. Die vorhandene Elektrik und Raumaufteilung war veraltet und musste bereits im Zuge der Renovierungsarbeiten 2020 /21 abgerissen werden.

Der durch die Coronapandemie eingeschlagene Weg der Digitalisierung soll auch nach Corona fortgesetzt und die digitalen Angebote zum festen Bestandteil der Jugendarbeit werden – auch wenn Angebote in Präsenz wieder möglich und auch vorrangig wünschenswert sind. Durch die digitalen Angebote können junge Menschen zusätzlich gut erreicht werden, sie stellen ein zweites Standbein für die Jugendarbeit dar.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die investiven Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsaufstellung nicht eingeplant. Aufgrund der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit hat der Kämmerer nunmehr die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Produkt 060.362.010.

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, keine Mittel für die Renovierung, Erneuerung von Einrichtungsgegenständen und kleineren Umbauten für das Jugendzentrum „Katakombe“ der Evangelischen Kirchengemeinde Osterath als Investitionskostenzuschuss zu gewähren.